Wildwanne am Jimny bzw. an anderen Offroadern...

  • Hallo zusammen, hatte Heute an der Arbeit die Diskussion ob eine Wildwanne auch im öffentlichen Straßenverkehr montiert bleiben darf, wenn ja doch nur mit entsprechender Beleuchtung, Kennzeichen und Tüv Abnahme weil das Fahrzeug entsprechend der Wildwanne verlängert wird oder?


    Gruss Endurist

    Mach's doch einfach! wirst schon seh'n was de' davon hast!

  • Ich seh das genau wie bei einen Fahrradträger.
    Wenn das Kennzeichen und Beleuchtung abgedeckt wird,
    muss eine zusätzliche Lichtleiste + Nummernschild hinten dran.

  • schuttler3005: Genau das ist eben der Punkt bei uns haben die "Jagdbuben" ihre Wildwanne dauerhaft montiert. Und das ist, so glaube ich nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
    Gruss Endurist

    Mach's doch einfach! wirst schon seh'n was de' davon hast!

  • Selbst wenn du die dauerhaft dran lässt musst du die nicht eintragen lassen


    Dann müsste man ja auch einen Anhänger eintragen lassen den man jeden Tag braucht z.B. bei einem Bauunternehmen oder ein Örtlicher Fahrradverleih müsste die Fahrradträger eintragen lassen


    Mir hat mal ein Uniformierter gesagt das alles was man in einer Verkehrskontrolle, mit an Bord befindlichen Mitteln, abmontiert werden kann als Ladung gilt
    Also z.B. Dachträger, Ersatzrad, AHK,....
    Ich weiß jetzt nicht ob's so im Gesetz steht aber eine Wildwanne kann man ja jederzeit entfernen wenn der Verschluss sich öffnen lässt

  • Bei einer dauerhaften Montage käme die Wildwanne einer bauartbedingten Veränderung gleich und müsste eingetragen sein / Verkehrstechnische Einrichtungen - Licht-Bremslicht-etc. dürften nicht verdeckt sein - TÜVgutachten und Eintrag in den Fahrzeugschein wären die Folge - Das äußere Rahmenbild des Fahrzeuges würde damit verändert werden usw. - usw. Es spricht nichts dagegen wenn die Wildwanne zweckbestimmt eingesetzt wird d.h. wenn du am Tage der Jagd die Wanne montierst und Wild transportierst - hier aber wieder vorausgesetzt alles verkehrstechnische ist einwandfrei Licht etc. und erschwerend hin zu kommt, das Kennzeichen muss jederzeit ablesbar bleiben - alles voran zitierte gilt nur für den öffentlichen Verkehrsraum - Versicherungstechnisch vermag ich das noch nicht zu bewerten müsste aber in der lageabhängigen Situation auch focussiert werden. Mann kann gar nicht so blöd denken wie`s laufen kann. Einen schönen Tag noch.

  • .................- Versicherungstechnisch vermag ich das noch nicht zu bewerten müsste aber in der lageabhängigen Situation auch focussiert werden. ..............


    Alter du haust auch einen raus...:mrgreen: