Muss man die Inspektion beim Vertragshändler getan haben um Garantie zu haben

  • Keine Ahnung wie lange ein Jimny Garantie hat, aber nach 3 Jahren mach ich den Kram nun selber...


    Da verliert man vermutlich die Durchrostungsgarantie, aber ich kenn sowieso niemanden der davon jemals ein Rostloch bezahlt bekommen hat.

  • Nein, aber es muss nach Herstellervorgaben durchgeführt sein. Das im Zweifelsfall zu belegen könnte anstrengend werden.


    Angenommen mein Jimny hat noch Restgarantie und da geht was kaputt, kann Suzuki Deutschland sagen, wir reparieren das nicht , weil du bei Werkstatt X warst.

    Siehst du einen Nazi Lachen, musst du was dagegen machen

    • Offizieller Beitrag

    Angenommen mein Jimny hat noch Restgarantie und da geht was kaputt, kann Suzuki Deutschland sagen, wir reparieren das nicht , weil du bei Werkstatt X warst.

    Nicht wenn du nachweisen kannst das alles nach Herstellervorgaben erledigt wurde.
    Aber mach das Mal...


    Gesetzlich es es erlaubt... praktisch dürfte es zu einigen Schwierigkeiten führen.

  • Wenn es eine offizielle Meisterwerkstatt gemacht hat, ist die Welt in Ordnung.
    Dann müsste Suzuki nachweisen, dass der Service nicht nach Vorgaben gemacht wurde.
    Eine Meisterwerkstatt traut man das in Deutschland schon zu. Muss natürlich alles mit offizieller Rechnung
    usw. gemacht worden sein.
    Dann allerdings hast du nur die 2 Jahre gesetzliche Garantie. Für das dritte "freiwillige" Garantie kann Suzuki fordern, was sie wollen.
    Also das 3. Jahr hast du nur, wenn die Inspektionen bei Suzuki gemacht wurden.
    Genauso mit der Durchrostungsgarantie 8 Jahre. Die gilt (weil es eine freiwillige Leistung ist) eben nur, wenn regelmäßig die Karosserie-Überprüfungen bei Suzuki
    stattgefunden haben.


    Gruß
    Andy

  • Meine (freie) Stammwerkstatt, ein Boschdienst mit 3 Meistern, hat mir angeraten, alle Inspektionen in den ersten drei Jahren bei Suzuki durchführen zu lassen.
    Gerade bei Allradfahrzeugen wäre das ratsam, zudem die Werkstatt im Falle eines Audi Quattro mal mächtig Ärger hatte.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Also ich Pack mal aus ,... :schlumpf: Vor einigen Tagen gehe nicht zum Zuk und wollte nur schauen , ob es dem gut geht , siehe da ein Zettel an der Scheibe , Zitat: Hallo ich hab beim Parken Ihren Fz. berüht, ich kann kein Schaden feststellen, wenn Sie es tuen rufen Sie mich unter xxxxxxxxxxx an, Ich sofort angerufen , ein Herr geht ran und sagt er hätte damit nichts zutun, Polizei gerufen die haben das freundlichs auf genommen und mir gesagt das es auf 'Unbekannt gehen wird. (Das ist aber nur die Teilstory)


    Ich wollte während die Beamten noch in deren Streifenwagen saßen eine etwas grössere Parklücke hinter Zuk verkürzen, um Platz für andere Parker zu machen zudem aus Angst das es wieder passiert. Normaleiweser schiebe ich Zuk in solch einer Situation, damit er kein Kaltstart erleidet ''Kurzstrecke wie es schön heißt '', aber da die Polizei noch da war und ich nicht wollte das die denken '' guckt euch mal den Idioten an habe ich Zuk's Motor für die 2m Rückwärts fahrt gestartet und wieder ausgeschaltet natürlich.


    Am nächsten Tag wollte ich wirklich wohin mit Ihr und Zuk wollte nicht mehr ;(((((((((((((( ADAC kam und sagte es sei die Steuerkette.


    Wenn es euch noch intressiren sollte schreib ich weiter ansonsten, schwamm drüber, ich bin einfach nur ;(

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    Einmal editiert, zuletzt von calotchro ()

  • Ist schon OK, ich mach es über Anwalt :topsy_turvy: ZUK so heißt mein Suzuki Jimny, er hat ein Namen ZUK

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  • ZUK hat ein Herzinfakkt, ich 1,5 Jahren erlitten, er braucht ein neues Herz, aber keiner will Ihn ein Herz spendieren. Liebes SUZUKI DEUTSCHALND GOH; WENN SIE DAS LESEN, ICH WERD DIES NICHT AUF MICH SITZTEN LASSEN. ICH WILL EIN NEUEN MOTOR FÜR MEIN JIMNY ; DER WAGEN IST VON AUG 2016 und hat grad mal 17tkm runter und das cleancar das falsche Öl rein gefüllt hat ist quak, ihr wollt nur nicht zahlen und selber die fetten Geschäfte machen, aber ich lasse dies nicht zu .:schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred::schimpfred:

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  • Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.


    Wenn ich das immer höre ... das falsche Öl eingefüllt, geht mir die hutschnur hoch.:schimpfred::schimpfred::schimpfred:


    Las dir nichts gefallen,ich drücke dir die daumen.

