Dokument über Tachoprüfung 215/75R15 Baujahr 1998 - 2001

  • Hallo zusammen,


    ich war heute beim TÜV zwecks Eintragung von 215/75R15 BF Goodrich AT auf 7J x 15 ET - 12 Dotz Felgen.
    Der Prüfer war soweit sehr kooperativ und würde auch das bestehende Dokument zur Tachoüberprüfung aus dem Downloadbereich akzeptieren (http://www.suzuki-jimny.info/downloads.php?do=file&id=33), doch leider ist dieses für einen Jimny mit Erstzulassung 2004 und damit andere Bauhreihe als mein Jimny von 2000. Das stört den Prüfer. Akzeptieren würde er ein Nachweis zur Tachoprüfung von einem Jimny zwischen 1998 und 2001.


    Ich habe mit ihm vereinbart einmal hier im Forum nachzufragen: Verfügt hier ggf. jemand über ein Dokument zur Tachoprüfung was für mein Baujahr passt (1998 - 2001) und könnte mir dieses abfotografieren / scannen und zumailen?


    Das würde mir die Tachoprüfung ersparen...


    Viele Grüße
    Jan

  • So hatte ich beriets argumentiert, leider ohne den erhofften Erfolg. Der Deal ist: Beleg über Tachogutachten von baugleichem Fahrzeug vorzeigen, dann muss ich die Tachoprüfung für meinen Jimny nicht machen.
    Falls jemand mit bestandener Tachoprüfung noch einmal in seinen Unterlagen nach dem Prüfbeleg schauen könnte, wäre ich daher sehr dankbar.


    Die Reifen sind schon drauf. Der vordere Spritzschutz musste dran glauben (es schleifte)... das hatte ich so nicht erwartet.
    Für alle die es interessiert: BF Goodrich AT KO2 in 215/75R15 auf DOTZ Dakar ET -12 Suzuki Jimny 1.3 Benziner (Automatik), Baujahr 2000.



    Die Felgen und Nabenabdeckungen werde ich noch einmal neu in schwarz matt lackieren. Hat jemand Tipps für Felgenlack oder kennt eine Bezugsquelle für VHT Wheel Paint?

  • Du bräuchtest, um vergleichbare Fahrzeugdaten zu haben, eigentlich außer dem Baujahr auch noch ein Fahrzeug mit Automatik.
    Das der TÜVerr den Deal mit einem Fremdgutachten der Tachoprüfung akzeptiert ist schon komisch.
    Der könnte auch genausogut mit einem einfachen Navi die Testfahrt machen.

  • Das der TÜVerr den Deal mit einem Fremdgutachten der Tachoprüfung akzeptiert ist schon komisch.


    Nach all dem angelesenen Wissen über en TUEV in Deutschland würde ich mal sagen das eine TUEV Prüfung nicht selten im Kompetenzbereich eines Prüfers abspielt. Also mit einer Lotterie vergleichbar ist. Für meine Begriffe gibt es Gesetze und Vorschriften, die eingehalten werden müssen und die man im Vorfeld sich aneignen kann.


    Aber was man da manchmal liest lässt einem nur ungläubig staunen. Da wird an einem Ort etwas eingetragen/durchgewunken und am anderen Ort aufs schärfste verdammt. Und nicht selten hört man den Rat; Versuch es bei einem anderen Prüfer.


    Das mag vielleicht für einzelne lustig sein, aber es hat nichts mit einer sachlichen und konformen Prüfung zu tun und ist unfair gegenüber all denen, denen dasselbe verweigert wurde.

  • Das mag vielleicht für einzelne lustig sein, aber es hat nichts mit einer sachlichen und konformen Prüfung zu tun und ist unfair gegenüber all denen, denen dasselbe verweigert wurde.


    Das ist für niemanden lustig! Ich kann mit meiner Zeit bestimmt etwas besseres anfangen als mich mit dem TÜV oder einer anderen Prüforganisation rumzuärgern. Ausserdem gibt es immer einen Ermessensspielraum, wie man ein Gesetz auslegt. Sollte Dir an deinem Wohnort bekannt sein ( auch nur hören sagen :roll:)

  • Ledesco und Spiti78:
    Ich finde, ihr habt beide völlig recht.
    Vielleicht können wir das ja irgendwann mal im Poesiealbum der TÜV-Prüfer verewigen.

    Je älter ich werde, desto schneller war ich früher!

  • Nach all dem angelesenen Wissen über en TUEV in Deutschland würde ich mal sagen das eine TUEV Prüfung nicht selten im Kompetenzbereich eines Prüfers abspielt. Also mit einer Lotterie vergleichbar ist. Für meine Begriffe gibt es Gesetze und Vorschriften, die eingehalten werden müssen und die man im Vorfeld sich aneignen kann.


    Aber was man da manchmal liest lässt einem nur ungläubig staunen. Da wird an einem Ort etwas eingetragen/durchgewunken und am anderen Ort aufs schärfste verdammt. Und nicht selten hört man den Rat; Versuch es bei einem anderen Prüfer.


