Nur kurz zur Info, weil wir das Thema am Lagerfeuer hatten...
Es gibt eine neue Verwaltungsvorschrift zum § 30 StVO.
Demnach gilt jetzt in GANZ Deutschland, dass nur noch geschäftsmäße bzw. gewerbliche Fahrten unter § 30 Abs. 3 StVO fallen.
Privatfahrten sind also nun einheitlich nicht mehr davon betroffen.
Dies wurde bislang in verschiedenen Bundesländern und auch zwischen bei verschiedenen Behörden unterschiedlich ausgelegt.
Ihr könnt Eure LKW über 7,5t oder Eure Kombinationen aus LKW und Anänger jetzt wieder auf die Piste schicken
Ein Änderung der Verordnung selbst in in absehbarer Zeit zu erwarten...
Ich dachte, vielleicht interessiert ja das den ein oder anderen
LG us Kölle
PS: Das Abreißen von Bergeösen bleibt weiterhin strengstens verboten!