8x17 AEZ Namib auf 235/55R17

  • Hallo,brauche eure Hilfe !Habe meiner Frau einen Satz 8x17 Namib mit 235/55R17 (angeblich Gutachten für alle Jimnys)besorgt u.mußte nun leider feststellen das mein Jimny Cabrio mit der e9*2001/116*0034 Nummer(was auch immer die Aussagt?)Baujahr 2006 in dem Gutachten nicht aufgeführt wird!Und nun meine Frage: hat jemand schon mal 8x17 mit der Reifengröße gefahren u.auch eingetragen bekommen?Wer kennt flexible Prüfer beim TÜV die nicht nur Stur Ihre §§§im Kopf haben ,sondern sich einen solchen machen u.einem zu helfen !Bin auch sonst für jeden Tip dankbar.Seit 3Tagen Mails und Anfragen an AEZ ,Suzuki,Dekra usw...aber keine schönen Antworten o.Absagen!Und zu guter Letzt noch mal die Sache mit der E-Nummer,weiß jemand was genau diese Aussagt?
    MfG
    Michael


    PS:Leute die 8x17 ET 0 mit einer anderen Reifengröße eingetragen haben können sich auch melden.Lieber kleinere Reifen als gar kein TÜV!

  • Hallo Michael,


    das Cabrio sollte auch als Jimny anerkannt werden. Die E-Nummern geben immer das jeweils dem Gutachten zugrundeliegende Fahrzeug an. Da es seit 10 Jahren immer wieder Neuerungen bei den Jimny gab müssten ja von der Felgenfirma alle 10 Jahrgänge des Jimny vorgeführt weden. Das Cabrio sollte auch ein Santana aus Spanien sein, Typ "Suzuki Jimny". Wenn der TÜV kulant ist, dann erkennt er sicher das die Radhäuser und Achsen zu dem im Gutachten vorgeführten Modell identisch sind und trägt es dir als Einzelabnahme damit ein. Mein Cabrio stand vor Jahren auch nicht im OME Ferderngutachten und das Fahrwerk wurde damit eingetragen.

    Gruss Bernd
    2001er Jimny 1.3 Cabrio, "alles original" :maulkette:

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde an deiner Stelle auch nicht beim Tüv anrufen sondern direkt vorbei fahren.
    Dann klärt sich das schon.
    Von wann ist denn das Gutachten ... eventuell vor 2006.
    Dann kann dein Jimny-Modell ja nicht drin stehen. ;)

  • Hallo,habe Neuigkeiten!Die E-Nummer scheint den TÜV nur sekundär zu interessieren,jetzt geht es nur noch um dem Abrollumfang!was mir mehr Sorgen bei der ersten Montage macht :die Dinger stehen min 5cm aus dem Radhäusern (und im Gutachten steht bei dieser Reifengröße nichts von Abdecken o.Anpassen)wie kriegt man sowas eingetragen?Da brauche ich doch bei uns gar nicht vorzufahren!Wer kennt den enventuell einen TÜV Prüfer der so was macht?
    Und noch als Anmerkung :Ist schon klar wenn das Gutachten vor 2006 kann meiner gar nicht drinstehen ist aber von 2007!
    Gruß
    Michael

  • Servus


    in erster Linie ist wichtig das das Profil abgedeckt ist, nicht unbedingt der ganze Reifen :!::!:


    letztlich ist es immer Ermessenssache des Prüfers, wenn in dem Gutachten der Reifen mit aufgeführt ist und dort keine zusätzliche Radabdeckung gefordert wird lass es doch drauf ankommen :up:


    Es wäre schön wenn Du mal ein zwei Bilder machen würdest von seitlich vorne und hinten damit wir mal sehen was bei Dir 5 cm sind und was Da wirklich übersteht, das wäre einfach Aussagekräftiger :up::up::up:

  • Zitat von xenosch

    Wenn es nicht viel schlimmer als hier an der Hinterachse aussieht, sollte es keine Probleme geben.


    ...da habe ich wohl echtes Glück gehabt und einen Prüfer mit 2 zugedrückten Augen... ;)
    Vielleicht sehen das unsere Prüfer, hier auf'm Land (KÜS) nicht so eng....?



    Allerdings gibt es Unterschiede bei den Gesellschaften, habe ich mir sagen lassen.
    Tüv Nord soll streng sein und Tüv Süd nimmt es wohl ganz genau.
    Bei der Dekra kommt's immer drauf an...
    Und bei KÜS reicht scheinbar das Gutachten aus und dann wird eingetragen...



    Badknuffi:
    Versuch einfach mal heraus zu finden, ob das ggf. bei Euren Prüfstellen ähnlich ist.
    Vielleicht hast Du ja dann auch Glück!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Sunny

    ...
    ...da habe ich wohl echtes Glück gehabt und einen Prüfer mit 2 zugedrückten Augen... ;)
    Vielleicht sehen das unsere Prüfer, hier auf'm Land (KÜS) nicht so eng....?....


    Bei Eintragungen mit Gutachten gibt es keine großen Probleme, da sich der Prüfer auf das Gutachten stützen kann.
    Bei Einzelabnahmen sieht das ganze anderes aus ... und diese darf in Westdeutschland nur der Tüv machen.
    Der ist da nicht mehr ganz so tolerant wie er mal war.
    In Ostdeutschland sieht das anders aus...da ist das ganze wirklich etwas einfacher. :up:
    Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen... KÜS hat auch meinen Bodylift eingetragen. :fahren:


    Grundsätzlich ist es im Ermessen des Prüfers was er eintragen kann bzw. es gibt einen recht großen Ermessensspielraum.

  • Hole diesen Beitrag wieder aus der Versenkung. (wusste gar nicht, dass ich selbst mal was dazu geschrieben hatte - na ja, ist immerhin 7 Jahre her)


    Mich wurmt nämlich seit letztem Jahr folgendes:
    Meine 255/55 R16 waren langsam aber sicher abgefahren.
    Neue Reifen in dieser Größe werden nicht mehr hergestellt.
    Fahre seitdem erstmal MTs (205/70 R15)


    Zufällig stieß ich heute auf ein Inserat, in dem 17" Felgen angeboten werden - also genau DIE, von denen hier die Rede ist.


    Badknuffi:
    Klappte es damals mit der Eintragung?
    Kannst du das Gutachten hier reinstellen. (AEZ spuckt kein Gutachten aus
    http://www.aez-wheels.com/DE/tuev-certificate) Mich würden die Auflagen interessieren.



    Meinen Wunsch, eine große und breite Bereifung zu fahren, könnte ich dann endlich wieder umsetzen. (255/50 R17)
    :twisted:



    [Kurznachricht vom Punk - Tapatalk sei dank!]