Jimny gesichtet -- Ist der Fahrer im Forum?

  • Letzte Woche auf der VETERAMA in Mannheim (Oldtimermarkt): auf dem Freigelände 10b war ein Aussteller mit einem kinetic-gelben Jimny angereist. Hatte leider keine Möglichkeit mit ihm ein paar Worte zu wechseln (ich war mit meinem gelben auch dort, allerdings auf dem Freigelände 3)

  • Am 13.10.25 zwischen 10+12 h einen GJ/HJ in Stein b. Nbg. auf dem Seitenstreifen parkend gesehen; Beige mit Camouflage-Dekor. Zur gleichen Zeit einen schwarzen FJ mit großem Frontbügel gesehen, der - ebenfalls in Stein - ne kurze Strecke hinter mir herfuhr. Ich war mit dem Ignis unterwegs.

  • Gestern zum wiederholten Mal einen in Nettelsee gesehen (Kreis Plön, SH) mit RD-Kennzeichen in derselben Farbe wie meiner. Er könnte sich ja mal outen, wenn er hier mitliest! Ich war natürlich mal wieder mit meinem anderen Fahrzeug unterwegs, sodass es keinen Sinn machte anzuhalten, zu klingeln und Smalltalk zu provozieren.

  • grauer GJ/HJ mit Umbau Fahrwerk und Reifen, Kennzeichen MG LB50 heute morgen am busdepot gesehen. Fahrer im Forum? Gerne auch Kontakt per PN.

  • Gestern einen Kinetic Yellow am Krankenhaus Altona gesehen mit RD-Kennzeichen.

    Hat aber nicht gegrüßt :huh:


    Ok, ich saß im Mini...


    Und der Würfel war geparkt und keiner drin...


    Lass ich noch so gerade als Entschuldigung gelten

    :und_weg:

  • Heute auf der A61 Ri. Norden nähe Stromberg einen grünen FJ mit gespriegeltem Anhänger auf dem Standstreifen. Leider war der Jimny krank und stieß mit geöffneter Motorhaube eine schon von weitem sichtbare Dampfwolke aus dem Kühler! =O

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Brauner Jimny FJ heute gegen 10:30 in Nürnberg von der Gartenstadt kommend auf der Straße Finkenbrunn in Richtung Hafen.

    Der braune Jimny stand vor mir an der Kreuzung, Ich habe zwei Photonentorpedos abgefeuert, Jimnyfahrer hat freundlich gewunken.

  • Folgenschwerer Crash: Betrunkener Autofahrer rast in Straelen in ein Salat-Gewächshaus
    In Straelen ist ein Geländewagen mit hoher Geschwindigkeit in ein Salat-Gewächshaus gefahren. Der Fahrer hatte Alkohol getrunken.
    www1.wdr.de


    Sieht irgendwie so aus, als hätte da ein Würfel jetzt den Salat... ;(

    ...still out here in the wind and rain ~ I look a little older but I feel no pain...

    .::Snailie, die Schrauberschnecke::.


    Der Schneckenfuhrpark:

    2018 Jimny FJ ("Würfel") ~ 2004 GS500F ("Tretroller") ~ 1998 XF650 ("Sherman") ~ 1994 GS500E ("Hektor")

  • Ob es da noch eine MPU-Anordnung gibt?

    Wäre mMn angebracht. Der arme Würfel. :( Mein Mitleid mit dem Fahrer hält sich in ganz engen Grenzen... respektive geht gegen Null.

    ...still out here in the wind and rain ~ I look a little older but I feel no pain...

    .::Snailie, die Schrauberschnecke::.


    Der Schneckenfuhrpark:

    2018 Jimny FJ ("Würfel") ~ 2004 GS500F ("Tretroller") ~ 1998 XF650 ("Sherman") ~ 1994 GS500E ("Hektor")

  • Ob es da noch eine MPU-Anordnung gibt?

    Wäre mMn angebracht. Der arme Würfel. :( Mein Mitleid mit dem Fahrer hält sich in ganz engen Grenzen... respektive geht gegen Null.

    Das hängt von bisherigen Eintragungen in seiner Fahrerlaubnis-Akte und/oder dem nach diesem unfall gemessenen Wert ab.

    Bisher keine Eintragungen wegen Alk am Steuer und bei diesem Unfall unter 0,8 Promille gibt es vielleicht ein Bußgeld und Fahrverbot.

