Defekte Horntools Winde

  • Hallo zusammen,


    meine 2.3t Beta 5.0 Winde hat nach 11 Monaten den Dienst aufgegeben.
    Nach kurzer Fehlersuche vermute ich das der Windenmotor defekt ist.
    Horntools möchte die Winde für eine Überprüfung eingeschickt bekommen.
    Sie schreiben mir, dass das Seil , das Relais sowie der Motor keine Garantie haben weil es Verschleißteile sind.
    Laut geltendem EU Recht zu Gewährleistungen und meiner Meinung ist das nicht korrekt.
    Sonst hätten ja auch Staubsauger, Mixer , Zahnbürsten, Elektroautos, Akkuschrauber usw. alle keine Garantie weil Elektromotoren ja Verschleißteile sind.


    Habt ihr Erfahrungen oder hattet schon mal eine defekte Horntools Winde?


    Mfg
    Dennis

  • Morgen,
    Nur Rande, in Deutschland gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, kein EU Recht
    Du hast als Endverbraucher 2 Jahre Gewährleistungs-Anspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Importeurs und kann an Bedingungen geknüpft sein.
    Horntools gibt generell keine Garantie. Das steht alles auch so in den AGBs, konkret in Paragraph 8.
    Ich finde das auch in Ordnung, Garantieleistungen sind im im Grunde reines Marketing und müssen von allen Kunden bezahlt werden. Die "wenn´s kaputt ist, krieg ich ein neues" Mentalität mag ich überhaupt nicht.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das ein renommiertes Unternehmen wie Horntools sich nicht an geltendes Recht hält. Du wirst die Winde Wohl oder Übel zur Überprüfung einschicken müssen.
    Einfach eine neue wirst Du nicht bekommen.
    Mit Windenmotoren ist das so eine Sache, die kann man durch falsche Handhabung in 5 min kaputt machen, egal woher sie stammen.
    Einen durchgebrannten Motor ersetzt zu bekommen, dürfte schwierig werden, echte Defekte durch Mängel am Produkt sollten kein Thema sein.
    Grundsätzlich ist das Zeug von Horntools Standard-Fernostware für einen angemessenen Preis, nicht mehr und nicht weniger. Man kann für mehr Geld auch hochwertiger kaufen.

  • Da Horntools ja in Österreich sitzt denke ich müssen die sich nicht an das BGB halten. Wollte auch nur wissen ob jemand schonmal einen defekten Motor reklamiert hat und wie das von statten gegangen ist. Möchte mir ungerne nach 10facher leichter benutzung immer eine neue winde kaufen

  • Na, wenn sie nach Deutschland verkaufen schon.
    Wäre ja auch spaßig, wenn sich ein Östereicher nicht an deutsche Verkehrsregeln halten müsste.
    Außerdem steht es so 1:1 in den AGB.
    Horntools verkauft keinen Müll, falls das Deine Frage ist.
    Die Sachen kommen halt aus China und hier macht sich niemand die Mühe, eine Winde vor dem Verkauf komplett zu überprüfen.
    Die Winden der Premiumhersteller sind nicht soo viel besser.
    Jedenfalls erkennt man, ob die Winde überlastet würde oder einfach kaputt gegangen ist.
    Wäre jetzt für mich kein Grund, eine andere Winde zu kaufen.

  • Ich finde das auch in Ordnung, Garantieleistungen sind im im Grunde reines Marketing und müssen von allen Kunden bezahlt werden. Die "wenn´s kaputt ist, krieg ich ein neues" Mentalität mag ich überhaupt nicht.


    Zwei sehr seltsame wie ebenso befremdende Sätze!



    Ich kann mir nicht vorstellen, das ein renommiertes Unternehmen wie Horntools sich nicht an geltendes Recht hält.


    Was bewegt dich dazu bei der Firma Horntools von einem "renommierten Unternehmen zu sprechen? Horntools ist ein wiederverkaufer von günstigen Chinaprodukten. Und durch besondere Kundenfreundlichkeiteit zeichnet sich das Unternehmen, imho, ja auch nicht unbedingt aus. Renommierthat übrigens den Ursprung im französischen Wort: Renomee und bedeutet soviel wie eine guten Ruf zu haben und ein solides Ansehen zu geniessen.


