Zulassung M1G

  • Moin moin liebe Gemeinde der gepflegten sucht am 4x4
    Hat jemand von euch seinen jimny als m1g zugelassen?
    Was ausser der Anhängelast bringt das für Vorteile?
    Hat jemand den kleinen als Lkw zugelassen?

    Selbst wenn der Elektriker am Boden liegt, steht er immer noch weit über dem Schlosser

  • Meiner ist ein M1G. Steht aber auch bei zumindest mehreren mir bekannten Jimny als M1, M1G im COC Papier. Außer der Anhängelast (1,5xzGM, sofern geeignete AHK verfügbar und zulässiges Zuggesamtgewicht nicht überschritten) bringt es noch den Vorteil, dass die Höhe des Kugelkopfes über dem Boden nicht reglementiert ist (spart evt. Diskussionen bei der Eintragung von Höherlegungen).
    Im Netz ließt man von Erleichterungen bei den Vorgaben zur Radabdeckung, hierzu konnte ich aber trotz intensiver Recherche keine Rechtsquelle auftun. Möglicherweise ist dies also dem Bereich „wäre schön wenn...“ zuzuordnen.
    Außerdem steht dann im Fahrzeugschein wenigstens „Geländewagen“, was der Jimny ja auch zweifelsohne ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wo finde ich denn den Eintrag? Ist das im Fahrzeugschein?


    Ich habe am Freitag sowieso einen Termin beim Amt, vielleicht kann ich meinen dann direkt umschreiben?! :suspekt:


    Wie Björn geschrieben hat im COC-Dokument... (Weißes Zusatzblatt / auch Konformitätserklärung)


    LG us Kölle

  • Unserer ist "nur" M1, hat mich auch überrascht.
    Die 1,5 fache Anhängelast ist beim Jimny aber eher theoretisch ;)


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

  • Unserer ist "nur" M1, hat mich auch überrascht.
    Die 1,5 fache Anhängelast ist beim Jimny aber eher theoretisch ;)


    Was steht dann im COC? Das gleiche?


    Hier sind die Anforderungen an ein M1/M1G Fahrzeug:


    Klasse M1
    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
    Klasse M1G
    Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).


    Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:


    eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
    als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.


    Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:


    Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
    Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
    Rampenwinkel: mind. 20 Grad
    Bodenfreiheit vorne: 180 mm
    Bodenfreiheit hinten: 180 mm
    Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm


    Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.


    Ich meinte dass dem Jimny hier die HR Sperre, LSD oder ähnliches fehlt um als M1G gelistet zu werden. Auch wenn die Voraussetzungen für die Listung irgenwie willkürlich scheinen. Denn demnach wäre der Jimny ein normaler Personnenwagen und kein Geländewagen.

  • Also bei den späteren Modellen mit ESP gilt auf jeden Fall die im ESP vorhandene Traktionskontrolle, vielleicht ist aber auch nur (a la Landrover) die Längssperre (=schaltbarer 4H/4L) gemeint.
    So ganz werd ich aus dem Gesetzestext auch net klar.

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?


  • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet


    Ich meinte dass dem Jimny hier die HR Sperre, LSD oder ähnliches fehlt um als M1G gelistet zu werden. Auch wenn die Voraussetzungen für die Listung irgenwie willkürlich scheinen. Denn demnach wäre der Jimny ein normaler Personnenwagen und kein Geländewagen.


    Starre Verbindung zwischen Vorder- und Hinterachse (gleiche Funktion wie eine gesperrte Mitteldifferentialsperre).


  • Also muss ich da Suzuki anhauen? Und eine neue COC beantragen?


    Keine Ahnung seit wann es die COC überhaupt gibt. Vielleicht ist dein Auto schon zu alt dafür. Frag halt einfach mal bei Suzuki nach.

  • Starre Verbindung zwischen Vorder- und Hinterachse (gleiche Funktion wie eine gesperrte Mitteldifferentialsperre).


    Stimmt! Ich habe da nur an die Achsen selber gedacht.


    Aber da steht:


    "eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet"


    Demnach würde sich ja beim erfüllen der ersten Bedingung die zweite auch automatisch erfüllen und wäre somit nutzlos. AUSSER man kann sich einen Personnenwagen vorstellen der nur entweder eine Vorderachse oder wahlweise eine Hinterachse antreiben kann aber nie beides gleichzeitig. Paradox, aber daran muss der Gesetzgeber wohl gedacht haben als er diesen Text niederschrieb.


    Ich habe, beim durchlesen da an ein mechanische Diffsperre, LSD oder elektronische Hilfen gedacht. Also um etwas dass das durchdrehen eines Rades an einer Achse verhindert, bzw reduziert.


    Aber wahrscheinlich ist man da sich bei den Zulassungsstellen selber nicht im klaren darüber. Deshalb ist es einmal ein M1 und das andere mal ein M1G.

  • Also im COC von meinem 2011er steht auch M1, M1G. Folglich dürfte es bei der Eintragung eines höheren Fahrwerks keine Diskussionen bei bereits vorhandener Anhängerkupplung geben. Und umgekehrt.


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Ledesco


    Es gibt ja Fahrzeuge mit permanenten Allradantrieb die aber über keine Differentialsperre im Verteilergetriebe verfügen (Bspw. Ausführungen vom Discovery II) oder bestimmt auch moderne SUVs wo sich keine dauerhafte Sperrung zwischen Vorder- und Hinterachse einschalten lässt. Da ist dann halt essig sobald eine Achse keinen Grip mehr hat. Ich denke solche Fahrzeuge will der Gesetzgeber damit ausschließen.