Wildwanne (Ahk) als Träger erlaubt?

  • Hallo Jimnyisti,


    wie bei Uservorstellung beschrieben bin ich kurz davor mir einen Jimny zuzulegen. Da bekanntermaßen der Kofferraum recht niedlich ausgefallen ist, ist mir die Idee gekommen, ob man nicht die Gitterrostwildwanne für die AHK auch mit anderen Dingen beladen darf. Vieleicht sogar eine Aluminiumkiste aufgurten, wie bei den britischen Sportwagen?


    Natürlich darf das zulässige Gewicht der Wanne nicht überschritten werden, die Ladung gut gesichert sein und weder Beleuchtung noch Nummernschild verdeckt werden. Wildschwein oder Zementsack, dürfte doch egal sein, oder?


    Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrung? Ist das erlaubt oder schimpfen dann die "Freunde und Helfer"?:mrgreen:


    LG
    Achim


    PS: meine ursprüngliche Idee war einen Fahrradträger umzubauen.
    Das ist jedoch definitiv nicht erlaubt, da dieser nur für Fahrräder geprüft und zugelassen ist.

    "Your time is limited so don't waste it living someone else's life. Have the courage to follow your heart and intuition, everything else is secondary"
    Steve Jobs (1955 - 2011)

    4 Mal editiert, zuletzt von eifeldepp ()

  • Hallo,


    in diversen "Jagd- und Hund"-Foren gibts teilweise seitenlange Diskussionen was erlaubt ist und was nicht - mit widersprüchlichsten Ergebnissen, bei denen Schreiben vom KBA und von diversen TÜV-Menschen zitiert wurden.


    Man ist sich einig, daß man sich nicht einig ist.


    Ich habe das ganze umgangen, indem ich mir von der Firma Heck-Pack einen Universalträger mit ABE zugelegt habe, der innerhalb weniger Minuten als Fahrradträger aufgerüstet werden kann - mein Haupteinsatzzweck. Feines Teil in Edelstahl, abschließbar, Einhand-Schnellverschluß und absenkbar:


    Mehr dazu hier.

  • Das Teil heißt "Heckträger" und nicht Wildwanne also kannst Du damit transportieren was Du möchtest wenn das Fahrzeugmaß in der Breite nicht überschritten wird,die Ladung ordentlich gesichert ist,die Stützlast Deiner AHK nicht überschritten wird und Du Beleuchtung und Nummernschild am Träger angebracht hast.


    Grüsse jockey.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • @ jockey genau so isses. Beleuchtung und Nummernschild kannst du weg lassen, sofern das vom Auto sichtbar bleibt. Bleibt aber beim Jimny nicht sichtbar (-;

    "Und kostet Sprit auch drei Mark zehn..."

  • Wie ich bereits schrieb, scheiden sich daran die Geister.


    Diskussion I


    http://jagderleben.landlive.de/boards/thread/32072/page/1/Diskussion II


    Man findet auch noch mehr ...


    Wennst ne ABE hast und alle Auflagen erfüllst (ggf. Kennzeichenwiederung und Beleuchtung) bist eigentlich fein raus. Ohne ABE wurde bisher aber auch keiner ans Kreuz genagelt.

  • Wer auf nummer sicher gehen will kann auch ne Erlaubnis vom Hersteller beziehen, dass man das ohne ABE mitführen kann.


    Ist ein Träger, der mit Bordwerkzeug Abnehmbar ist.

  • Ich habe einen selbstgeschweißten, den ich noch nicht im Straßenverkehr verwendet habe, weil ich mir nicht sicher war. Dieser wurde auf einen abgesägten Brink-Kugelkopf geschweißt, so dass er direkt in die abnehmbare AHK von Brink gesteckt werden kann. Wenn ich das jetzt lese, denke ich er gilt als Ladung und ich darf ihn verwenden (Nummernschild und Beleuchtung ist dran):



    Und vom TÜV:


  • ich weis nur, dass so Fahrrad träger eine EG dings brauchen so ein europäisches zeichen....das genügt.
    ein kombi aus selbstgebauter AHK weis ich nicht wage zu beurteilen da es ja fest mit der AHK verbunden ist.


    Warum fährst du nicht zum TÜV und präsentierst es dort...mehr als dich in grund und boden stampfen können die dich ja nicht.

  • Das mit der abgesägten AHK ist wohl etwas "Grauzone", denn streng genommen ist ja die AHK im gesamten, so wie sie geprüft und freigegeben wurde, ja massiv verändert worden, auch wenns nur das abnehmbare Teil ist. Etwas anderes wäre die standardmäßige AHK plus "Aufsteckadapter" für den Kugelkopf, wie es sie zahlreich gibt und wenn daran etwas festgeschweißt wird.


    Aber solange Du damit nirgendwo dranrauscht und Dir keiner drauffährt, interessiert das außer ein paar übereifrigen TÜV-Prüfern niemanden. ;)

  • Das mit der abgesägten AHK ist wohl etwas "Grauzone", denn streng genommen ist ja die AHK im gesamten, so wie sie geprüft und freigegeben wurde, ja massiv verändert worden, auch wenns nur das abnehmbare Teil ist. Etwas anderes wäre die standardmäßige AHK plus "Aufsteckadapter" für den Kugelkopf, wie es sie zahlreich gibt und wenn daran etwas festgeschweißt wird.


    Entweder ist es Ladung oder nicht. Aber ich gebe Dir schon Recht: Im Zweifelsfall muss der Richter entscheiden.