Dauerstandlicht

  • Hallo,


    als erstes Fröhliche Weihnachten und ein schönes neues Jahr von mir!


    Wie man schon im Titel lesen kann hab ich eine Frage bezüglich des Standlichtes (Jimny 1.6 DDIS Baujahr 2007) welches sich aktiviert sobald man die Zündung einschaltet. Kann man das irgendwie selber deaktivieren oder ist der Weg zur Werkstatt unumgänglich? Anscheinend gibt es ja nur eine Sicherung für die gesamte Lichtanlage im Fahrzeug.


    Schönen Tag noch,


    Jimny07

  • Das hab ich ja noch nie gehört das bei Zündung EIN das Standlicht mit eingeschaltet wird.
    Abblendlicht könnte ich mir noch erklären durch evtl ReImport aus Skandinavien ect, aber das Standlicht ist für mich total unlogisch.


    LG Eifel Hunter

  • Hallo,


    klingt unlogisch ist aber tatsächlich so, sobald die Zündung eingeschalten/der Wagen gestartet wird geht die komplette Standlichtbeleuchtung mit an, ist eigentlich ziemlich nutzlos den das Standlicht alleine wird nicht als Tagfahrlicht gelten, oder? Ist auch kein Importfahrzeug, direkt vom Händler.


    Mfg Jimny07

  • Ich hab man n "Re-Import" Passat aus Dänemark gekauft, da war das auch.
    In einigen skandinavischen Ländern ist das Standart , ich mein sogar Pflicht,
    dass sobald die Zündung angemacht wird, auch Standlicht angeschaltet ist.

    • Offizieller Beitrag

    .... Ist auch kein Importfahrzeug, direkt vom Händler....


    Wer weis wo dein Händler den Wagen her hat...
    Ist mir bisher noch nicht untergekommen das das Standlicht sich direkt mit einschaltet.
    Wenn kein Fehler vorliegt würde ich über die Fahrgestellnummer mal bei Suzuki anfragen wo der Wagen her kommt.
    Eventuell ist es ja wirklich ein Re-Import.

    Total langweiliger original GJ Automatik in der Aufbauphase ...


  • Achtung, leicht OT! Seelische Diabetiker ignorieren den folgenden Beitrag deshalb bitte.


    ...ist eigentlich ziemlich nutzlos den das Standlicht alleine wird nicht als Tagfahrlicht gelten, oder?....


    Ja und Nein.


    Das Tagfahrlicht ist in Deutschland ziemlich genau geregelt. chris997 hatte erst gestern ein interessantes Blättchen vom TÜV Süd dazu verlinkt. Da steht folgendes drin:


    Zitat

    Ein Leuchtenpärchen in bauartgenehmigter Ausführung wird für die Ausstattung von Pkw mit Tagfahrleuchten gefordert.


    [...]


    Automatisch müssen die Tagfahrleuchten in Betrieb gehen, wenn der Zündschlüssel in Startposition gebracht wird. Diese Automatik muss ein- und ausschaltbar sein. Und: Sobald das reguläre Fern- bzw. Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen die Tagfahrleuchten erlöschen.


    Wir fassen zusammen:


    1. Standlicht ist keine "bauartgenehmigte Ausführung" des Tagfahrlichts
    2. Du hast keine "ein- und ausschaltbar[e]" Automatik.


    Aber jetzt kommts:


    Zitat

    Nur bei Sichtbedingungen, die kein Fern- bzw. Abblendlicht er- fordern, dürfen Tagfahrleuchten benutzt werden. [...]


    Das trifft auch auf das Standlicht alleine dazu!


    Zwar schreibt die StVO in §17 (2) Satz 1:


    Zitat

    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


    Dies gilt aber laut Bundesverkehrsministerium nur für den Fall, daß aufgrund Witterungsverhältnisse bzw. aufgrund der Sichtverhältnisse im allgemeinen Beleuchtungspflicht besteht.


    Die schreiben dazu:


    Zitat

    Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf (Hervorherhebung durch meine Wenigkeit), sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.


    Weiteres hierzu ist im Wohnmobilforum (nur nach Registrierung) zu lesen. Das Amtsgericht Merseburg hatte diese Sichtweise in einem Urteil bestätigt.


    Daraus folgt: Standlicht als "Pseudo-Tagfahrlicht" ist bei richtigem Gebrauch zulässig.


    Trotzdem würde ich mir den Fehler von einer Fachwerkstatt beheben lassen. Ferndiagnose ist immer schwierig. Das kann ein defekter Schalter oder ein Leiterschluß im Kabelbaum sein - oder Absicht des Vorbesitzers, warum auch immer - oder wirklich ein "Reimport".

  • Zitat

    Ich hab man n "Re-Import" Passat aus Dänemark gekauft, da war das auch.
    In einigen skandinavischen Ländern ist das Standart , ich mein sogar Pflicht,
    dass sobald die Zündung angemacht wird, auch Standlicht angeschaltet ist.


    Nein, in allen skand. Ländern ist das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben (TFL setzt sich zumindest auch in SE immer mehr durch). - Aber nicht ich habe noch kein Auto gesehen beim dem das Standlicht eingeschaltet war, wenn die Zündung an war.


    Also ist der Wagen wahrscheinlich kein Reimport aus Skandinavien. Mich würde sowieso mal interessieren, wie viele Jimnys in Skandinavien (noch) verkauft werden, nachdem er ja beim Elch-Test umgefallen ist. Die Diesel-Jimnys wird man wahrscheinlich zählen können...

    Wer nur auf die Löcher starrt, verpasst den Käse.
    Grüße aus Altrip


  • Hi,


    so ein Effekt kann auch vorkommen, wenn der E-Satz bei Nachrüstung einer Anhängerkupplung fehlerhaft angeschlossen wurde.


    Vielleicht ist das ja ein helfender Ansatz ?


    Viele Grüße
    Onkelchen

  • Danke für die zahlreichen Antworten!
    Es wird doch kein Weg beim Händler vorbeiführen, werde dort bei Gelegenheit vorbeischauen.


    Schönes Wochenende,


    Jimny07