  • Ist die Steuerkette übergesprungen, so das sich die Ventilöffnungs- und schließzeiten verändert haben und die Ventile in der Folge von den Kolben geplättet wurden? Und das soll dann am Öl liegen? Na ja, das dürfte was für einen UNABHÄNGIGEN Sachverständigen werden. Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg und bis dahin gute Nerven und Deinem ZUK gute Besserung.

    Je älter ich werde, desto schneller war ich früher!

  • Selbstverständlich ist ein Fahrzeughalter nicht verpflichtet Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten bei einem vom Fahrzeughersteller autorisiertem Unternehmen durchführen zu lassen.

    Fakt ist aber, daß man als Fahrzeughalter bei einem Schaden nicht die besten Karten hat.

    Der Nachweis, daß die freie Werkstatt die Servicevorgaben inkl. Ölqualität und Füllmengen des Fahrzeugherstellers eingehalten hat, ist für den Fahrzeughalter schwer beweisbar. Eine Rechnung oder Quittung ist lediglich eine Qualitätsbehauptung und kein Qualitätsbeweis. Von SIs oder "Rückrufaktionen" erfährt die freie Werkstatt so gut wie nie oder sehr verspätet.

    Ich habe als Serviceleiter solche Kunden in solchen Situationen einfach auflaufen lassen. Einen RA mußte ich dafür nie bemühen.

    Auch wenn es hart klingt, aber der Fahrzeughalter hat im Gewährleistungszeitraum einfach an der falschen Stelle gespart.
    Die freie Werkstatt wird sagen: Ich habe ALLES richtig gemacht! Der Fahrzeughersteller wird sagen: Ich habe ein mangelfreies Fahrzeug dem Kunden übergeben und kann NICHTS dafür wenn irgend einer daran irgendwie rummfummelt, da sind wir dann raus.

    Wie will man als Fahrzeughalter in dem Beziehungsgeflecht Halter-Hersteller-freie Werksatt-Richter-Gutachter des Halters-Gutachter des Herstellers-Gutachter der freien Werkstatt da irgendwie zu einem für sich positivem Ergebnis kommen?

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...


  • Hallo Rocky, für welchen Auto-Hersteller arbeitest du? Den würde ich dann nämlich im Bekanntenkreis absolut "bashen"!
    Sätze wie:Ich habe als Serviceleiter solche Kunden in solchen Situationen einfach auflaufen lassen.



    Solche Äußerungen kotzen mich an!


    Ja, ja, den Ossis ihr gutes Recht nehmen. Die sind es ja nicht anders gewöhnt!


    Das Geflecht sieht ganz einfach aus! Der Kunde legt ein Gutachten eines freien, vereidigten Gutachters vor, aus dem hervorgeht, dass DIESER Schaden nicht durch falsches Öl hervorgerufen wurde.
    Dann ist der Hersteller in der Pflicht, zu beweisen, dass es doch so war. Das wird ihm aber nicht gelingen! Und dann muss der Hersteller auch noch den Gutachter des Geschädigten bezahlen!


    Im hier vorliegenden Fall kann ich calothro wirklich nur empfehlen, seinen Anwalt schreiben zu lassen: und wenn sie das nicht für wahrheitsgemäß halten, dann werden wir ein Gutachten über das verwendete Öl
    anfertigen lassen. Im Falle der Verwendung des korrekten Öls, müssten wir natürlich die Kosten dieses Gutachtes Ihnen in Rechnung stellen. Außerdem natürlich meine Kosten als Anwalt des "calothro".
    Das klingt jetzt eventuell ein bisschen merkwürdig, aber genau so würde ich vorgehen.
    Die Werkstätten/Hersteller verstehen keine andere Sprache!


    Ich rede hier nicht aus dem Elfenbeinturm oder vom Stammtisch. Ich war als Qualitätsingenieur bei einem der größten deutschen Auto-Zulieferer (fängt mit "B" an und hört mit "H" auf) über Jahre für die Regresse
    gegenüber den Herstellern verantwortlich. Der Kunde bekommt vor Gericht immer Recht, sofern die Inspektionen überhaupt gemacht wurden. Die Hersteller können gegen ein Gutachten des Kunden
    NIE etwas Brauchbares vorweisen (wenn die Inspektionen wirklich von anerkannten Werkstätten vorgenommen wurden).


    Wie gesagt, deine Aussage, "die habe ich einfach auflaufen lassen", disqualifiziert dich von jeglicher Kompetenz! Sachlich und menschlich!


    Denk mal darüber nach! Und habe immer im Hinterkopf, dass es hier Gesetze gibt. Und die muss auch ein "Service-Leiter" beachten.
    Ansonsten fällt mir nur der Spruch ein: Wer glaubt, ein Service-Leiter würde einen Service leiten, der denkt auch, ein Zitronenfalter würde Zitronen falten.


    Du hast jetzt eine Denksportaufgabe fürs Wochenende.


    Gruß
    Andy

  • Jetzt atmen wir doch mal durch die Nase ein und den Mund wieder aus. Woosah


    Ist denn jetzt schon eine neue Diagnose ermittelt worden? Bis jetzt weiß ich nur, was irgendein ADAC Mensch, der sonst ja nur im Callcenter sitzt und zur aus Hilfe gerade unterwegs war und mit seiner Taschenlampe fuchtelnd irgendwas diagnostiziert haben will.


    Hat da jetzt schon jemand genau drauf geschaut, bevor wir jetzt alle Wild um uns schiessen?