Das Märchen vom Frontbügel und den 25.Mai 2007

  • So war grad beim TÜV und wollte meinen Bügel eintragen lassen...schallendes Gelächter...ABGELEHNT!!


    Vorweg...hab mir den alten Bügel von BlackJimmny zugelegt gehabt. Der ist natürlich schon ein wenig älter, so ca fünf Jahre. Und damit auch das Teilegutachten (ist von 2001).
    Nachdem ich letzte Woche schon bei der DEKRA abblitzte versuchte ich es heut wie gesagt beim TÜV. Die wußten nicht mal was vom 25. Mai und schickten mich also wieder nach Hause.
    Gefrustet wie ich war hab ich ein wenig gegooglet und siehe da ich fand die passende EU-Richtlinie, die da lautet....


    Vorschriften für die Typgenehmigung


    (1) Ab dem 25. August 2006 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf Frontschutzsysteme beziehen, für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem, das den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht,


    a) die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung nicht verweigern;


    b) die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme nicht untersagen.


    (2) Ab dem 25. August 2006 dürfen die Mitgliedstaaten für einen neuen Typ von Frontschutzsystemen, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt und den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht,


    a) die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung nicht verweigern;


    b) den Verkauf oder die Inbetriebnahme nicht untersagen.


    (3) Ab dem 25. November 2006 verweigern die Mitgliedstaaten für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung, wenn er nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht.


    (4) Ab dem 25. Mai 2007 werden die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf Frontschutzsysteme beziehen, im Falle von Fahrzeugen, die nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entsprechen,


    a) die gemäß der Richtlinie 70/156/EWG ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge als nicht mehr gültig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der genannten Richtlinie betrachten;


    b) die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen, die nicht mit einer Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Richtlinie 70/156/EWG versehen sind, verweigern.


    (5) Ab dem 25. Mai 2007 gelten die in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften für Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten in den Handel kommen, für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 70/156/EWG.




    Sorry für den langen Text ;)



    Mit anderen Worten...Frontschutzbügel sind eigentlich schon seid dem 25.August 2006 verboten wenn sie nicht der neuen Norm entsprechen. Und der 25.Mai 2007 bezieht sich eigentlich nur auf Neuwagen.


    Das saukomische daran ist das ich mir schon vor einem Jahr einen Bügel kaufen wollte weil ich den 25.August im Hinterkopf habe. Aber dann kam das "Gerücht" mit dem Mai auf und ich ließ mir Zeit....manchmal kanns einen auch böse anscheißen.


    Brauch jemand einen Bügel? Vielleicht als Wanddeko....hätte da zufällig einen.



    P.S. in Anhang I und Anhang II sind die Vorschriften für neue Bügel enthalten!

  • @Steffen,
    habe vor kurzem denselben Cobra Bügel bei Ebay gesehen mit dem Hinweis der ihn verkaufenden Firma (war gewerblicher Verkauf),daß eben die Typisierung noch kein Problem sei in Deutschland.....
    Versteh ich echt nicht :?::!:

  • Die Eu-Richtlinie ist dies bezüglich auch sehr schwammig formuliert...im Grunde steht da nix über Bügel die bis dato schon im Umlauf waren/sind. Sondern da gehts nur um Neuproduktionen.


    xenosch


    Die Idee hatte ich auch schon. Dummerweise gibts hier oben nur jeweils eine TÜV und DEKRA Station.Hinzu kommt noch das die DEKRA Abnahmen dieser Art generel ablehnt. Keine Ahnung warum.
    Man stellt sich hier ziemlich stur. :evil::evil::evil::evil::evil:


    Olli


    Das hab ich auch schon gesehen. Alle Offroad-Verkäufer bieten diesen oder ähnliche noch an. Selbst das Gutachten ist das selbe.


    Hab auch mit den ADAC telefoniert, da sagte man mir auch das man die nicht mehr anbauen darf.


