So war grad beim TÜV und wollte meinen Bügel eintragen lassen...schallendes Gelächter...ABGELEHNT!!
Vorweg...hab mir den alten Bügel von BlackJimmny zugelegt gehabt. Der ist natürlich schon ein wenig älter, so ca fünf Jahre. Und damit auch das Teilegutachten (ist von 2001).
Nachdem ich letzte Woche schon bei der DEKRA abblitzte versuchte ich es heut wie gesagt beim TÜV. Die wußten nicht mal was vom 25. Mai und schickten mich also wieder nach Hause.
Gefrustet wie ich war hab ich ein wenig gegooglet und siehe da ich fand die passende EU-Richtlinie, die da lautet....
Vorschriften für die Typgenehmigung
(1) Ab dem 25. August 2006 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf Frontschutzsysteme beziehen, für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem, das den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht,
a) die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung nicht verweigern;
b) die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme nicht untersagen.
(2) Ab dem 25. August 2006 dürfen die Mitgliedstaaten für einen neuen Typ von Frontschutzsystemen, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt und den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht,
a) die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung nicht verweigern;
b) den Verkauf oder die Inbetriebnahme nicht untersagen.
(3) Ab dem 25. November 2006 verweigern die Mitgliedstaaten für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung, wenn er nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entspricht.
(4) Ab dem 25. Mai 2007 werden die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf Frontschutzsysteme beziehen, im Falle von Fahrzeugen, die nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften entsprechen,
a) die gemäß der Richtlinie 70/156/EWG ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigungen für Neufahrzeuge als nicht mehr gültig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der genannten Richtlinie betrachten;
b) die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen, die nicht mit einer Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Richtlinie 70/156/EWG versehen sind, verweigern.
(5) Ab dem 25. Mai 2007 gelten die in Anhang I und Anhang II festgelegten Vorschriften für Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten in den Handel kommen, für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 70/156/EWG.
Sorry für den langen Text
Mit anderen Worten...Frontschutzbügel sind eigentlich schon seid dem 25.August 2006 verboten wenn sie nicht der neuen Norm entsprechen. Und der 25.Mai 2007 bezieht sich eigentlich nur auf Neuwagen.
Das saukomische daran ist das ich mir schon vor einem Jahr einen Bügel kaufen wollte weil ich den 25.August im Hinterkopf habe. Aber dann kam das "Gerücht" mit dem Mai auf und ich ließ mir Zeit....manchmal kanns einen auch böse anscheißen.
Brauch jemand einen Bügel? Vielleicht als Wanddeko....hätte da zufällig einen.
P.S. in Anhang I und Anhang II sind die Vorschriften für neue Bügel enthalten!