Anhängerkupplung

  • Moin moin
    Habe an meinem Jimny eine abnehmbare Anhängerkupplung. Meine Frage ist, muß diese, wenn kein Anhänger mitgeführt wird, demontiert sein ?


    Alle sagen ja, aber niemnad weiß scheinbar genaues. Wo kann ich das nachlesen, bzw. wo steht der Gesetzestext?


    Über eine Antwort wäre ich dankbar.


    LG


    Bubblewatcher

    Jimny Fahrer sind Männer großer Muskelkraft, mit gesunden Organen.
    Jimny Fahrer sind Männer hoher geistiger Kraft, von Verstand und einwandfreier Moral." frei nach Bubblewatcher 2011

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    Es gibt kein Gesetz, dass Dir vorschreibt sie zu demontieren. Allerdings kann im Falle eines Auffahrunfalls die gegnerische Versicherung behaupten, dass der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn sie ab gewesen wäre. Und somit kann es dann zu Problemen kommen, die ohne montiere AHK nicht da gewesen wären.


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    :mrgreen:

  • Eigentlich wie alle sagen ja. Ich glaube aber kaum das sich da irgendeiner der grünen oder blauen Freunde daran stört. Ich behaupte das mindestens 80 Prozent nichtmal erkennen ob starr oder abnehmbar.


    Gruß Frank

  • Bei meiner Thule-AHK steht es in der Anbauanleitung (die gleichzeitig die ABE ist und im Fahrzeug mitgeführt werden soll), dass bei Nichtgebrauch der Haken zu entfernen ist.

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    :mrgreen:


    Vielen Dank für die schnellen Antworten ,


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    @ bullimartin


    also in meiner ABE steht das definitiv nicht drin. Die Kupplung ist die Originale von Suzuki

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bubblewatcher ()

  • Ich glaube das hat damit zu tun das das nummernschild verdeckt ist wenn du sie dran hast. Mir hat mal jemand gesagt dass man deswegen nur die abnehmbaren bekommt. Allerdings gibt's doch glaub ich starre kupplungen.....hmm

    Gruß Ranger


    Tja wenn du keinen Jimny hast, dann hast du keinen Jimny :aetsch:

  • Das scheint wohl eine Frage zu sein, die nicht so einfach zu beantworten ist, aber vielleicht kennt ja noch irgendeiner eine Vorschrift, leben ja schließlich in Deutschland

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    Einmal editiert, zuletzt von Bubblewatcher ()

  • Da der Kugelkopf der Anhängerkupplung ein Teil des Nummernschildes verdeckt, ist dieser zu demontieren wenn er nicht gebraucht wird.
    Das mit dem Unfall und das die Versicherung Theater machen kann ist im übrigen auch richtig.

  • In der Schweiz muss die AHK abgenommen werden. Wenn du kontrolliert wirst, gibt es ne Busse. Somit auch die Versicherungsfrage geklärt. Des weiteren sind die momentan extrem scharf auf Anhaenger und zu schnell fahren (max 80 km/h auch auf Autobahnen), ueberladen und schlecht verladen oder schlecht verzurrt. Wenns doof wird, kannst du vor Ort abladen.