Anhängerkupplung für den GJ?

  • Ich hab es im Forum so verstanden: Beim FJ stand wohl etwas wie "M1, M1G" drin. Man konnte es aussuchen, wenn man nichts gesagt hat, wurde das erste eingetragen.


    flo

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    Spielwiese: Hohenloher Ebene im Kreis SHA und KÜN

  • Nur mal so aus Interesse :

    Welche Auswirkungen haben eigentlich diese beiden Benennungen ?

    Gibt es da Unterschiede eventuell in versicherungsrechtl., Fragen ?

    :/

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Ich habe nun auch die Papiere bekommen (alles arbeitet auf den Höhepunkt der Fahrzeugübernahme am kommenden WE hin :)). Im Coc steht, warum auch immer, M1, M1G. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) nur M1G. Also genau das, was wir gerne hätten. Ich werde darauf achten, dass bei der Zulassungsstelle richtig abgeschrieben wird.

  • Ich hab es im Forum so verstanden: Beim FJ stand wohl etwas wie "M1, M1G" drin. Man konnte es aussuchen, wenn man nichts gesagt hat, wurde das erste eingetragen.


    flo

    In meinem CoC-Papier steht auf Seite 1 unter Nr.: 0.4. Vehicle category: M1, M1G.

    In meinen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II wurde jeweils in Zeile "J" M1G eingetragen.

    Nur mal so aus Interesse :

    Welche Auswirkungen haben eigentlich diese beiden Benennungen ?

    Gibt es da Unterschiede eventuell in versicherungsrechtl., Fragen ?

    :/

    Zur EG Fahrzeugklasse steht in Wikipedia.org:

    Bei Klasse M:

    "Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).

    Klasse M1
    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
    Klasse M1G
    Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

    Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

    • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
    • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

    Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
    • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
    • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
    • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
    • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
    • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

    Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-Fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen."


    Da der GJ alle Voraussetzungen für M1G erfüllt müsste auch M1G eingetragen werden.

    Wer evtl. eine AHK verbauen will und das 1,5-Fache vom ZGG ziehen will sollte auf den Eintrag M1G bestehen.

    Da der GJ ein ZGG von 1435 KG und eine max. kombinierte Zugmasse von 2735 KG hat, stellt sich die Frage ob die angegebene max. Anhängelast gebremst von 1300 KG, durch den M1G-Eintrag diese max. 1300 KG dann aufhebt und das 1,5-Fache vom ZGG gelten, somit dann 2152,5 KG gebemste Anhängelast?

    :/:/:/

  • Gerne. Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1 (Höhe Kugelkopf) in Verbindung mit Richtlinie 92/53/EWG, Anhang II (Definition Geländefahrzeug):)

    Sollte man sich für eventuelle Beanstandungen bei Kontrollen vielleicht auf ein Kärtchen drucken und ins Handschuhfach legen.

  • Kann mir bitte nochmal jemand von Euch sagen wo ich die Ausnahmeregelung bez. Kugelkopfhöhe für M1G Fahrzeuge finden kann?

    Vielen Dank!

    EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1;)


    PS: Da war TJtoGJ schneller beim raussuchen gewesen.:thumbup:

  • Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-Fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen."

    Quintessenz ist also, daß der Eintrag "M1G" eine erhöhte Anhängelast erlaubt ?


    Wäre dann interessant für GJ, die einen Boots- oder Pferdeanhänger ziehen wollen oder einen (entsprechend größeren) WoWa.

    Ob das aber dann mit diesem Leichtgewicht immer die reine Freude ist ... :/

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Quintessenz ist also, daß der Eintrag "M1G" eine erhöhte Anhängelast erlaubt ?

    Jein - M1G bietet die Möglichkeit eine erhöhte Anhängelast eintragen und damit erlauben zu lassen - dazu gehört eine AHK, die das kann und ein TÜV-Prüfer, der das bestätigt und einen Eintrag erst möglich macht.

    1500 kg AHK habe ich schon bei Anbietern gesehen.