    Das mag vielleicht für einzelne lustig sein, aber es hat nichts mit einer sachlichen und konformen Prüfung zu tun und ist unfair gegenüber all denen, denen dasselbe verweigert wurde.


    Ledesco: Das Thema „Ermessen“ wurde doch schon in einem anderen Thread erläutert...


    Vermutlich ging Ralf davon aus, dass Dir klar ist, dass Gutachten abtippen jeder Prüfer einer anerkannten Prüforganisation darf. Ist eine Änderung jedoch nicht durch eine ABE oder ein Teilegutachten abgedeckt, bedarf es einer Einzelabnahme nach Paragraph 19.2 der StVZO, die nur ein Prüfingenieur durchführen darf. Diese Einzelabnahme orientiert sich selbstverständlich an den Rechtsgrundlagen, welche aber einen Ermessensspielraum eröffnen, den der Prüfer mit seiner im Rahmen seiner Ausbildung erworbenen Kompetenz ausfüllen sollte. Dieses Ermessen hängt dann von der jeweiligen subjektiven Einschätzung des Prüfers ab. Ermessensspielräume finden sich in zahlreichen Gesetzeswerken. Denkst Du ans Strafrecht, würde es bei Deiner Interpretation z.B. keine Strafmaße zwischen 1 bis 5 Jahren geben, sondern eine exakt festgelegte Strafe, die keinerlei Ermessen zulässt. Du siehst also - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung alles ok ;)

  • Hat der TÜV denn ein Erbarmen gezeigt oder hängst du noch in der Luft?
    Ich versuche gerade ähnliches mit einem 2017er Würfel... Es wird nicht leichter mit neuerem Baujahr.
    Ich habe die Reifen gebraucht gekauft, die Probefahrt will der TÜV aber nur mit neuen bewilligen.
    :(

  • An dem Punkt würde ich den Blaukittel fragen, ob ich die Pellen vor seinen Augen aufziehen muß. Denn gebraucht sind die Reifen immer, wenn ich auf eigener Achse zur Abnahme fahre.

    Je älter ich werde, desto schneller war ich früher!

  • Die Getriebeübersetzung hat sich geändert von BJ.1998 -2001 bzw. 2002, zusätzlich ist ja ab 2002 der neuere M13-Motor mit anfangs 82PS, später 86PS verbaut.
    Ausserdem sind die Übersetzungen von Schaltgetreibe und Automatik unterschiedlich.
    (Für die Klugscheißer: ja, VTG- und Differentialübersetzung ist gleich geblieben bis 2005)


    Zusätzlich muss ich auch noch darauf hinweisen, das es sich bei der hier im Forum gefundenen Tachoprüfung um einen 65PS-Diesel handelt (gab es nur mit Schaltgetriebe),
    der wiederrum eine andere Übersetzung hat.



    Der liebe Björn (FireCarFireman) hat vor einiger Zeit mal ein Exceldokument zur Berechnung erstellt, daraus erkennt man das die Reifen ~5% Unterschied zur Serie haben (rechnerische Werte !)


  • Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
    Es ist möglich die 215/75 15 Reifen eingetragen zu bekommen.


    Aber:
    Das kostet Geld.
    Für die Fahrzeugspezifische geforderte Tachoüberprüfung ca. 100€
    Dann brauchts eben die Papier für die Freigabe der Reifen auf der entsprechende Felge.
    Dann die TÜV Gebühren und
    Gebühren für die Änderung der Fahrzeugpapiere.


    Ich hatte das bei meinem Umbau mit den jeweiligen Kosten auch beschrieben.
    Wer Glaubt einfach paar "Pellen" zu kaufen und der Rest kommt "gratis" aus dem Netzt ist eben auf dem Holzweg.

  • Der Tüv hat nach seinen Unterlagen eine Abrollumfangserhöhung von 5,05% festgestellt, daher braucht es auf jeden Fall eine Geräuschmessung auf dem Prüfstand. Das ist ab 5% jetzt vorgeschrieben. Ab 8% ein Abgasgutachten.
    Immerhin wurde das Gutachten von Fulda aus dem Downloadbereich (Danke dafür) anerkannt als Festigkeitsnachweis für die Benutzung der Felge mit dem größeren Reifen.
    Ob das mit den gebrauchten oder neu bei Probefahrt so Bestand hat, weiß ich noch nicht. Ein Datenblatt für den Reifen habe ich bei Hankook mal angefragt. Da kann ich dann ja evtl. die Profiltiefe nachweisen.
    Das es dabei Kosten gibt, war mir klar, auch diverse Schnippeleien und Biegerei kommt da noch. Bisher ist ja auch noch alles auf dem mündlichem NAchfrageweg ohne Kosten.
    Der Tüv-Ing. war auch sehr bemüht und hat das Ganze nicht gleich abgeranzt, obwohl er eigentlich schon Feierabend hatte.