Problem mit Steuermodul für Anhänger

  • Kennt jemad ne quelle für ein Alko Anhänger Steuermodul ? Hier Die ArtikelNr 640.330 , darunter steht noch 321093 ( PAG-GF30 ) und 04/03...


    Meines hat sich abgemeldet mit dauer summen vom Fehler Melder hinten .


    Ich habe mir alternativ von Jäger eine nee Box besorgt TFC Modul 12V / 52400005 ,02/01 , ist alles gut bis ich den Blinker Betätige .... Dann sind alle vier Blinker auf dauerlicht es summt und sie lassen sich nur abschalten indem ich die Sicherung im Motorraum entferne ...


    Kann mir da jemand helfen ?

  • Hi,


    ich habe die 13pol. Steckdose bei meinem neuen 2016er Jimny vom Suzi-Händler ausführen lassen.
    Wie hat man dabei eine Blinkkontrolle?


    Gruß

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • In Deutschland braucht man eine Kontrolle für die Blinker des Anhängers. Entweder durch eine Kontrollleuchte, oder durch ein akustisches Signal. Bei mir habe ich eine Alko Kupplung verbaut, hier gibt es einen Summer der im Anhängerbetrieb im Takt des Blinkers summt.

  • Wie hat man dabei eine Blinkkontrolle?
    Ich verstehe die Frage nicht.


    Mein Frontera hat original eine Kontrolleuchte mit nem kleinen Abschlephaken drauf, die blinkt beim Blinken und angehängtem Anhänger immer mit.


    Unser Tucson (AWD) hat hinten links einen Piepser, der piepst beim Blinken und angehängtem Anhänger immer mit.


    Und wie ist das bei der von Suzuki verbauten 13pol. Steckdose, denn da blinkt oder piepst beim Blinken und angehängtem Anhänger NICHTS???



    (Isses jetzt verständlicher?)

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

    2 Mal editiert, zuletzt von Rocky1964 ()

  • Ja, ist es. Die erfragte Kontrolle erfolgt in den zumindest bei Al-Ko AHK´s durch ein Steuergerät das meist hinter der Verkleidung neben der Rücksitzbank links verbaut wird. Hersteller ist Jaeger.Insgesamt lauteres Blinksignal. Warum so empfindlich? Weil du drei ausführliche Sätze statt eines Halbsatzes schreiben musstest ?;)

  • Leute die antworten sind ja toll , aber irgend wie am Thema Vorbei .... mein Steuermodul ist Defekt ... jetzt Brauche ich irgend wie ersatz ... weiß aber nicht genau was und woher ...


    Kann mir da jemand helfen ? :roll:


    Ps meine AHK ist auch von ALKO

  • Nööö, braucht man nicht... Fällt ein Leuchtmittel aus, erhöht sich die Blinkfrequenz. Das optische Signal des Zugfahrzeuges reicht, weil die Anzeige im Sichtfeld ist...


    Das erklär dann nochmal dem Prüfer beim TÜV der letzte Woche die Kontrolleuchte oder alternativ das akustische Signal haben wollte. Muss Ihm wohl entfallen sein.

  • Leute die antworten sind ja toll , aber irgend wie am Thema Vorbei .... mein Steuermodul ist Defekt ... jetzt Brauche ich irgend wie ersatz ... weiß aber nicht genau was und woher ...


    Kann mir da jemand helfen ? :roll:


    Ps meine AHK ist auch von ALKO


    Alko eventuell? Hast Du bei denen mal gefragt? Der Hersteller sollte doch der erste Ansprechpartner sein, oder?

    • Offizieller Beitrag

    ilten:
    Das kannst Du Deinem Prüfer mit Verweis auf die StVZO aber auch selbst erklären ;)


    §54 Abs. 2 StVZO (da geht es um die Anzeige) sagt: "Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.


    Beim Jimny sind die ja im Sichtfeld.


    Die StVZO setzt damit die Vorgaben der ECE R 48 um. Da geht es auch nur darum, dass eine Funktionsstörung merklich sein muss. Wenn alles i.O. ist muss nirgendwo etwas blinken oder piepen...


    Wenn Du mir die Reisekosten erstattest und vielleicht noch eine Hopfenkaltschale anbietest wäre ich aber auch bereit mit Dir zusammen zum TÜV zu fahren :mrgreen:

  • ...Warum so empfindlich? Weil du drei ausführliche Sätze statt eines Halbsatzes schreiben musstest ?;)

    Was willst Du denn von mir?


    Ich habs beim ersten mal schon richtig geschrieben. Wenn Du das nicht verstehst, kann ich nichts dafür.


    Und bei mir gings um die originale 13.pol Steckdose von Suzuki und NICHT um die von AL-KO.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • §54 Abs. 2 StVZO (da geht es um die Anzeige) sagt: "Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden[...]


    Ich seh die "Fahrtrichtungsanzeiger" (Blinker) nicht im Blickfeld meines Jimny. Ich sehe nur die Anzeige für die Fahrtrichtungsanzeiger :und_weg:


    flo

    807972.png

    Spielwiese: Hohenloher Ebene im Kreis SHA und KÜN

  • Ich habe von Alko , keine Kontakt Daten ... Im Netzt finde ich nur die Hauptseite mit dem Fahrzeug handel ...


    Wäre schön wenn ich hilfreiche hinweise zur Reparatur bzw austausch des Steuermoduls bekommen könnte :shock:

    • Offizieller Beitrag

    Birger: Manchmal hilft ein Blick in's Impressum ;)
    AL-KO KOBER SE
    Ichenhauser Str. 14
    89359 Kötz
    Postfachadresse: Postfach 1165, 89301 Günzburg
    Inhaltlich verantwortlich:


    Vorstand: Stefan Kober (Vorsitzender), Dr. Nico Reiner
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    HRB 15514 - Registergericht Memmingen
    USt.-IdNr.: DE 812839652


    Kontakt:
    Telefon: + 49 (8221) - 970
    Telefax: + 49 (8221) - 97 8393
    E-Mail: info@al-ko.de


    http://www.al-ko.com


    grossing: Da hast Du natürlich Recht...
    Ändert aber nichts daran, dass die "Wirksamkeit sinfällig angezeigt werden muss." Sinfällig ist ja auch, wenn bei funktionierenden Fahrrichtungsanzeigern des Gespanns die Anzeige im Cockpit "normalen" Takt hat und sich bei Ausfall der Takt ändert. Egal, ob am Zugfahrzeug oder Anhänger. Die ECE R48 dagt dazu Folgendes:


    ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:
    ,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."


    ECE R 48 Nr. 2.18 :
    „Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“



    PS: Mit Dank an El Bestrafo aus dem Verkehrsportal... (Beitrag wurde aber überprüft und nicht nur per copy und paste eingefügt... ;) )