    Viele Grüße aus der Heide


    Thorsten


    ... jeder hat ein Recht auf meine Meinung ...

  • Die Einstufung "M1G" hat zunächst den Vorteil, dass man von der Höhenbeschränkung der Anhängerkupplung befreit ist. Gerade bei höhergelegten Autos nicht ganz unwichtig. Damit geht einher, dass der Fahrer selbst dafür sorgen muss, dass Zugfahrzeug und Anhänger zusammen passen. Schön, dass es noch etwas Eigenverantwortung gibt (bis jemand die EU verklagt, weil sie ihn nicht gegen eigene Dämlichkeit mit einer Verordnung geschützt hat :evil:). Bei der gezogenen Masse ist das kein Freifahrtschein gem. Berechnungsformel. Das rechnerische Maximum bedingt, dass alle Fahrzeugkomponenten dem standhalten, nicht nur die Anhängerkupplung. Das eingetragen zu bekommen, könnte sportlich werden und ich möchte auch keinem Gespann begegnen, bei dem der Anhänger dem Auto zeigt wo es langgeht. Anders herum muss man einen Anhänger auch nicht ablasten, weil der für mehr Gewicht zugelassen ist. Es reicht völlig, wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Hängers die jeweilige Grenze nicht übertrifft.

  • Was mich dabei wundert ist, daß im Gutachten von Taubenreuther für OME (von Trekfinder oder Trailmaster wurde das hier glaube ich aber auch schon berichtet) ausdrücklich auf die Einhaltung der maximalen Kugelhöhe (420 mm) oder alternativ Streichung der Anhängelast Bezug genommen wird. Und das Gutachten ist für den Jimny GJ, der ja nun eindeutig ein M1G Fahrzeug ist. Warum provozieren sie die Probleme geradezu? Die Beweislast liegt so bei uns, so ein Blödsinn...

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • Also ich habe meinen Wohnwagen (1300kg) innerhalb von Berlin mal interessehalber zum TÜV gezogen. Schon mit max. 50km/h macht der Wohnwagen mit dem Jimny was er will. Von Zugleistung ganz zu schweigen (geht nur in der Ebene!!!). Mein Fazit: nie wieder<X. Ich selbst kann Euch davon nur abraten. Niemals bekommt der Jimny eine Auflastung auf 1500kg!!!:thumbdown:

  • Was mich dabei wundert ist, daß im Gutachten von Taubenreuther für OME (von Trekfinder oder Trailmaster wurde das hier glaube ich aber auch schon berichtet) ausdrücklich auf die Einhaltung der maximalen Kugelhöhe (420 mm) oder alternativ Streichung der Anhängelast Bezug genommen wird. Und das Gutachten ist für den Jimny GJ, der ja nun eindeutig ein M1G Fahrzeug ist. Warum provozieren sie die Probleme geradezu? Die Beweislast liegt so bei uns, so ein Blödsinn...

    Absolut treffend!


    Hättest du es gekauft, wenn du vorher davon gewusst hättest? :roll:


    Und von dieser Desinformation leben die Händler ganz gut.


    Und warum?


    Weil die wenigsten ihre Gutachten zum Download zur Verfügung stellen.


    Und weil der Kunde, der das (ein) Gutachten in der Hand hält, eingeschüchtert durch Datenschutz, Copyright, Moralgeduusel es einer Community vorenthält.


    Wenn ich einfach mal die mitgelieferten Papiere eines OME für den FJ betrachte, kommt's mir hoch!


    Zig Seiten von der einbauenden Werkstatt auszufüllen, damit man im Fall eines Falles sowieso keine Garantieansprüche stellen kann sondern sich wegen einer falsch ausgefüllten Zeile mit der Werkstatt streiten kann und muss???


    Beim GJ ist eine maximale Kugelkopfhöhe von 420mm im Gutachten erwähnt, die Probleme beim TÜV eher forcieren, statt sie auszuschließen?:mad:


    Nehmen wir mal ein Gutachten für eine Reifenumrüstung. Da machen Prüfer aus den verschiedensten Gründen Probleme und man sagt höflich Danke und versuchst beim nächsten TÜV.

