Pickerl bei seeehr Langer Reise

  • Leider kann das irgendwie keiner so richtig beantworten.
    Ich frag mich schon länger, was wohl zu machen ist, wenn man zb. mal länger als ein Jahr unterwegs ist, im Ausland.


    Zb. die Eu-Grenzen weit hinter sich gelassen wurde, und das Pickerl ausgelaufen ist? - müsste ich dann (in meinem Fall) zurück nach Österreich fahren, damit ich mein Pickerl verlägern kann?

  • Ich denke mal eine technische Prüfstelle wirst Du in diesem Fall auch in dem jeweiligen Land finden in dem Du Dein Fahrzeug bewegst, es sei denn Du verlässt Europa, da interessiert es wahrscheinlich keinen Mensch.
    Und nach der Rückkehr natürlich wieder zum eigenen - in meinem Fall - TÜV.
    Der gilt bei uns aber ( noch ) 2 Jahre, na und so lange ist man dann ja doch nicht unterwegs.
    L.G.
    Jebo

    Ich bin über 50 - immer noch schlank und top fit, die Kinder sind aus dem Haus....
    Und ab jetzt mache ich all die Sachen die ich schon immer mal machen wollte !!!
    Eine Sache davon ist: einen Jimny fahren. [o]IIIII[o] :fahren:

    2 Mal editiert, zuletzt von Jebo ()

  • echt, in D gilt das Pickerl 2 Jahre?


    so lange wirds nicht werden:D - toll, wärs schon natürlich haha


    könnte es auch sein, das man zb. in Marokko gar nicht einfahren kann, wenn das Pickler zb. nur noch 2 mon gültig ist?

  • ich kenne da einen Holländer, lebt in Deutschland, der einige historische LKWs in Holland zugelassen hat und damit tatsächlich einmal im Jahr auf eigener Achse nach Holland fährt zum dortigen TÜV.
    Die Trecker und PKWs die er in DE zugelassen hat gehen hier zum TÜV.

    Jimny Geländewagen GJ JB74 Comfort+ Handschalter - Fuel to Smile Converter -
    Zutaten: E5, NM130, SAE90EP, VTG, AT195, LED USB. Kann Spuren von Gelände enthalten.
    Allzeit gute Fahrt ! Andreas

  • echt, in D gilt das Pickerl 2 Jahre?


    Ja, nur heisst das bei uns ganz nüchtern TÜV-Plakette. ;)
    L.G.
    Jebo

    Ich bin über 50 - immer noch schlank und top fit, die Kinder sind aus dem Haus....
    Und ab jetzt mache ich all die Sachen die ich schon immer mal machen wollte !!!
    Eine Sache davon ist: einen Jimny fahren. [o]IIIII[o] :fahren:

  • Je nach dem, wohon du verreisen willst, ist das wohl ziemlich wurscht, ob du TÜV hast oder nicht, weils in den jeweiligen Ländern sowas überhaupt nicht gibt.
    Ich hab ein Buch von einem Typen, der mit seinem Landy 8 Jahre lang im die Welt getourt ist. Der hat den Wagen bei der Abreise abgemeldet und ist ohne Zulassung durch Asien, Amerika und Afrika getourt. Hat keinen Menschen intersssiert :mrgreen:

    It's a Jimny thing...you wouldn't understand.


  • Ich weiß nicht, ob es in D oder Ö irgendeinen Behördenvertreter interessiert,
    wann ein Fahrzeug, das in fernen Ländern zugelassen ist, zur dortigen technischen Überprüfung muss.
    Nur bei offensichtlichen Mängeln (Reifen abgefahren, Beleuchtung defekt, Teile hängen runter) wird dann wohl genauer nachgeschaut.
    Da ist viel wichtiger, ob der Fahrer das Fahrzeug nicht etwa geklaut hat.
    In fernen Ländern wird man noch viel weniger wissen, was bei uns Vorschrift ist
    und woran man die Einhaltung erkennt.
    Nurwenn man zurück kommt und der TÜV-Termin schon Jahre her ist, muss man sich was einfallen lassen.

    Nichts ist gut außer dem guten Willen. (Immanuel Kant)

  • Ein Bekannter von mir war mit seinem Fahrzeug ca. 7 Jahre im Ausland. Also TÜV sowas von abgelaufen.