    Man kann für mehr Geld auch hochwertiger kaufen.


    Da hast du Recht. Man kanna uch die gleichen Artikel die Horntools verkauft auch direkt in China bestellen. Für weniger Geld aber in der gleichen Qualität! Dann weiss man was man hat.

  • Keine Ahnung, was an persönlichen Ansichten diskusionswürdig ist.
    Ich kenne eine Menge Leute, die minderwertige Produkte kaufen und sich darauf verlassen, den Müll im Zweifel auf Garantie ersetzt zu bekommen. Das finde ich wiederum befremdlich.
    Lebenslange Garantie, die einige Premiumhersteller bieten, ist zwar nett, aber letztendlich auch vom Kunden bezahlt.



    Ich kenne Horntools von Anfang an. Sie bieten ein immer größer werdendes Sortiment haben wohl das umfassendste Programm im deutschsprachigen Raum. Einfach ne schnelle Mark machen geht anders.
    Natürlich kommen die Sachen direkt aus Fernost, deshalb sind sie ja auch billiger.
    Für mich sind die Sachen vielleicht nicht erste Wahl, viele Artikel für den Jimny bekommt man so nirgends.
    Eigenimport ist ein schlechter Vergleich. Rechtlich ist man da in jeder Hinsicht in der schlechteren Position.
    Horntools übernimmt diese Risiken und hat das Zeug Inder Regelmaß Lager. Damit verdienen sie Ihr Geld. Das ist doch eine faire Angelegenheit. man muß ja da nicht kaufen.

  • Klar muss man nicht kaufen. ABER es hat keiner von einer "lebenslangen Garantie" weder gesprochen noch sowas erwartet. Es geht lediglich um das was das Gesetz in der EU vorschreibt. Ich kann mich an Postings hier erinnern wo Kunden von HT im Regen stehen gelassen wurden. Stichwort Rockslider. So in der Art, verkauft und vom Hof, nun haben wir nichts mehr damit zu tun.


    Und warum ich rechtlich, bei einem Eigenimport, in einer schlechteren Postion bin erschliesst sich mir nicht. IMHO ist HT ein reiner Händler. Also kauft und und verkauft. Er homologiert keine Ersatz- oder Zubehörteile.


    Ich will nichts schlecht reden. Aber wir sollten doch bei den Tatsachen bleiben und einander nicht in die Tasche lügen.

  • Ich sprach von Garantie im allgemeinen und meiner persönlichen Einstellung dazu und habe Beispiele genannt. Wenn die Du als befremdlich ansiehst, ist das Dein gutes Recht, nur, warum muss man das breittreten?
    Im vorliegenden Fall reden wir nicht von Garantieleistungen, die bietet Horntools gemäß ihren AGB gar nicht an, also macht es keinen Sinn darauf herum zu reiten.
    Wenn ein klarer Gewährleistungsfall vorliegt und der Verkäufer sich weigert, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, kann man rechtliche Schritte einleiten.
    Keine Ahnung, wie man da im Regen stehen gelassen werden soll. Man sollte halt seine rechtlichen Möglichkeiten kennen, gehört nun mal zum Leben. Für seine Rechte einstehen auch.
    Zum veräppelt werden gehören immer zwei.


    Wenn Horntools Produkte verkauft, unterliegt das dem jeweiligen geltenden Recht. Das kann man durchsetzen.
    Versuche das mal, bei einen Direktimport aus Fernost. Du wirst in der Regel nicht mal einen Ansprechpartner finden. Und wenn, übersteigen die Versandkosten für Rücksendungen meistens den Warenwert oder die Leute dort interessieren sich nicht für Deine Vorstellungen.
    Dann bist Du bei Direktimporten rechtlich für das Produkt haftbar, weil Du es in der EU in Verkehr bringst.
    Deshalb bist Du rechtlich immer schlechter gestellt.

  • Jaja, ist alles gut. Ich teile deine Meinung nicht. Aber das spielt auch keine Rolle. Es liest sich eh wie du ein verhemter Verfechter von HT bist und dich nun persönlich betupft fühlst.


