TÜV verweigert EIntragung von Horntools Side-Steps

  • Moin moin zusammen,


    Ich war heute beim TÜV und wollte die hintere Sitzbank austragen und die Horntools Seitenschweller eintragen lassen.


    Die Seitenschweller hat der TÜV abgelehnt!


    Aussage:
    Laut ECE-R26 müssen alle Bleche abgekantet werden und eine entsprechende Rundung haben. Dies ist nicht gegeben und somit besteht Verletzungsgefahr.
    Außerdem ist das mitgelieferte Teilegutachten nur ein Gutachten. Was auf dem Deckblatt steht ist hierbei nicht wichtig.


    Was nun? Hat mein TÜV Prüfer nur einen schlechten Tag gehabt? Oder kennt ihr diese Problematik?


    Grüße

  • Hatten wir hier schon. Ist wieder vom Prüfer abhängig. Einer hat das Blech der Trittstufen einfach abgeflext. Vielleicht meldet sich diese Person ja hier und kann berichten, ich weiß leider nicht mehr wer es war.

  • Ich würde da nicht herum flexen. für 300 flöten muss das schon stimmen. Ich würde vielleicht noch bei zwei anderen Tüv probieren und vorher Rücksprache mit dem Händler halten ob er es zurück nimmt. Bei 300 Mäuse ist das mutig.

  • Hallo zusammen,
    ich kann natürlich den Ärger verstehen, wenn der TÜV-Mann nicht so arbeitet wie wir das wollen. Dem aber gleich Inkompetenz oder sonst was zu unterstellen ist nicht in Ordnung, wenn er auf eine bestehende Norm/Vorschrift verweist.


    Vielmehr sollte man sich über einen Hersteller/Inverkehrbringer ärgern, dem diese Norm nach dem Datjehtschonjut-Prinzip völlig Schnuppe zu sein scheint.
    Je mehr Gefälligkeitseintragungen gemacht werden, desto schärfer wird der TÜV der Zukunft.
    Gruss
    Heinz

  • Also wenn ich mich recht erinner bin ich mit dem Teilegutachten zur Zulassungstelle und die haben mir das bei der Ummeldung fix dazugeschrieben.
    Warum sollte das Teilegutachten nicht reichen???

  • Hallo zusammen,
    ich kann natürlich den Ärger verstehen, wenn der TÜV-Mann nicht so arbeitet wie wir das wollen. Dem aber gleich Inkompetenz oder sonst was zu unterstellen ist nicht in Ordnung, wenn er auf eine bestehende Norm/Vorschrift verweist.


    Vielmehr sollte man sich über einen Hersteller/Inverkehrbringer ärgern, dem diese Norm nach dem Datjehtschonjut-Prinzip völlig Schnuppe zu sein scheint.


    Sehr befremdlich was da einige posten. Lostsamurai hat komplett Recht!


    Der Sachverständige hat absolut korrekt gehandelt und versteht sein Handwerk. Wenns ein anderer einträgt dann ist er inkompetent. So ist es! Auch wenn jetzt wieder das bashing losgeht.


    Hier kann JEDER das Regelwerk einsehen: http://www.tuev-sued.de/upload…861483551230566/ECE26.pdf


    Der Anbieter der Teile ist in der Pflicht. Wenn er behauptet dass die Zubehörteile eintragungsfähig sind dann soll er gefälligst die Teile den Vorschriften entsprechend fertigen/einkaufen, oder er schreibt dass sie NICHT für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind.


    Wenn der Käufer das Zubehör mit der Zusicherung gekauft hat dass er diese eintragen lassen kann, dann würde ich die Teile zurücksenden und ganz sicher nicht mit einer Flex oder ähnlichem bearbeiten!

  • ...mit dem Teilegutachten zur Zulassungstelle und die haben mir das bei der Ummeldung fix dazugeschrieben...


    Hej,


    da sieht man es wieder wie unterschiedlich sowas in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird.
    Bei uns werden nur Umbauten von der Zulassungsstelle eingetragen, wo auch vorher der TÜV sein o.k. gegeben hat, egal ob mit oder ohne Gutachten.

  • Verstehe nur nicht warum dann ein Teilegutachten erteilt wird. Da müssten doch die selben Richtlinien greifen, oder nicht?
    Und dass das Bauteil am Ende an einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen, ist ja wohl allen von Anfang an klar.
    Mein Verständnis von der Sache ist: Durch das Teilegutachten prüft ein TÜV ob das Teil generell genutzt werden darf und ob es allen Richtlinien entspricht, gerade damit nicht jeder Prüfer einen eigenen Interpretationsspielraum hat und eine Einzelabnahme machen muss.