    Werd auch mittlerweile ganz schön sackig wegen den scheiß.
    Und so langsam gehen mir auch die Ideen aus.


    Wer von euch kommt noch von hier oben, hatte eventuell das selbe Problem und konnte es lösen?
    Ich wäre euch mehr als dankbar!!!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Parzival77

    ...Dummerweise gibts hier oben nur jeweils eine TÜV und DEKRA Station....


    Dann wirst du wohl etwas weiter fahren müssen, wenn du das Teil eingetragen bekommen möchtest. ;)
    Tüv-Prüfer haben eben sehr viele Freiheiten.
    Da können sie auch Eintragungen ablehnen ....


    Gibt es denn keine Geländewagenwerkstatt bei euch in der Gegend ... die haben bestimmt "eintragungswillige" Prüfer an der Hand?!

  • Ich habe meinen Bügel Anfang September 2006 eintragen lassen.
    Jimny Mod. 06, Bügel Cobra mit Teilegutachten vor 2005. Der Tüv Prüfer hat zuerst auf das Austellungdatum des Teilegutachtens geschaut und dann den Anbau abgenommen.


    Siehe: Hinweis bei Cobra SOR


    Erklärung EU-Typgenehmigung auf Cobra Hompage


    Fakt ist, das er den Bügel bis zum 24.05.2007 eintragen muss (vorrausgesetzt er ist gemäs Anleitung montiert)



    Das ist anscheinend schon so Komliziert, das sich die Sachverständigen auch nicht mehr auskennen.

  • ENTWARNUNG :!::!::!::!::!::!:


    Nachdem ich mich grad 5 Stunden durchs I-net kämpfte, hab ich endlich gefunden was ich brauche um die TÜV Leute bei mir hier oben Bauklötze staunen zu lassen.
    Oh man ich freu mich schon so auf die dummen Gesichter wenn ich denen das auf den Tresen knalle und ich werd genauso überheblich zu denen sein wie die zu mir.
    Das wird ein Spass :twisted::twisted::twisted::twisted::twisted:


    Nu zu meinem Fund....eine zarte pdf-Datei mit einem Schreiben an die Firma SOR von der Obersten Heeresleitung des TÜV Nord.


    http://www.hotcarparts.de/pdfs/frontbuegelinfo.pdf


    Sie MÜSSEN die Dinger eintragen ob sie wollen oder nicht!

  • Hi Parzival,


    Dein Link funktioniert bei mir leider nicht.......


    Mir steht diese ganze Eintragungsstory nächste Woche erst noch bevor.Hab mich aber vorher beim Tüv Nord in Flensburg informiert und die haben mir gesagt das da "Irgendwas befristetes wohl wäre" aber eine Eintragung mit beiligendem Tüvgutachten generelll kein Problem darstelle....


    Na,ich bin ja mal gespannt.....!

    • Offizieller Beitrag

    Nettes PDF-Dokument.
    Vielleicht lassen sich deine Prüfer dadurch "erweichen".


    Sei aber nicht zu überheblich .... eintragen müssen sie dir gar nix.
    Allerdings erbringen sie eine Dienstleistung ... die man sich auch irgendwo anders holen kann.
    Wenn die Geld verdienen wollen, werden sie den Frontbügel eintragen.
    Es ist ja gesetzlich noch erlaubt.
    Wenn sie allerdings für sich entschlossen haben das die Frontbügel der alten Art aus dem Verkehr gehören, werden sie ihn dir die nächsten Tage nicht eintragen.
    Danach geht es ja eh nicht mehr.


    Meine Meinung ist immer noch:
    Such dir einen "fähigen" Tüvprüfer und ärger dich nicht mit deinen momentanen Prüfern herum.

