reserverad bei hauptuntersuchung von interesse ?

  • hallo freunde des würfelspiels


    hab bei meinem würfel ein einseitig sehr verschlissenes reserverad.
    nun muss ich zur hauptuntersuchung.
    interessiert den prüfer der zustand des reserverades ?
    ohne reserverad zur hauptuntersuchung fahren ist keine option, da das dritte bremslicht in der reserveradabdeckung verbaut ist.

  • Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst - manche Prüfer sind ja "komisch" -, werf' so ein Reifen-Flick-Spray in den Kofferraum. Dann paßt das.

  • Ersatzrad ist nicht vorgeschrieben, und ich bin wiederholt ohne durch den TÜV gekommen.
    Im Ernstfall könntest Du allerdings Streß mit der Rennleitung bekommen, da Du bei einer Panne "schnellstmöglich" aus der "Gefahrenzone" kommen mußt.
    Und wie gesagt: Zwei TÜV-Prüfer = vier Meinungen :)

  • In Deutschland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben,
    ein Reserverad oder ein Reifenreparaturset im Kraftfahrzeug mitzuführen.
    Bei außen an Kraftfahrzeugen befestigten Ersätzrädern sind besondere Halterungen
    nach § 36a Abs. 3 StVZO notwendig.

  • Was dran ist, muss auch in Ordnung sein. Zusatzscheinwerfer (nicht: Arbeitslicht) ist auch nicht vorgeschrieben. Wenn es dran ist, muss es aber heile sein.

  • Was passiert, wenn ich eine Reserveradabdeckung drauf habe? Würde das Runternehmen von selbiger eine Demontage darstellen, was ja die Prüfer nicht dürfen?


    VG

  • Hi, bili
    dein Avatar zeigt doch ein Cabrio, da ist die 3. Bremsleuchte durch ein hässliches Plastikbauteil über das Reserverad gelegt. Ohne Rad sieht das Auto zwar so noch hässlicher aus, aber dem TÜV ist das egal, ob da ein Rad da ist oder nicht. Ohne Rad geht nur die Hecktür ungewohnt schnell auf.:mrgreen:
    Warum hast du denn die Leuchte in der Abdeckung verbaut? War das vom Hersteller so? Falls nicht, ist das ein "schwachsinniger Umbau" der dir im Schadensfall mehr Ärger bringen kann, wie du glaubst. Der (selbstbevollmächtigte) Umbau ist so nicht statthaft in D- Land.
    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von JmyTOT ()


  • Warum hast du denn die Leuchte in der Abdeckung verbaut? War das vom Hersteller so? Falls nicht, ist das ein "schwachsinniger Umbau" der dir im Schadensfall mehr Ärger bringen kann, wie du glaubst.
    MfG


    ob es ein schwachsinniger umbau ist, oder nicht, liegt im auge des betrachters.
    für mich macht der umbau sinn, da die bremsleuchte beim öffnen des verdecks im weg ist.
    und da der alte halter weggerostet war, habe ich eine zugelassene bremsleuchte gekauft und in die abdeckung des reserverades verbaut.


    Der (selbstbevollmächtigte) Umbau ist so nicht statthaft in D- Land.
    MfG


    im grunde sind auch arbeiten am bremssystem vom nichtfachmann nicht statthaft in deutschland und trotzdem legst du selber ja auch hand an dein bremssystem an.
    aber es geht hier nicht darum, was ich an meiner bremsleuchte verändert habe oder welcher umbau "schwachsinnig" ist, sondern ob ich beim tüv probleme mit einem einseitig abgefahrenen reserverad bekomme.

  • Zitat

    aber es geht hier [...] darum, [...] ob ich beim tüv probleme mit einem einseitig abgefahrenen reserverad bekomme.


    Nochmal: Nein.
    Mein Land-Rover Discovery II beim TÜV. Hinten dran das Reserverad mit einem ca. 20 cm langen, brutalen Riß in der Karkasse.
    Als ich den Prüfer fragte, ob ich damit überhaupt vorfahren soll, meinte der nur: "Ihr Reserverad interessiert mich so viel wie ihr schmutziger Teppich im Fußraum." :mrgreen:

  • Nochmal: Nein.
    Mein Land-Rover Discovery II beim TÜV. Hinten dran das Reserverad mit einem ca. 20 cm langen, brutalen Riß in der Karkasse.
    Als ich den Prüfer fragte, ob ich damit überhaupt vorfahren soll, meinte der nur: "Ihr Reserverad interessiert mich so viel wie ihr schmutziger Teppich im Fußraum." :mrgreen:


    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  • Wo ist das Problem, ???, fahr vor und gut ist. Notfalls gibt es ein Dueller für kleines Geld.

  • Warum hast du denn die Leuchte in der Abdeckung verbaut? War das vom Hersteller so? Falls nicht, ist das ein "schwachsinniger Umbau" der dir im Schadensfall mehr Ärger bringen kann, wie du glaubst. Der (selbstbevollmächtigte) Umbau ist so nicht statthaft in D- Land.
    MfG


    Änderung der Beleuchtung =Erloschen der Betriebserlaubnis ? Abnahme der Bremsleuchte ? Mindesthöhe eingehalten ?
    Wenn der TÜV Prüfer schlecht geschlafen hat sind das weit mehr Probleme als das Rad bzw.. des Reifen.

  • Was passiert, wenn ich eine Reserveradabdeckung drauf habe? Würde das Runternehmen von selbiger eine Demontage darstellen, was ja die Prüfer nicht dürfen?


    VG


    Der Prüfer darf das nicht, aber er kann Dich bitten es zu tun. Ist mir mal passiert. Aber in diesem Fall wegen der Leuchte irrelevant.

  • Das ist ein blödes Thema. Niemanden interessiert das. Es gibt zisch Autos die haben gar keine dritte Brrmsleuchte und an den BMW ist das reserverad von achtzehnhundertvierundsiebzig. Der Prüfer prüft das was er sieht und am Fahrzeug dran ist. Muss funktionieren. Ich hab letztens auch die Ventilkappe vertauscht. Es gab leider keine originale einbauanleitung. Jetzt trau ich mich nicht mehr zu fahren :mrgreen:

  • Wenn ich das alles hier so lese, fällt mir nur mein Opa ein,
    der sagte bei so Fragen immer :
    "Einige Lüt frogen ok no dröge Water" :topsy_turvy: