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Ja, ist ein lustiges Satireblättchen!
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Aber ein schlechter Artikel. Da gabs zum einen ein Zahlendreher was die PS anbelangt, dann ist die Fahrweise im Originalzustand sicher nicht so schlecht wie beschrieben und der Verbrauch 7,1 l wird wohl immer Wunsch bleiben.
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Hallo,
vor allem der größte Quatsch, der beweist, wie wenig Ahnung der Schreiber des Artikels von der Materie hat: "im heutigen Sprachgebrauch ein Mini-SUV". Der Jimny ist definitiv KEIN "Mini-SUV", sondern eben noch ein echter Geländewagen!
Gruß aus Passade
Michael (mi_sy2002)
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Hallo,
vor allem der größte Quatsch, der beweist, wie wenig Ahnung der Schreiber des Artikels von der Materie hat: "im heutigen Sprachgebrauch ein Mini-SUV". Der Jimny ist definitiv KEIN "Mini-SUV", sondern eben noch ein echter Geländewagen!
Gruß aus Passade
Michael (mi_sy2002)
Deine Aussage stimmt so nicht ganz - um ein echter Geländewagen zu sein, müsste er mind. eine Differentialsperre besitzen Auch mein alter Jeep Cherokee XJ war schon offiziell ein SUV ...
Im Europarecht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 87/403/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Ergänzung des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger definiert als Kraftfahrzeuge der internationalen Klasse N1 (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M1 und folgender Ausstattung:
Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar),
Differentialsperre (mindestens eine) oder Mechanismus, der eine ähnliche Wirkung gewährleistet,und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25° betragen;
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20° betragen;
der Rampenwinkel muss mindestens 20° betragen;
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Quelle: Wikipedia -
Ja also, passt doch. Der Jimny mit ESP ist also ein Geländewagen, der ohne ein SUV :p
Das ESP ist nämlich ein Mechanismus der eine ähnliche Wirkung wie eine Differentialsperre gewährleistet.Gruss Jojo
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Der Jimny hat eine Differentialsperre! Da er einen Zuschaltallradantrieb mit fester Verbindung von Vorder- und Hinterachse besitzt ist das das Selbe wie eine gesperrte Mitteldifferentialsperre. Nicht Umsonst steht da „oder vergleichbare Vorrichtung“.
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Ja also, passt doch. Der Jimny mit ESP ist also ein Geländewagen, der ohne ein SUV :p
Das ESP ist nämlich ein Mechanismus der eine ähnliche Wirkung wie eine Differentialsperre gewährleistet.Gruss Jojo
Genau so sieht‘s theoretisch aus.
Praktisch steht bei vielen Jimny‘s im COC-Papier bei „Vehicle Class“ M1, M1G. Im Standard-KBA Datensatz kommt aber dann M1 in die Zulassungsbescheinigung. Der Jimny kann aber auch als M1G geschlüsselt werden. Dadurch entfällt beispielsweise die vorgegebene Höhe der Kugelkopfkupplung über Grund und - vorausgesetzt es gäbe eine passende AHK und das Zuggesamtgewicht würde nicht überschritten - der Jimny dürfte das 1,5-fache seiner zGM als Anhängelast ziehen, maximal 3,5t.
Ich kenne zumindest einen Jimny, bei dem M1G in den Papieren steht [emoji6] -
die Diskussion hatten wir ja schon mal...
Wenn man eine Sperre hat ist die Umschlüsselung unproblematisch... Mit entsprechender Überzeugung kann man auch die Traktionskontrolle als "ähnliche Einrichtung" verkaufen...
Ohne das ein- oder das andere mag man vielleicht eine junge Mitarbeiterin (soll - nicht unbedingt - ein Vorurteil sein ) bei der unteren Verkehrsbehörde überreden, einen TÜV-Ing. aber wahrscheinlich eher nicht... -
In den COC Papieren steht M1G bereits drin.
Es wird aber einfach der erste Wert in die Papiere übertragen.
Du hast eine Mitteldifferenzialsperre...das reicht.
Der Jimny erfüllt alle Kriterien.