    Bei der Rückkehr hat er sich vor der Wiedereinreise nach Deuschland rote Nummern besort, um direkt nachhause fahren zu können. Andernfalls hätte er bei der Wiedereinreise die nächste Tüv-STelle nach der Grenze in DE anfahren müssen.


    So lange du nicht in Österreich bist, kannst du das wohl vernachlässigen, da ja kein anderes EU-Land die entsprechenden Stempel aufbringen kann. Bei der Wiedereinreise solltest du aber direkt zur Prüfung fahren, da das sonst wohl ärger gibt.
    Genau kann dir das deine örtlicher Prüfungsdienst sagen

  • würde mal eine mail an die ÖAMTC-zentrale in wien schreiben, die sollten dir bei solchen problemen sicherlich helfen können.

    Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos. (Juan Manuel Fangio)

  • Ein Kfz fährt auch ohne TÜV. Und ob ich zum TÜV fahre nach der Einreise oder mir rote Nummern besorge bleibt sich vom Aufwand her gleich. Und mal ehrlich: Bei wem wurde im fahrenden Verkehr schon der TÜV kontrolliert?

    Alle sagten: "Das geht nicht." Da kam einer, der das nicht wusste und machte es einfach...

  • danke, für die hilfreichen infos. damit ist mir schon mal geholfen.


    stimmt, ich hab so eine kontrolle auch noch nicht erlebt. ausser vielleicht, wenn die Reifenfläche allzu weit über rausragt, da ist mir in graz schon aufgefallen, das sie vor allem in der nähe von der Fahrzeugtechnik FH genauer schauen. einmal hab ein "Coolen" gesehn, der extra tief und breit aufgesessen ist, und hinter ihm ein Cop war, der Ihn dann kurzerhand auf den nächsten Parkplatz verwiesen hat.


    Ich denke auch, das ich wenn ich mein Ö-Pickerl für ein Jahr habe, und keine groben Schäden oä anzumerken sind, das ich damit dann locker mal herum fahren kann. so empfindlich ist der Jimny nun auch wieder nicht. Man braucht nur nach Südamerika oder Australien schauen.


    ich für meinen teil, behandle meinen jimny im vergleich mit federhandschuhen :)


    dennoch, den ÖAMTC werd ich trotzdem mal besuchen.


    das mit der roten plakette/Nummernschild müsst ich mir noch genauer ansehen, ob ich das direkt an der Grenze bekommen kann...

  • In Österreich fahren die Piefke bei uns zum TÜV - es gibt hier zugelassene Stellen - haben mir zumindest Kunden in der Werkstatt erzählt.
    Der ÖAMTC wird dir kaum weiterhelfen können- verlasse dich auf keine Aussagen - ich rede hier aus eigener Erfahrung - lese hier lieber selbst die Gesetzesbücher oder rufe die Botschaften an.

  • In Österreich gilt für das "Pickerl" (§57a-Plakette) eine Toleranzfrist von 4 Monaten, d.h. die Überprüfung darf bis zu 4 Monate nach dem gestanzten Monat erfolgen (wird aber neu nur wieder bis zum gestanzten Monat des Folgejahres ausgestellt).


    Außerhalb von Österreich kann es vorkommen, dass diese Toleranzfrist nicht anerkannt wird (bzw. eine solche in den dort(!) geltenden Gesetzen nicht vorgesehen ist). Die österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ raten daher davon ab, mit abgelaufener §57a-Plakette im Ausland zu fahren. So soll es in der Vergangenheit beispielsweise in Italien, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Tschechien zu Problemen gekommen sein.


    oeamtc.at
    keine Toleranzfrist im Ausland


    Mit abgelaufener §57a-Plakette rumfahren, ist daher möglicherweise mit Problemen verbunden, die mit einer rechtzeitigen Überprüfung und Neuausstellung der §57a-Plakette umgangen werden können. Dazu wird man jedoch vermutlich nach Österreich reisen müssen, da nur von einer der österreichischen Landesfahrzeugprüfstelle (jedes Bundesland in Österreich hat eine solche) autorisierte Werkstätten eine §57a-Überprüfung durchführen dürfen. Ob eine im Ausland befindliche technische Prüfstelle (wie z.B. der lokale Standort des TÜV) von einer der österreichischen Landesfahrzeugprüfstelle gem. §4 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) autorisiert wurde, darf angezweifelt werden. Aber wer weis?