  • Aggi
    Zu finden ist die pdf bei www.hotcarparts.de unterwelcher Rubik weis ich leider nicht mehr. war aber leicht zu finden. Naja im nachhinein :)


    xenosch


    Hast wohl recht. Aber andererseits kommt das schreiben von ganz oben. Ich glaub kaum das die sich dagegen wehren können.
    Versuch macht klug :)


    Ihr könnt mir zumindest die Daumen drücken das es denen da die Augen öffnet und ich meine Eintrgung bekomme.

  • Hallo ich wünsche dir viel Glück :!::!:
    Wollte bei meinem Jimny ne LKW Zulassung-tja
    da haben wir in Landshut im Landratsamt so nen Penner sitzen, welcher wirklich der Meinung ist er sei Gott!!
    Selbiger meinte"Da geht gar nix-nur über meine Leiche".
    Na da wäre doch was zu machen ;)
    Nein, Spass bei Seite; der gesetzgeber sagt:
    Es liegt im ERMESSEN des Beamten ob er es genehmigt oder nicht.
    Soviel nur zur Willkür einzelner Beamten.
    Notfalls fahr zu einer anderen Tüv Station- nur nicht nach Landshut,
    denn die sind noch dämlicher!!!!!!!
    Servus Dobermann

    Man kann einen Blinden nicht verurteilen, wenn er nicht sieht!

  • Ich drück Dir die Daumen!


    Drück aber bitte Deine Daumen auch für mich.Montag oder Dienstag werde ich nähmlich den Tüv einen Besuch abstatten......


  • Wenn Dir der TÜV den Umbau zum LKW bestätigt bzw. einträgt
    heisst das noch lange nicht daß das Finanzamt ( wegen der Steuern)
    auch tut. Das liegt auch in deren ermessen, manche machens manche auch nicht. Und wenns Dir das eine nicht einträgt kann man sich ja nicht
    einfach an das nächste wenden so wie beim TÜV.
    Trotzdem viel Erfolg max

    • Offizieller Beitrag

    Den Jimny wird man nie als LKW versteuert bekommen.
    Dazu muss er unter anderem ein bestimmtes Verhältnis Ladefläche zu Fahrerhausfläche aufweisen.
    Das kommt beim Jimny nicht hin!


    Ich hatte Jahrelang einen EX-Post Diesel Fiesta.
    Die ersten Jahre noch als LKW mit ~75€ versteuert ... nachher dann mit ~500€.
    Weil eben auch beim Fiesta dieses Maß nicht hin kam.
    Ausserdem hat man Nachteile bei der Versicherung.
    Gerade wenn man schon eine relativ hohen SF-Klasse hat.



    Ungefähr das muss gemacht werden, wenn es überhaupt noch geht:
    1.Rückbank raus
    2.Gurte raus und die Befestigungslöcher verschweißen(oder die Schrauben abreißen)
    3.Rechts einen Außenspiegel
    4.mehr als 50% Ladefläche gemessen vom Gaspedal bis in den Kofferraum
    5.Die hinteren Seitenscheiben verblechen

  • ES IST VOLLBRACHT :!::!::twisted::twisted:


    Mein Bügel ist jetzt offiziel Bestandteil meines Auto :D:D


    Es war so schön wie die da alle ganz kleinlaut wurden und sich tausendmal entschuldigten. Was so ein kleines Schreiben alles ausrichten kann :)


    Die Abnahme an sich war sehr unspektakulär wenn nicht sogar lächerlich...der Prüfer hat nur mit einem Maßband die Dicke der Rohre überprüft...dauer ca 29,4 Sekunden...mehr nicht :!: ...und dafür solch ein Aufwand.
    Aber egal :):)


    Aber am besten fand ich den Spruch der Empfangsdame:
    "Heut ist ein anderer Prüfer da. Mal sehen was der dazu sagt."


    Soviel zum Thema Willkür!!

  • Hi Parzival,


    bei mir ist nun auch alles ordnungsgemäß eingetragen :!::!::!:


    Der Prüfer meinte nur : Glück gehabt,in 4 Tagen darf ich diese Dinger nicht mehr zulassen ....

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