    Sei es wie es sei. Das ist nun einfach nur ein neuer Fall zum Thema HT und Kundendienst.


    Der TS hat folgendes geschrieben:

    Zitat

    Sie schreiben mir, dass das Seil , das Relais sowie der Motor keine Garantie haben weil es Verschleißteile sind.


    Das heisst konkret das der Käufer die Arschkarte gezogen hat weil grundsätzlich alles Verschleissteile sind. Und aus viel mehr als dem o.g. besteht die Winde ja nicht. Warum sollte ich da nicht direkt bestellen? Denn da weiss ich zum Voraus das ich, im Falle eines Defekts, eine 2 auf dem Rücken haben. Und dazu spare ich dann doch noch ordentlich Geld.


    Zur allgemeinen Info hier die Rechte die dem EU Konsumenten von Gesetzes wegen zustehen:


    Zitat

    Jeder europäische Konsument hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt mindestens zwei Jahre, so auch in Österreich (Achtung: Bei Gebrauchtwaren ist sie auf ein Jahr reduziert). Manche europäischen Länder haben diese Geltungsdauer sogar verlängert oder an die jeweilige durchschnittliche "Lebensdauer" des Produkts angepasst.



    Die Gewährleistungsansprüche sind an den Verkäufer zu richten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf der Ware muss dieser beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Danach liegt die Beweispflicht beim Konsumenten. In Österreich gibt es keine Frist, innerhalb derer ein Mangel gemeldet werden muss. Alle Ansprüche erlöschen nach zwei Jahren.


    Das bedeutet in Klartext dass du auf dem Schaden hocken bleibst wenn der Defekt NACH 6 Monaten auftritt! Das ist absurd und wohl eher ein schlechter Witz. Dazu kommt ja noch das HT meint so gut wie die komplette Winde sei ausgenommen von dieser kümmerlichen Gewährleistung.


    Somit besteht so gut wie null Mehrwert bei HT zu kaufen. :)


    Aber ich sags nochmals: DAS IST MEINE EIGENE UND PRAGMATISCHE MEINUNG! Diese muss sich nicht mit deiner decken! Und ich habe auch rein gar nichts gegen HT. ABer da ich hart und lange für das was ich habe gearbeitet habe, so gehe ich etwas gewissenhaft mit meinen Geld um und schaue wo ich was kaufe. Das Geld zum Fenster rauschschmeissen können andere. Ich stehe unten auf der Strasse und sammle es auf. :)

  • Mein Gott, was eine Menge heißer Luft...


    Ich würde ja erst mal abwarten, was eine Überprüfung durch HT ergibt, bisher gibt es hier nur Vermutungen, Unterstellungen und viel Unwissen.
    Jeder, der Ahnung von elektrischen Seilwinden hat, weiß, das man die Motoren oder das Seil durch Überlastung ganz einfach kaputt machen kann. Das geht bei einem normalen Elektrogerät so einfach nicht.
    Außerdem ist ein durchgebrannter Motor einfach als solcher zu erkennen.
    Zeig mir mal jemand einen Windenimporteuer, der für Motor oder Seil mehr als die gesetzliche Mindestgewährleistung oder gar Garantie gibt.

  • ...bisher gibt es hier nur Vermutungen, Unterstellungen und viel Unwissen.


    Falsch, es gibt nur Fakten. Alles andere hast du dir wohl selber dazu referiert. :)


    Aber lass gut sein. Mindestens ich mache dir hier die Deutungshoheit nicht streitig. Im weiteren bin ich gespannt wie es in dieser Sache weitergeht. Und damit sollten wir das nächste Post vom TS abwarten.

  • 2 Jahre Gewährleistung bei ordnungsgemäßen Gebrauch, Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
    Die Gewährleistung bezieht sich auf das komplette Produkt welches vom Endverbraucher erworben wurde.

  • 2 Jahre Gewährleistung bei ordnungsgemäßen Gebrauch


    Wenn ich mich richtig erinnere, nennt sich das "bestimmungsgemäßer Gebrauch", wie der aussieht, sollte in der Bedienungsanleitung stehen.


    flo

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    Spielwiese: Hohenloher Ebene im Kreis SHA und KÜN