Welche Ganzjahres Bereifung auf die Serien LM-Felge

    • Offizieller Beitrag

    Der gefällt mir richtig gut. Sieht stimmig aus.

  • die Reifen sehen richtig schön groß aus durch die zweifarbigen Felgen :up:


    und das ist auch das erste Bild wo das Gelb nicht komplett furchtbar aussieht :maulkette:

    MfG Jan :kerze:
    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem
    :mrgreen:

  • Der gefällt mir richtig gut. Sieht stimmig aus.


    OT: Zum Glück sind die Geschmäcker verschieden - ich kann damit überhaupt nichts anfangen! Für mich sieht's aus, als ob die Reifen für die Felgen viel zu breit sind und nur mit Mühe darauf gezwängt wurden. Wie gewollt und nicht gekonnt sozusagen. Und ein bischen prollig.


    Aber egal, die meisten hier im Forum mögen das ja wohl und die passenden Reifengrößen sind ja auch ein Riesenthema hier. Jedem das Seine - mir reichen die 195er "Trennscheiben" völlig aus und ich finde sie an so einer kleinen Kiste recht stimmig :D

  • So arg gezwängt sind die gar nicht, wirkt so weil die Felge nicht ganz Lackiert ist.


    Am Offroader gehört etwas Reifen neben der Felge, allein schon wegen Steinen an denen man vorbei eiert.


    Ist ja kein Sportwagen wo man den 215er auf eine 9“ zieht, das das Hub ordentlich ansteht.

  • Auf die 7 Zoll felgen passt alles ab 205. Ich bin mir noch nicht sicher ob ich die Sommerbereifung strassenorientiert oder offroad orientiert auslege. In Frage kommen theoretisch : 225/70-15, 235/60-15, 235/60-16 oder für reinen Strassenbetrieb 235/55-17 oder 235/55-17. Dann müssgd ich für Offroad die Winterfelgen mit Allterrain montieren. Die 15 und 16 Zoll Reifen gibt es alle auch zumindest als SUV oder auch Allterrain Reifen.

  • Habe seit gestern auch die BFG AT in 215/75-15 drauf. Fahre heute zum TÜV und versuche mein Glück. Werde dann berichten.


    Und hast Du die 215/75R15 vom TÜV eingetragen bekommen, oder gab es Probleme?


    Meine Anfragen haben 3 Prüfer schon bisher leider abgelehnt.:(

  • Das gibt’s doch nicht ... wir waren letzten Freitag: ohne Probleme.


    Was ist deren Begründung?
    Hast Du direkt mit einem Ing gesprochen, der auch die Berechtigung §19/§21 hat?


    Das AH hat mit allen 3 gesprochen, die haben alle die Berechtigung, haben mir früher auch 235/65R17 bei meinem Grand Vitara ohne Probleme eingetragen, aber jetzt reden die alle von über 1% würden sie nicht eintragen.


    Ich hoffe ich finde jetzt irgendwo einen TÜV der das problemlos macht? Nächste Woche soll der Neue ja geliefert werden und dann soll die erste Fahrt direkt zum TÜV gehen, mal sehen wie weit ich fahren muß?
    Bin für jeden Tip dankbar.

  • Fragt mal nach ob es mit WLTP zusammenhängt?
    Wenn ja, dann haben die Prüfer nach wie vor die Möglichkeit AUCH nach deutschem Recht einzutragen.
    Sie können ihren Job nach wie vor nach den alten Regeln machen.
    Geht aber nur, wenn das Auto bereits zugelassen ist.
    Wenn das Auto vor Erstzulasssung bereits die neuen Reifen drauf bekommen soll und dann erst die Auslieferung/Zulassung erfolgt, dann funktioniert es nicht mehr.
    Hoffe das hilft weiter...

  • Es geht um den Abrollumfang, der hat beim 215/75R15 eine Umfangsdifferenz von 1,5% gegenüber dem 195/80R15. Alles was über 1% liegt tragen sie nicht ein.
    Was soll man da noch machen, außer einen anderen Prüfer suchen?


    Das Fahrzeug wird natürlich vorher zugelassen.

    Viele Grüße aus der Eifel:fahren:

    Einmal editiert, zuletzt von Malouk ()

  • Laut meinem TÜV darf der Umfang max. 1,4% grösser oder max. 4,5% kleiner sein. Bei allem was grösser ist, muss der Tacho überprüft werden, denn ein Tacho darf 7% voreilen aber überhaupt nicht nachgehen, daher muss bei Reifen mit größerem Umfang der Tacho überprüft werden, damit sicher gestellt ist, dass er nicht nachgeht. Tachoanpassungen sollen angeblich neuerdings verboten sein. Im Nachhinein hätte ich mir lieber Reifen in 215/70-15 gekauft, da der kleiner als Original ist, ==> keine Probleme.


  • So. Was lange währt....


    Begutachtung auf basis des Teilegutachtens anstandslos erfolgt. 45 €. Die Änderung muss erst in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, wenn ich eh zur Zulassungsstelle muss wg. Ab- Ummeldung o.ä. Bis dahin reicht das Mitführen der Prüfbescheinigung.