TÜV bei "Entkernung" des Würfels

  • ich hatte bei meinen vorherigen jeep wrangler ebenfalls die rücksitzbank ausgebaut,war damit 5 x beim tüv.
    den prüfer hat das überhaupt nicht intersessiert.
    ist ja auch kein sicherheitsrelevantes teil.
    und wie gesagt es ist jederzeit rück bau bar.



    hab ich vergessen zu sagen,
    meine sicherheitsgurte sind noch im fahrzeug montiert.

    • Offizieller Beitrag

    Das wichtigste zuerst .... mein Anhänger hat wieder Tüv. :mrgreen:


    Ich hab den Prüfer dann mal mit der Fragestellung konfrontiert.
    Er wusste jetzt nicht genau welche Vorschrift greift aber er sieht es wie folgt:
    Solange die original Sitz- und Gurtbefestigungen nicht unbrauchbar gemacht werden und alles in den originalzustand zurückversetzt werden kann, würde er nichts austragen wollen.
    Selbst wenn also beim Tüvtermin die Sitze und Gurte ausgebaut sind wäre das (bei ihm) kein Mangel.


    Ob das allgemeingültig ist kann ich nicht sagen.

  • Schade, dass das mit dem Hochladen nicht so einfach funktioniert.
    Ansonsten hätte ich hier mal ein paar Screenshots des aktuellen Mangelbaums inkl. Mangeleinstufung gepostet.
    Schon erstaunlich wie stiefmütterlich das Thema verteilt auf Deutschland behandelt wird.


    Jedes Fahrzeug durchläuft ein Betriebserlaubnisverfahren, um in den Verkehr zu gelangen. Dies kann unter nationalen (§20 (ABE) StVZO, §21 StVZO (EBE), oder internationalen (EG-FGV ,inkl. EG-Kleinserie §9 EG-FGV und national Kleinserie §11 EG-FGV) Gesichtspunkten geschehen. Diesem Verfahren hängt eine Fahrzeugbeschreibung an, die auch die Anzahl der Sitzplätze benennt (mit Sicherheitsgurten selbstverständlich). Dies ist in Feld S.1 in der Zulassungsbecheinigung Teil 1 dokumentiert. Ist die Anzahl der Sitzplätze abweichend zu der Anzahl im Schein, liegt wohl eine Abweichung der Fahrzeugbeschreibung und somit eine Abweichung von der Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeugs vor, welche bei der HU geprüft wird.


    Auch wenn es für verschiedene Bundesländer verschiedene Dienstanweisungen/Erlasse der Behörden an die ÜOs oder die TP gibt, wurde seit dem 01.07.2012 ein einheitlicher verbindlicher Mängelkatalog für alle ins Leben gerufen.


    Heißt... Mit viel Wohlwollen wäre eine fehlende Rücksitzbank wie folgt zu dokumentieren (da leider kein Screenshot möglich auf diese Weise):
    Fahrzeugidentifikation und Dokumente***Beschreibung Zulassungsbescheinigung

    weicht von Fahrzeug ab***Feld S1***GM (geringer Mangel)


    Daraus folgt....Es ist ein Mangel zu StVZO, wenn auch ein geringer Mangel.
    Definition GM (HU Rili und Anlage VIII zu §29 Stvzo:"Kurzzeitige Aweichung Abweichung von den Vorschriften/Rilis, die hingenommen werden KANN!Die Zuteilung der Plakette ist nur dann zulässig, wenn der technische Zustand des Fahrzeugs eine unverzügliche Beseitigung des Mangels erwarten lässt". (Stichwort Halterzuverlässigkeit)


    Meist geht der Ausbau aber mit dem Verlust der Gurtschlösser überein...
    Gurtschloss/Sicherheitsgurt nicht vorhanden, beschädigt etc.***Sitzreihe 2*** EM


    Definition EM (HU Rili und Anlage VIII zu §29 Stvzo): "Abweichungen von den Vorschriften mit Verkehrsgefährdung.Keine Plakettenzuteilung."


    Also klassisch durchgefallen.


    Abhilfe: Sitze austragen. Korrekte Fahrzeugbeschreibung in der Zulassungsbescheinigung.Alles kein Problem.


    In der Praxis wir dies euren Erfahrungen nach unterschiedlich behandelt. Fragwürdig, aber so ist es nun mal.


    Übrigens zum Thema Gasanlageneinbau...
    Bei eine Gaseinbauprüfung nach §41a StVZO fragt das Programm speziell nach einer Änderung der Situiation zu Punkt S.1 im Schein.
    Da eine Gasanlage unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden muss, ändert sich auch zwangsläufig die Fahrzeugbeschreibung zu S.1-Bei unseren Jimnys wäre dies 0002.


    Versteht mich nicht falsch. Ich will hier nicht "rumklugscheißern":keule:
    Ich wollte nur mal darstellen wie es seitens der Gesetzgebung laufen kann.


    Viele Grüße


    Marc

  • Ich danke für die aufklärenden Worte und distanziere mich hier in aller Deutlichkeit von dem verkehrsgefährdendem Verhalten anderer Jimny-Fahrer, die ohne Rücksitzbank und vier eingetragenen Sitzplätzen so verantwortungslos mit sich und ihren Mitmenschen umgehen. Pfui! :schimpfred:


    Und was lernen wir daraus?


    1. Es gibt einen Ermessensspielraum des "TÜV-Menschens", der unbedingt und sofort ohne jede Diskussion zum Wohle der allgemeinen Sicherheit ersatzlos entfallen muß.


    2. Eine fehlende Sitzbank trägt unter Umständen zur Verkehrsgefährdung bei.


    3. Deutschland ist besonders auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit, dem Fahrzeugprüf- und dem Zulassungswesen ein Entwicklungsland.


    4. Die Initiative "Mehr Bürokratie statt Autos auf den Straßen" sucht händeringend Nachwuchs.


    5. Ironie ist was schönes. :)

  • 1. Es gibt einen Ermessensspielraum des "TÜV-Menschens", der unbedingt und sofort ohne jede Diskussion zum Wohle der allgemeinen Sicherheit ersatzlos entfallen muß.


    Den gibt es eh kaum noch


    5. Ironie ist was schönes. :)[/SIZE][/QUOTE]


    Stimmt