Tüv Eintragepflicht ?

  • Hallo zusammen,


    ich habe aus aktuellem Anlaß eine Frage. Muß ein Snorkel eingetragen werden?
    Aktuell habe ich den "Jimny"-Volkssnorkel montiert.
    Habe in meinem Bekanntenkreis Fahrzeuge anderer Hersteller, die seit Jahren mit einem Snorkel fahren und auch die HU bestehen,
    ohne daß dieser eingetragen ist. Hier wird die Meinung vertreten, daß keine Eintragpflicht besteht, wenn der Schnorkel vor den
    technisch unveränderten Ansaugtrakt geschraubt wird und die Gesamtaußenmaße des Fahrzugs nicht verändert.


    Was ist jetzt richtig?


    Gruß
    Hein

  • Da kann ich dir helfen^^
    Ich war gestern noch zur Eintragung meiner Sitze beim TÜV, da ich auch dieses Jahr den Einbau eines Schnorchels plane hab ich direkt mal gefragt wie es aussieht...
    Und ja er muss eingetragen auf Grund von EU Richtlinien was den Fußgängeraufprallschutz angeht. Normal kräht kein Hahn danach auch die meisten Prüfer "übersehen"
    das Ding gerne aber wenn es zum Unfall kommt bekommst du mindestens ne Teilschuld sagt er. Deshalb lieber Eintragung machen lassen und wenns nur als "Hochgelegte Ansaugvorrichtung" oder so ist.

    Selbst wenn der Elektriker am Boden liegt, steht er immer noch weit über dem Schlosser

  • Jup - und Volksschnorchel ohne Teilegutachten - die Eintragung ist wie russisches [h=3]Roulette mit einem Vorderlader ... evtl. klappt es ja :und_weg:[/h]

    Es müsste ein brauchbares Mittelding geben, zwischen lückenloser Informiertheit und glücklicher Ahnungslosigkeit.


  • ich habe einen Schnorchel ohne Gutachten der wurde bei Gollek montiert und vom oertlichen Prüfer abgenommen
    und ist in die Papiere eingetragen

  • mein tüvtler hat schon signalisiert , dass der suzuki originalschnorchel aus brasilien eingetragen wird .
    geht nicht gibts nicht .....


    buggy14

  • Moin moin,


    sehe häufiger fragen zu den Themen, weil auch z.b. einige die Alu/Stahlfrontstoßstange vom Horntools fahren z.B. man kann die natürlich am Tüv vorbei "schummeln" wobei es nicht empfehlenswert ist, alles was eingetragen wird ist sogesehen erlaubt und in Ordnung. Meistens geht es halt um Fußgängerschutz etc. Die eintragung ist aber sehr empfehlenswert falls es doch mal zu einem Unfall kommt, da die meisten Versicherungen sich das einfach machen und kucken ob alles eingetragen ist (z.b. war bei mir der Windenstand ein Thema). Wenn der Windenstand nicht eingetragen wäre und man einen Unfall baut wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.


    Lange Rede kurzer Sinn: mit Eintragung bist du immer auf der sicheren Seite :)

  • .....manchmal erlischt sogar die Betriebserlaubnis...dann wirds echt haarig bei Unfällen...besonders mit Personenschaden!!


    Tipp von meim Prüfer , wörtlich : Das meiste wird sowieso ohne Probleme eingetragen wenns sauber verbaut ist und mit ABE erst recht.....da lohnt sichs tricksen echt net und s gibt nur Ärger wenns mal geknallt hat.

    Manche haben das gewisse Etwas. ....Ich so eher das ungewisse Nichts

  • Es gibt ja in der Fahrschule imemr dieses Rechenbeispiel: Besoffen bei Rot über die Ampel gefahren und einen Passanten angefahren. Der landet auf Lebzeit im Rollstuhl und die Versicherung zahlt nicht. Da kann man dann von Luxus für den Rest des Lebens absatnd nehmen.