re-import jimny's schneller weg rosten

  • hi, stimmt 's das die re-import jimny's schneller weg rosten? weil sie kein holraumentsieglung haben ?


    was ist bei insider beliebter re-import oder DE-ausführung?

    Siehst du einen Nazi Lachen, musst du was dagegen machen

  • DE, denn "unsere" Jimnys bekommen in Bremerhaven Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz.
    Ab Werk haben die soweit ich weiß genau gar nichts drunter? Bin mir da nicht sicher, auf jeden Fall bekommen sie in Bremerhaven die Rostvorsorge und Ausstattungsmerkmale wie bspw. die Rangerausstattung, selbst Lackierarbeiten machen die da.

  • Bei Re-Importen ist immer auf die Ausstattung zu achten.
    Ist die Wunschausstattung 800€ günstiger als ein vergleichbares deutsches Modell kann man über die Anschaffung eines Re-Importes nachdenken.


    Ich würde aber zu einem deutschen Modell raten, dann gibt es nachher weniger Rennerei, wegen registrieren lassen für Garantie (bei EU-Fahrzeugen kann es passieren das diese eine Tageszulassung haben und die Garantie ab diesem Punkt gilt)
    Auch kann es Probleme geben mit der Versicherung im Falle eines Totalschadens, da es möglicherweise nichts vergleichbares auf dem deutschen Markt gibt und du so einen geringeren Wert für dein Fahrzeug erhälst.

  • Grüezi Jimny-Fahrer


    Sind die Schweizerischen Jimnys mit den Deutschen Jimnys gleich gesetzt technisch? Also kriegen die CH-Jimnys auch die Rostvorsorge und Ausstattungsmerkmale, gleich oder ähnlich den DE-Jimnys? Bitte um Auskünfte, falls das jemand weiss.


    Also was ich selbst weiss, dass die CH-Jimnys im Fahrzeugausweis mit Nummer und "S" und die Direktimport-Jimnys mit Nummer und "X" gekennzeichnet werden. Soll sich dabei später beim "X" im Ausweis als Nachteil erweisen, bei einem allfälligen Wiederverkauf. Natürlich sind die Garantiebedingungen, bei den CH-Jimnys wesentlich besser.


    Danke und Gruss da Martin

  • Grüezi Jimny-Fahrer
    ..snipp
    Also was ich selbst weiss, dass die CH-Jimnys im Fahrzeugausweis mit Nummer und "S" und die Direktimport-Jimnys mit Nummer und "X" gekennzeichnet werden. Soll sich dabei später beim "X" im Ausweis als Nachteil erweisen, bei einem allfälligen Wiederverkauf. Natürlich sind die Garantiebedingungen, bei den CH-Jimnys wesentlich besser.
    ...snip


    Als mindestens auf meinen trifft die Aussage mit Kennzeichnung im Fahrzeugausweis nicht zu. Bezüglich Garantie ist es einfach so das es 180.-- Franken kostet den hier bei Suzuki Schweiz eintragen zu lassen und dann von den gleichen Garantiebedingungen zu profitieren. Habe ich durch den Importeur aber erstattet bekommen und meine nächster Suzukihändler hat dies ohne Umstände auch getan. Rostschutz ist gemacht, der Jimny ist eigentlich aus Belgien. Was aber ist: die Garantie startete am 31.1 da wo der Suzuki vom Händler in Belgien exportier wurde auch mit seinem Stempel im Service Heft. Nun für mich war das ein Unterschied von 3 Wochen. Im Fahrzeugausweis steht aber ganz klar das Datum der ersten in Verkehrssetzung da wo ich ihn eingelöst habe. Auf dem Tacho war 5 km! Lustig ist das ich so ziemlich alles habe aber keine Sitzheizung. Macht nix hatte ich noch nie in meinem Leben dafür tolle warme Schweizer Unterhosen wenns notwendig wird ;)

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  • Das Feld (Ich meinte es sei die Nummer 24) ist die Nummer der Typengenehmigung. Eine Typengenehmigung ist ein Zulassungspapier, dass das Fahrzeug beschreibt. Zum Beispiel die Daten zur Ausrüstung wie Reifengrösse, Gewichte, serienmässiges Zubehör, usw. Der Typ des Fahrzeugs wird exakt beschrieben und, wenn er den entsprechenden Vorschriften entspricht, genehmigt. Diese Nummer dieser Genehmigung kommt dann in das Feld 24. Die Typenprüfung wird vom Importeur veranlasst und (so meinte ich) vom ASTRA durchgeführt.


