Frage zu 07er Zulassung

  • Hallo in die Runde, meine Frage richtet sich an die Oldtimerfahrer unter euch.


    In der Familie überlegt gerade jemand, sich einen GAZ 69, Bj. 66 zu kaufen.
    Dieser besitzt momentan eine 07er Zulassung, da diese in der Nutzung jedoch stark eingeschränkt ist, steht nun die Frage im Raum, was ist alles nötig für eine normale Oldtimerzulassung?
    Da momentan noch nicht genau geklärt ist, ob das Fahrzeug dem Erstauslieferungszustand entspricht (Überrollbügel und Zusatzscheinwerfer vorhanden) kommt eventuell auch eine normale kfz Zulassung in Frage.


    Habt ihr Erfahrungen damit? Die 07er Zulassung ist in Wahrheit ja keine richtige Zulassung, da unter anderem keine HU fällig ist.
    Ich gehe davon aus, dass man mit dem Fahrzeug eine Vollabnahme machen muss, aber was steht danach noch alles an?


    Ich habe bereits versucht, mich durch den Paragraphendschungel zu schlagen, leider ohne richtigen Erfolg.


    Würde mich freuen wenn es hier bereits Erfahrungen gibt!

  • Wenn die Fahrzeugpapiere vollständig vorhanden, eine Entsprechende TÜV Abnahme erfolgt ist, dürfte einer Zulassung nichts entgegen stehen.
    Ich denke aber das der TÜV das größere Problem sein kann, wenn das Fahrzeug nur mit "roten" Kennzeichen gefahren wurde.
    Ich meine das evtl. der tech. Zustand viel Arbeit machen kann.

  • Eine "H Zulassung" ist an viele Bedingungen geknüpft und, wie du auch selber geschrieben hast, schränkt auch sehr sein. Es darf, zum Beispiel, nur eine sehr limitierte KM Zahl pro Jahr gefahren werden. Gedacht ist diese Zulassung für Sammler die mit ihrem Fahrzeug zu den jeweiligen Treffen und wieder zurück fahren. Dazu mal noch ab und an mal eine klein Ausfahrt. Thats ist. Also nichts mit daily driver oder Geländesport an jedem Wochenende.


    Dazu muss sich das Fahrzeug in einen sehr guten ORIGINAL Zustand befinden! Zubehör oder Anbauteile sind nur erlaubt wenn sie zeitgenösisch sind. Also damals aus den Jahren wo das Auto herkommt. Das wird wohl schon am Ueberollbügel scheitern. Und wie gesagt, der Zustand muss +/- der Note 2 entsprechen. Ansosten kannst du das mit der Oldtimerzulassung vergessen.


    Da kommt wohl eher eine ganz normale LKW Zulassung in Frage.


    Aber publiziere doch mal ein paar Bilder von diesem LKW wenn es möglich ist. Ich finde alle LkW's grundsätzlich sehr interessant. :)

  • Danke für eure Nachrichten!


    Vom technischen Zustand her soll der Wagen wohl gut dastehen (ich konnte ihn noch nicht sehen, wurde nur gefragt wie das mit der Zulassung aussieht), die ein oder andere Instandsetzung wird aber wohl nötig sein. Laut dem Verkäufer ist Rost vorhanden, aber wohl "nichts wildes", Beleuchtungseinrichtungen sind vollständig und funktionsfähig, die Bremsen müssen überholt werden und die Papiere müssen auf Vollständigkeit geprüft werden, da der Wagen schon eine Weile mit der 07er Nummer angemeldet ist.
    Ob es den Überrollbügel früher mal gab ist noch nicht klar, der müsste halt notfalls entfernt werden.


    Ich denke mal am wichtigsten wird es sein, einen Prüfer zu finden der einen Draht zu alten Autos hat und über die ein oder andere Kleinigkeit hinwegsehen kann, solange der Wagen verkehrssicher ist.


    Ledesco warum denn als LKW? So wie ich das verstanden habe, hat der GAZ hinten zwei Sitzbänke, längs verbaut. Ich glaube alleine deswegen fällt eine LKW Zulassung schonmal flach, oder?
    Wäre aber auch nicht so wichtig, ob die LKW Zulassung im Endeffekt wirklich günstiger ist steht wohl in den Sternen.
    Wenn ich bei meiner Versicherung anrufen würde und fragen würde, welche Versicherungsklasse ein GAZ 69 ist, werde ich wohl auf große Überförderung stoßen.


    Bilder kann und würde ich hier auch nicht einstellen, solange der Wagen einer fremden Person gehört. Habe aber tatsächlich selber noch keine gesehen.

  • Sorry wegen dem LKW. Das ist ein Flüchtigkeitsfehler. Meinte das eher im generellen weil das Fahrzeug für mich ja ein Leicht LKW ist. Das ist aber zulassungtechnisch unerheblich und da gelten ganz andere Kriterien. Sorry, vergiss den LKW! :)


    Der Rest sollte aber stimmen. Ein "H Zulassung", also als historisches Fahrzeug, ist grundsätzlich sehr aufwändig weil eben Originalität und technisch sehr guter Zustand verlang wird. Es können schon Anbauteile dran sein, die müssen aber aus der Zeit und passend für dieses Fahrzeug sein.