    Bei einem oder mehreren Eintragungen in seiner Fahrerlaubnis-Akte und beim Unfall mehr als 0,8 Promille, das gibt bestimmt erst einmal einen Führerschein-Entzug und dann ist die Frage gab es zu dem Entzug vom Richter die Auflage einer MPU oder fordert später die zuständige Fahrerlaubnis-Behörde die MPU.


    Unterschied Fahrverbot & Fahrerlaubnis-/Führerschein-Entzug

    • Fahrverbot
      • kann von der Ordnungsbehörde oder einem Richter per Urteil wegen eines Vergehen ausgesprochen werden
      • Dauer beträgt je nachdem zwischen 1 und maimal 6 Monaten
      • bedeutet bei der POLIZEI den Fahrerlaubnis-Nachweis (Lappen/Checkkarte) abgeben und nach Ablauf der Sperre dort wieder abholen
    • Entzug der Fahrerlaubnis
      • wird von einem Richter per Urteil ausgesprochen
      • Dauer ist mindestens 6 Monate und kann bis lebenslänglich gelten
        • Bei Lebenslänglich gibt es unter Umständen nach 10 Jahren eine "Begnadigung" zu beantragen um erneut eine Fahrausbildung in einer Fahrschule absolvieren zu dürfen, ob dazu eine MPU abgelegt werden muss oder diese "Begnadigung" komplett abgelehnt wird, das obliegt der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Kombination mit dem KBA
      • bedeutet nach Ende des Entzuges muss die Fahrerlaubnis komplett neu beantragt werden
        • ob nur der Gang zur Fahrerlaubnisbehörde reicht oder man eine Fahrschule zur Erlangung der Fahrerlaubnis besuchen muss hängt vom Urteil, der Dauer des Entzuges und der Entscheidung der zuständigen Sachbearbeiter ab
      • kann später nach Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mitunter zu Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis führen!
        • wer vor dem 1.4.1980(?) seine Fahrerlaubnis für PKW erworben hat, der darf/durfte damit 80 ccm Leichtkrafträder, heute die 125er ohne Fahrschulausbildung fahren.
        • wer die alte Klasse 3 erworben hatte, der durfte LKW bis 7,5 to. fahren
        • wer nun seine Fahrerlaubnis entzogen bekam, der bekommt/bekam nicht seine alte Fahrerlaubnis zurück, sondern ein komplett neu ausgestellte Fahrerlaubnis nach aktuellem Gesetzesstand.
          • dies bedeutet wer früher mit seiner PKW-Fahrerlaubnis 125er fahren durfte, der braucht eine Fahrerlaubniserweiterung (inklusive Besuch einer Fahrschule mit theoretischer & praktischer Prüfung) um nun legal eine 125er fahren zu dürfen
            • gilt nicht für die, die vorher die Fahrerlaubnis für steuerpflichtige, motorisierte Zweiräder (die heutigen Klassen A, A1 & A2) besassen
          • wer mit seiner PKW-Fahrerlaubnis LKW bis 7,5 to. fahren durfte, der braucht eine Fahrerlaubniserweiterung (inklusive Besuch einer Fahrschule mit theoretischer & praktischer Prüfung) um nun legal LKW bis 7,5 to. fahren zu dürfen, da derzeit die PKW-Fahrerlaubnis nur das Fahren von Fahrzeugen mit maximal 3,5 to. (bald vielleicht 4,5 to.) erlaubt
            • gilt nicht für die, die vorher die Fahrerlaubnis für LKW (die heutigen Klassen C1, C1E, C & CE) besassen
  • Servus,


    was hier nicht alles diskutiert wird, ich hab nach 10% des Textes aufgehört zu lesen. :/

    Grüße von Werner, dem Fahrer der:

    1. 2477ccm díosal, Der Grüne
    2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
    3. 2499ccm díosal, Der Weiße
    4. 1328ccm gásailín, Der Kleine Mein Jimny and more
    5. 2477ccm díosal, Der Blaue

  • ...also mein damaliger Deutschlehrer hätte (zuRecht!) drunter geschrieben: "Thema verfehlt!" - Für derlei Diskussionen kann man doch sicher einen eigenen Thread aufmachen! Hier in diesem Thread geht es doch um eine ganz andere Thematik: "Jimny gesichtet -- Ist der Fahrer im Forum?"

    Lasst doch bitte diesen Thread das bleiben, wozu er in die Welt gerufen wurde, nämlich eventuelle Forumskollegen zu grüßen und darüber zu berichten!

    .

    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)


    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)