• Zu den Lightbar's habe ich mal ne Frage (oder mehrere)::mrgreen:


    Ich möchte eher ungern die Bar auf einem zusätzlichen Querträger montieren. Ich möchte sie lieber direkt zwischen den Relinges montieren. Man bekommt ja diverse Breiten angeboten, so das ich ziemlich sicher bin, mittels winziger Modifikationen, die Bar so montieren zu können.
    Jetzt habe ich verschiedenes gelesen, was mich etwas verwirrt:


    1. Zum einen steht irgendwo, das man welche ohne E Kennzeichnung fahren darf, die dann einfach als Ladung deklariert wird. Dazu muss die dann aber abnehmbar sein. Das kann ja eher nur mit zusätzlichem Ladungsträger machbar sein.
    Ist das soweit richtig?


    2. Mit E-Kennung kann ich die dann aber fest montieren, und als Arbeitsscheinwerfer deklarieren? Ist das soweit richtig?


    Die Verkabelung soll später eigentlich unter der Sickenverkleidung auf dem Dach zur Hecktür führen und von dort nach innen......

    Ärgere mich nicht: Ich bin GeoCacher und kenne Orte, da findet man Dich nie wieder!
    Und mit dem Jimny komme ich da auch hin....:shock:

    Durchschnittsverbrauch ca. 7,4 l

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  • Ein reiner Arbeitsscheinwerfer braucht keine E-Kennzeichnung. Er muss nur getrennt vom Fahrlicht geschalten werden und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden.


    Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung könnte man zB als Zusatzfernscheinwerfer betreiben sofern man unter der Refernzzahl der Scheinwerfer bleibt.


    Ich hatte teure Led - Scheinwerfer (Rigid Industries) und 2 China Lightbars um unter 100 Euro - war mit beidem zufrieden.


    Eine Lightbar die den Relingabstand ausfüllt hat wohl 100 Watt oder mehr, da brauchts dann aber auch schon einen entsprechenden Kabelquerschnitt...


    lg Bodo

  • Danke für die Infos. Habe mal nachgemessen: Abstand Reling innenseiteig ist 94 cm. Eine LB mit E-Kennung wäre mir schon lieb, dann gibts keinen Stress mit der Rennleitung. Ich würde generell die LB separat schalten, halt nur bei Bedarf.......
    Über die Verkabelung mache ich mir keinen Kopf, mein Kumpel ist ein VAG Verkabeler..... muss nur den richtigen Platz für den Zusatzschalter finden.

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  • Eine LED-Lightbar mit E-Kennzeichnung gibts natürlich auch - zB von Vision-X und einigen anderen Anbietern. Spielt halt preislich auch einer anderen Liga.


    Ein Arbeitsscheinwerfer braucht - korrekte Verwendung vorausgesetzt - die "Rennleitung" nicht zu interessieren. Ich mach den Job seit mehr als 20 Jahren...


    lg Bodo

  • Ein Arbeitsscheinwerfer braucht - korrekte Verwendung vorausgesetzt - die "Rennleitung" nicht zu interessieren. Ich mach den Job seit mehr als 20 Jahren...
    lg Bodo


    So iss et.. ..und der TÜV, DEKRA und Andere interessiert sich auch nicht die Bohne dafür,
    ob da Teelichter oder "Super-X" oder wasweisich als Arbeitsscheinwerfer auf 'n Dach geschraubt wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von guzzi-matz ()

  • Schau mal in meinen Umbau Thread. Hab‘ den Anbau der Lightbar und die Verkabelung sowie Schaltermontage bebildert...


    Hi, wo kann ich deinen Umbau Thread finden? Sorry bin neu hier...