Umbau auf 215/75 auf Originalfelgen, TÜV will Bremsenprüfung

  • Hallo miteinander,
    ich bin neu hier im Forum, lese aber schon seit rund 1,5 Jahren hier fleißig mit. Ende letzten Jahres habe ich mir dann einen neuen Jimny gekauft und bis dato ein OME-Fahrwerk einbauen lassen.
    Bereits im Frühjahr wollte ich mir Reifen in der Dimension 215/75 auf den Original-Alus aufziehen lassen. Soweit ich hier im Forum nachgelesen habe ja kein Problem. Jedoch wollte ich vorab mal beim TÜV nachfragen, was er denn davon hält. Der TÜV-Mensch, der jede Woche zur Werkstatt meines Vertrauens kommt, gab mir dann folgende Auskunft:
    Eine Tachoprüfung gehört gemacht. Das war klar.
    Und dann müssen, auf Grund des größeren Abrollumfangs bzw. Abstand Lauffläche zur Radmitte, die Bremsen überprüft werden. Angeblich wirken mit den größeren Reifen höhere Kräfte auf die Bremsen. So wie er das geschildert hat, werden die Bremsen schlichtweg zum "kotzen" gebracht. Das Ganze macht nicht der TÜV, sondern da muß ich zu einer entsprechenden Firma. Falls die Bremsen das Prozedere aushalten, werden die Reifen eingetragen. Wenn nicht, dann brauch ich eine größere Bremsanlage oder ich montier wieder die Reifen in Standard-Größe.


    Gestern lief mir der Prüfer wieder über den Weg. In der Zwischenzeit habe ich hier im Forum mal versucht rauszufinden, ob einer von euch einen ähnlichen Aufwand betreiben musste, was scheinbar nicht der Fall ist. Darauf angesprochen meinte er, dass die Richtlinien hierzu eindeutig wären.


    Jetzt würde mich interessieren, ob nicht doch jemand eine ähnliche Auskunft vom TÜV erhalten bzw. dieses Prozedere durchlaufen hat bezüglich des Bremsentest. Ich kann es ja eigentlich kaum fassen, dass man wegen dem bißchen mehr an Gummi so ein Theater macht.


    Beste Dank schon mal für eure Antworten!


    Gruß Flo, aus dem südlichsten Bayern.

  • Gestern lief mir der Prüfer wieder über den Weg. In der Zwischenzeit habe ich hier im Forum mal versucht rauszufinden, ob einer von euch einen ähnlichen Aufwand betreiben musste, was scheinbar nicht der Fall ist. Darauf angesprochen meinte er, dass die Richtlinien hierzu eindeutig wären.


    Wo kann man den diese Richtlinien einsehen? Die müssten ja öffentlich sein.

  • Dekra darf das wohl nicht, wenn es ein neuerer Jimny ist, desden Schlüsselnummer anders als bei dem Gutachten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wechsel den Prüfer...wenn er nicht will, kannst du ihm mit noch so vielen positiven Beispielen kommen.


    Wenn du runderneuerte Reifen in Originalgröße montierst sind die so groß wie die originalen und 5 kg schwerer.
    Das hält die Bremsanlage auch aus.

    Total langweiliger original GJ Automatik in der Aufbauphase ...


  • @Jimnyaut: Dekra darf das im Osten, der Tüv im Westen (Einzelabnahme)


    Würde auch den Prüfer ignorieren un d den Nächsten aufsuchen. Der hat halt keine Lust gehabt.

  • Ein "normaltickender" Tüv-Mensch will ab 2-3% größerem Abrollumfang eine Tachoprüfung, ab 7-8% größerem Abrollumfang ein Abgas / Bremsengutachten. Das Abgasgedöns ist nur erforderlich bei den neueren Euronormen. Eine alte Dreckschleuder darf praktisch alles...
    Such dir also einen normaltickenden Tüv-Menschen. Nichtsdestotrotz wird's heutzutage immer schwieriger Dinge eingetragen zu bekommen, bei denen vor 20 Jahren kein Hahn danach gekräht hätte...:schimpfred:


    Gruß Pedant

  • ...Der TÜV-Mensch, der jede Woche zur Werkstatt meines Vertrauens kommt, gab mir dann folgende Auskunft: Eine Tachoprüfung gehört gemacht. Das war klar. Und dann müssen, auf Grund des größeren Abrollumfangs bzw. Abstand Lauffläche zur Radmitte, die Bremsen überprüft werden...


    Hej,


    war der Prüfer vom TÜV oder von einer anderen Prüforganisation wie GTÜ, KÜS oder DEKRA?


    Hast du nur mit ihm gesprochen oder hast du ihm auch das "Teilegutachten zur Umrüstung auf Serienfelge" auf Papier gezeigt, wo alle "Auflagen und Hinweise" welche zu erfüllen sind, beschrieben sind?


    Fahr mit dem Papier zur TÜV-Zentrale in deiner Gegend, wo Sachverständige sind, welche solche Abnahmen machen dürfen und frag dort nochmal an!

  • Vielen Dank für die Antworten. In Summe läßt sich also festhalten, ich suche mir einen anderen Prüfer.
    Noch zu den Fragen: Es war einer vom TÜV. Von dem Teilegutachten habe ich ihm erzählt, hat aber kein Interesse geweckt.
    Wir werden sehen, kann ja nicht so schwer sein.

  • Also, bei mir war es vor zwei Wochen auch so.
    1. Diese Eintragung macht in den alten Bundesländern nur der Tüv, keine andere Prüforganisation.
    2. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde mir auch empfohlen aber von Suzuki direkt bekommt man da nichts. Die Mühe kannst du dir also sparen.
    3. So wie die anderen sagten, such dir einen anderen Prüfer. Dein jetziger wird dir die Reifen niemals eintragen, egal welches Gutachten du ihm bringst.
    Du kannst dir auch einen Händler suchen der auf Geländewagen spezialisiert ist, die können oftmals helfen. Da wird es aber etwas teurer.
    Ich hatte sehr viel Arbeit bis ich den passenden Prüfer fand. Nächste Woche hab ich Termin, dann mal schauen ob es klappt.


    Viel Glück bei der Suche.