    Wenn das Fahrzeug aber als Einzelimport, bzw. privat importiert wurde dann entfällt diese Typenprüfung, bzw. es wird kein Typenblatt erstellt. Deshalb gibt es keine Dokumente die diesen Typ exakt beschreiben und auch keine Nummer. Deshalb hat es dann im Feld 24 ein "X*


    Nachteile entstehen dadurch nicht, eher Vorteile. Denn man kann nicht exakt bestimmen was original zum Fahrzeug gehört und was nicht. Das ist aber eher theoretischer Natur. Denn die regelmässigen Prüfungen und die Aenderungsvorschriften in der CH sind NICHT mit denen in Deutschland vergleichbar! Es geht in der Schweiz (NUR meine persönliche Meinung!) vernünftiger und pragmatischer zu und her.


    Der einzige "Nachteil" der einem mit dem "X" im Fahrzeugschein entstehen kann ist, dass der Code 103 im Ausweis eingetragen wird. Dieser Code bedeutet: "EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Kopie davon muss mitgeführt werden". Das aber auch nur wenn ein COC besteht. Da ist aber nur bei Fahrzeugen aus der EU so. Bei Importen aus den Staaten würde logischerweise auch dieser Code entfallen.


    Er sollte eigentlich drinstehen, wenn das Feld 24 eine "X" zeigt und das Auto aus der EU importiert wurde. Aber es kann auch mal sein, dass es einfach vergessen ging und keine Restriktion eingetragen wird.


    Bei einem Verkauf sollte das kein Thema sein, weil einerseits kaum jemand weiss was das überhaupt bedeutet und zum anderen in keiner Weise ein Nachteil entsteht.


    Die Garantie muss in der Schweiz genau gleich gewährt werden wie im übrigen EU Land. Ich meinte es gab mal dazu ein Gerichtsurteil.


    Das einzige was man beachten muss wenn man ein neues Fahrzeug aus der EU in die Schweiz importiert: Man muss sehr gut die Preise vergleichen und Austattuns- bzw. Leistungsbereinigen. Ein Beispiel: SMART, als eine Mercedes Marke, gewährte in der Schweiz 10 Jahre oder 100K Km kostenlose Wartung. Das kann unter Umständen den nicht unerheblichen Mehrpreis für das vergleichbare Fahrzeug in der Schweiz mehr als nur egalisieren.


    Solche Zusatzleistungen gelten dann selbstverständlich nur für Fahrzeuge die in der CH gekauft worden sind. Und da kann es dann eventuell wichtig werden, wenn man einen jungen gebrauchten kauft, ob er einen Typenschein "X" hat (also gar keinen, weil Importwagen) oder ob er regulär in der der Schweiz verkauft wurde.


    Ich weiss es nicht wie es beim Suzuki Jimny ist, aber ich denke es gibt da keine nennenswerten Vorteile bei einem Kauf in der Schweiz im Vergleich zum Kauf im Ausland. Und nur das könnte den Wiederverkauf eventuell ins etwas schwieriger machen. Bzw. man müsste dann mit einer entsprechenden Preisreduktion rechnen.

  • Ja ist Feld 24. Bei mir steht Code1.


    Ich hätte bei Suzuki 22'900 für den Benziner, Automat, Top mit Radio, CD bezahlt.. Gratisservice wäre bei Neukauf nicht gewesen.
    Für den Import aus Belgien habe ich jetzt ich aber zusätzlich Ledersitze erhalten, Getönte Scheiben und ein deutlich Besseres Doppeldinradio erhalten an dem ich richtig Freude habe. OK es kann nur Englisch, Russisch oder Türkisch aber Original Pioneer Gebrauchsanleitung lag in Deutsch bei und mit Englisch komme ich klar. Mein Preis den ich im Import erhalten habe inkl. Übernahme Gebühr in der Aber schon Autovignette auch noch drin war und voll getankt war 18'400 und für meine Uraltgurke hätte mir der Freundliche 1500 gegeben und der Importeur gab mir 1580.--
    Also am Schluss wie geschrieben eine Differenz von mehr als Fr. 4500.-- was ja schon ein lohnenswerte Geschichte ist insbesondere da ich noch das bessere Ausgestattet Auto erhielt.


    Wieso ich so locker wohl am bestellen von Zubehör am Bestellen bin ;)

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