  • Ich war gerade letzte Woche bei der HU bei GTÜ. Den haben mein Eigenbau Flankenschutz überhaupt nicht interessiert...




    Gesendet von meinem A3-A20 mit Tapatalk

  • Verstehe nur nicht warum dann ein Teilegutachten erteilt wird. Da müssten doch die selben Richtlinien greifen, oder nicht?


    Es greifen dieselben Richtlinien. Schau mal den Titel vom Dokument an da steht "Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorstehenden Außenkanten"


    Das bedeutet das diese Richtlinie in er gesamten EU gilt. Wenn ein Sachverständiger etwas einträgt was, in diesem Fall, nicht er Richtlinie entspricht, handelt er zumindest fahrlässig. Im Falle eines Unfalls könnte vorstellbar sein das Regress auf den Fahrzeuglenker genommen wird. Zum Beispiel mit der Begründung "In Verkehr bringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges".


    Ob die Rockslider von DO1REN der Richtlinie entsprechen kann ich nicht beurteilen. Für das sind die Sachverständigen da die diese Regelung durchsetzen. Ich wundere mich immer wieder wie da an einigen Prüfstellen etwas durchgewunken wird was an anderen aber wieder bemängelt wird. Das klingt eher nach einer Bananenrepublik als nach Deutschland. Wie ja Figura zeigt gibt es für jedes und alles eine Vorschrift und Richtlinie. Daher sollte es auch einheitliche, überprüfbare und öffentlich einsehbare Richtlinien geben an die sich der Umbauer eines Fahrzeugs halten kann.


    Aber so scheint das irgendwie ein (bullshit) Bingo zu sein. Jeder Sachverständige macht grad das was er gerade lustig ist. Auch wenn das jetzt grad etwas zugespitzt ist.

  • Zur Verteidigung, auch wenn man mit Bildern und so zu Tüv geht und denen das Zeigen möchte, ob dies und das geht. Da wird man zu 50..60% regelrecht vom Hof gejagt. Oder muss irgendwie um die Ecke kommen, nur nicht direkt drauf ansprechen. Das verstehen die aber auch nicht, dass man eben nicht mal ein Teil für 500 Mücken kaufen kann um das zu präsentieren. Also in der Branche herrscht schon viel Ignoranz. ServiceWüste.
    Gut, dass ich kein Auto mehr habe.

  • Danke für eure zahlreichen Antworten,


    Ich sehe hier auch das Problem bei Horntools, denn das Teilegutachten hat ja den Punkt ECE-R26. Dort steht klar, dass es dem entspricht. Wenn man sich den Rockslider genau anguckt, wurde dort halt wieder ein bischen gespart...



    Ich werde versuchen noch zwei andere Prüfer drübergucken zu lassen.

  • Guck mal in meinen Umbauthread. Mein Prüfer hat zwar nichts gefordert, ich habe die Trittstufen aber entfernt, weil ich persönlich der Meinung war, dass die eine Verletzungsgefahr darstellen und dem Sinn, am Slider vorbei auch mal um einen Baum ziehen zu können, widersprechen.
    Ist kein großer Akt und sieht gut aus...

  • Ich habe an mehreren meiner ehem 4x4s selbstgefertigte Schwellerschutzrohre verbaut (die ersten vor über 25 Jahren). Und noch NIE hat ein Prüf-Ing. bei einer HU danach gefragt. Auch kein Polizist. Warum auch? Es gibt keinen Grund dafür.
    Wo steht denn in der StVZO, daß die Schwellerschutzrohre eine ABE, EBE usw haben müssen, von einer Prüforganisation abgenommen werden müssen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen müssen usw?
    Wenn man einfache Spielregeln einhält (steht nicht über die Fahrzeugbreite hinaus, keine scharfen Kanten usw) ist alles iO.
    Ist das gleiche bei Dachträgern und Heckstoßstangen.


    Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst...

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

  • Ich habe an mehreren meiner ehem 4x4s selbstgefertigte Schwellerschutzrohre verbaut (die ersten vor über 25 Jahren). Und noch NIE hat ein Prüf-Ing. bei einer HU danach gefragt. Auch kein Polizist. Warum auch? Es gibt keinen Grund dafür.
    Wo steht denn in der StVZO, daß die Schwellerschutzrohre eine ABE, EBE usw haben müssen, von einer Prüforganisation abgenommen werden müssen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen müssen usw?
    Wenn man einfache Spielregeln einhält (steht nicht über die Fahrzeugbreite hinaus, keine scharfen Kanten usw) ist alles iO.
    Ist das gleiche bei Dachträgern und Heckstoßstangen.


    Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst...