    Zum Beispiel eine moderne LED Zusatzschweinwerfer wird da wohl kaum klappen.


    Aber wie gesagt, die historische Zulassung ist grundsätzlich für Sammler gedacht die damit an Treffen fahren und ab und an mal einen Ausflug damit unternehmen. Aber wenn du, oder ihr, regemlässig damit unterwegs sein wollt, und wenn möglich noch im Gelände, wird das wohl die falsche Zulassung sein.

  • Also, ich als "Alltags- H -Fahrer", habe mehr Vorteile als Nachteile:


    Steuer und Unweltzone frei.


    Kilometerbegrenzung gibts nicht! (auch kein Fahrtenbuch und Co)
    (das ist beim 07er der Fall -> Fahrten zu Treffen, Einstellfahrten etc.) .


    Ich fahre mit meinem Wägelchen zur Arbeit, Urlaub, Einkaufen etc - bei H kein Thema -> Bei 07 NoGo.

  • Da habe ich wohl was durcheinander gebracht, sorry.


    Wenns auch anderen so geht wie mir wäre es vielleicht hilfreich die entsprechenden Gesetzestexte zu verlinken. So dass man Nachlesen kann was bei "07" gilt und was bei "H" gilt. Denn das scheint ja ziemlich unterschiedlich und relevant zu sein.

  • ElJoerginio hat recht, eine Eingrenzung an KM gibt es nicht. Eine H-Zulassung darf immer gefahren werden. Zustand 2 passt auch nicht ganz, der Zustand muss "Erhaltungswert" sein. Wenn das Zubehör am Fahrzeug zeitgenössisch ist, kann es am Fahrzeug verbleiben.
    Ich würde mir das Auto genau ansehen, wenn es fit ist dürfte einer H-Zulassung nichts im Wege stehen. Ich denke auch das dies die beste Zulassungsart für dieses Fahrzeug ist.

  • Hier glaub ich am kompaktesten Beschrieben:


    http://www.kennzeichen-guide.de/schilder/Oldies.htm



    Kleiner Nachtrag: Mein Fahrzeug ist auch von LKW auf Wohnmobil umgeschrieben + abgelastet, "modernes" H4 - Licht..... Deshalb "Erstauslieferungszustand" kann ignoriert werden. - wie Albstadt schreibt: "zeitgenössisch"
    Wenn Lampen und Überrollbügel allgemein zulassungstauglich, sehe ich da auch kein Problem mit dem "H" -> einen Bügel konnte man sich vor Jahrzehnten schon zusammenbruzzeln und Zusatzscheinwerfer gibt es auch seit Anbeginn der Zeit
    (Solang nicht HighEnd LED).


    Von daher schließe ich mich an: gucken ob der allgemein Zustand passt und dann H

  • Die Infos stammen aus meiner Erinnerung von dem was ich in der Oldtimer-Praxis gelesen habe. Aber womöglich habe ich etwas durcheinander. Abhilfe würden links zu vertrauenden Quellen schaffen.


    Ich versuchs mal. Dnn Wissen ist immer besser als meinen. Und ich meine, sorry. :(


    Hier der Link zum Tüv Süd: Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimer
    http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Und hier ein Artikel von der Schwestern-Zeitschrift Oldtimer-Markt:
    https://www.oldtimer-markt.de/…rote-oldtimer-kennzeichen


    Da steht:

    Zitat

    07er-Oldies müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie H-Kennzeichen-Oldtimer, also mindestens 30 Jahre alt und in gutem, originalem oder originalgetreuem Zustand sein.


    Und weiter unten:

    Zitat

    Doch die milde Steuergabe wird mit massiven Nutzungseinschränkungen erkauft. So dürfen 07er-Fahrzeuge ausschließlich Oldtimertreffen und Rallyes ansteuern.


    Die Oldtimer Markt Zeitchrift ist die Auflagenstärkste Oldtimer Zeitschrift in Europa. Ich sehe die beiden Zeitschriften als sehr Fachkompetent an.


    Und hier sind die Erläuterungen der Zustandsnoten von Oldtimern nach "Classic Data":
    https://www.classic-data.de/ue…assic-data-zustandsnoten/


    Ein Fahrzeug der Kategorie 3 weist, unter anderem, technische Mängel auf. Und das ist nicht hilfreich um eine Oldtimerbegutachtung erfolgreich zu bestehen.

  • Hej,
    ich habe hier einen Anforderungskatalog des TÜV Süd von Mai 2012, in dem steht unter anderem folgendes:
    Das vorgestellte Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.


    Zustand 3 wird folgend definiert:
    Gebrauchter Zustand:
    Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.