    Du nimmst eine bauliche Veränderung an Deinem Fahrzeug vor, die bei einem Unfall unter Umständen die Verletzungsmuster des Unfallgegners verschlimmern kann. Wenn es dann im Fall des Falles nur den kleinsten Anhaltspunkt dafür gibt, an der Zulässigkeit dieser Umbauten zu Zweifeln und daraus Forderungen abzuleiten, wird man das tun. Der damit verbundene Ärger, die Ungewissheit, wie Gutachter und Gerichte das Thema dann auslegen und letztlich auch das gute Gefühl, die Veränderung nach Begutachtung durch einen Sachverständigen abgenommen und eingetragen zu wissen, sind für mich Gründe genug, das Risiko auszuschließen. Von den unnötigen Diskussionen mit der Polizei bei Verkehrskontrollen ganz zu schweigen... alles vermeidbarer Aufwand & Stress. So lange keine der o.b. Fälle eintritt, ist die Welt i.O.
    Was den TÜV-Prüfer im Rahmen der HU interessiert oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt, löst das o.b. Problem aber nicht.
    Deine Anmerkungen hinsichtlich der konstruktiven Merkmale teile ich, das ist aber erstmal die Grundvoraussetzung, um sowas per Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.

  • Danke für eure zahlreichen Antworten,


    Ich sehe hier auch das Problem bei Horntools, denn das Teilegutachten hat ja den Punkt ECE-R26. Dort steht klar, dass es dem entspricht. Wenn man sich den Rockslider genau anguckt, wurde dort halt wieder ein bischen gespart...


    Ich an deiner Stelle würde sie an Horntools zurücksenden und mich beschweren. Auch wenn sie dir sie ein Sachverständiger einträgt, illegal sind sie deswegen immer noch. Du kennst ja sicher auch den Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Ich finde es mindestens bedenklich und fahrlässig das eine Firma Zubehör verkauft das den, sogar von ihnen zitierten, Vorschriften entsprechen soll aber es in Tat und Wahrheit nicht tut. Mindestens sollte man diese Firma auf diesen Umstand in Kenntnis setzen. Wenn sie danach weiterhin dieses Zubehör und der gleichen Prämisse verkaufen muss man sich überlegen mit wem man Geschäfte abwickeln und wem man sein Vertrauen schenken will.


    Kaufe dir Rockslider die den aktuell gültigen Vorschriften entsprechen.



    Wo steht denn in der StVZO, daß die Schwellerschutzrohre eine ABE, EBE usw haben müssen, von einer Prüforganisation abgenommen werden müssen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen müssen usw?
    Wenn man einfache Spielregeln einhält (steht nicht über die Fahrzeugbreite hinaus, keine scharfen Kanten usw) ist alles iO.
    Ist das gleiche bei Dachträgern und Heckstoßstangen.


    Lies mal das von mir verlinkte Dokument oben. Aus der Gleichgültigkeit oder dem Unwissen eines Sachverständigen ein Recht abzuleiten ist schon etwas absurd. Am Schluss wirst du es sein der die Probleme zu lösen hat wenn sie anfallen.

  • Also, ich bin selbst nie christlicher als der Papst, wenn es keinen Sinn macht.


    Jedoch sind harte Anbauteile im Exterieur schon ein Thema, wenn bei einem Unfall ein kausaler Zusammenhang mit der Verletzungsschwere gefunden werden kann.
    Und da reicht bereits ein Radfahrer, der neben dem stehenden Auto umfällt und am sich Rockslider verletzt.
    Klingt blöd - KANN aber passieren.
    Mit einem eingetragenen Anbauteile, welches WIRKLICH die ECE erfüllt, bist du dann sauber - wurde genehmigt, ist in Ordnung passt, Radfahrer Pech gehabt.
    Nicht eingetragen, aber vorschriftsmässig - bist Du unter Beweislast, aber ist m.E. durchaus weniger tragisch.
    Entspricht nicht der ECE UND ist nicht eingetragen - blöd...


    Ich hab den Umbauthread von FireCarFireman mit Interesse gelesen und hätte wie er gehandelt - weg mit dem blöden Trittbrett. Nur - wein Teil für so viel Geld zu kaufen und dann passt es erst net? Hmmmm
    Da würde ich eher wie Rocky selber was Anständiges bauen...
    Kann man übrigens auch eintragen, braucht man halt einen Ziviltechniker, der ein Gutachten schreibt $$$....


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

  • Ich habe auch die Rockslider von Horntools mit der Stufe.
    Das Teilegutachten ist vom TÜV Austria und somit gilt das Europaweit da es auch nach ECE Norm ist.
    Kann deinen Prüfer nicht verstehen. Es sind keine scharfen Kanten dran. Die Kanten die dran sind, sind abgerundet.
    Ich hatte keine Probleme beim Eintragen.