    Ein dazu existierende Gutachten wird auf PN Anfrage mit eigenhändig geschwärzten Textstellen weitergegeben, was den Prüfer zu einem "Da kann ich nix mit anfangen!" bringt. Also ein vorheriges Abklären, ob mit einem Original Gutachten eine Reibungslose Eintragung erlangt werden kann... unmöglich. :down:


    Gutachten für Rockslider eines China-Importeurs. Einem Prüfer fällt eine Unstimmigkeit auf (völlig andere Maße) und fragt, ob man ihm 2 nicht zusammengehörende Sachen unterjubeln will!? Der Händler sagt, waren schon immer so, andere Kunden beim Jimny-Treffen erzählen mir ihre Erfahrungen und eine selbst gefundene Montagevariante, die nichts mehr mit dem Gutachten zu tun hat - mit anschließendem Aufsuchen eines TÜV, der nicht so genau hinsieht. Bravo! :down:


    Gucke ich auf 1000 5 :star: Bewertungen für einen Schäkel, habe ich keine Fragen mehr!

    Leute fresst mehr Schei$$e, Millionen von Fliegen können nicht irren! :maulkette:


    Ich hoffe, dass die Leute mit der Zeit kritischer werden und nicht jeden Mist mit sich machen lassen. Dass Gutachten ohne geschwärzte Stellen zur Verfügung gestellt werden, dass Händler diese Gutachten vor dem Kauf zur Verfügung stellen, damit Probleme im Vorfeld erkannt werden können und VOR einem Kauf mit einem Prüfer besprochen werden können!


    Die Blüten, die solch eine Verfahrensweise der Geheimhaltung treiben, gipfeln im Zurückhalten von Einbauanleitungen. Auf Anfrage einer solchen für eine Windenhalterung bekam ich die Antwort 'Musst du erst kaufen, dann bekommst du Einbauanleitung!'. :schimpfred:


    Laura hat sich auf einem Treffen mit einer GJ-Fahrerin unterhalten und ihr wurden Probleme über AHK in Verbindung mit Höherlegung berichtet. Sie fragte nach dem FZ-Schein und bekam einen mit M1 ohne G gezeigt. Tja, wer hier im Forum liest, hat evtl. bessere Karten. :kerze:


    Zu unserer (starren AHK in NRW) Traverse und einem Prüfer, der bei uns keinen Kabelsatz und keine Anschlussdose findet und damit völlig überfordert ist, sage ich mal nix. :groehl:


    Im GJ habe ich das OME leider nicht im Gelände testen können, bin mir aber sicher, ich würde mir da nichts falsches kaufen...nur beknackte Unterlagen dazu bekommen.

    ...wenn ich doch nur vom originalen Fahrwerk nicht so begeistert wäre. :und_weg:


    Letzte Bemerkung zur 420 mm Kugelkopfhöhe:

    Dieses Maß gilt bei ausgelastetem Fahrzeug.

    Wie stellt der TÜV-Muggel in seiner ins Gewerbegebiet hingeschusterten Blechkaschemme fest, dass der Jimny bei seiner Gliedermaßstabmessung ausgelastet ist? :mad:

    Maßstab dran, Wert nehmen lassen, Hecktür auf, auf die Kante setzen, nochmal messen lassen, 7cm weniger Messwert feststellen, fragen, ob der Maßstab auch geeicht ist mit dem Hinweis, selber noch nicht gefrühstückt zu haben. :groehl:


    Hör mir auf mit TÜV...


    ... und helft euch besser untereinander! ;)



    Gruß Andi :fahren:

  • Also erst das höhere Fahrwerk einbauen und eintragen lassen und danach erst dann eine AHK anbauen.:/;)

    Das hatte ich vor einiger Zeit auch vorgeschlagen wenn man es beeinflussen kann. Bei mir war die Werkstatt so fix, daß sie die AHK schon eingebaut hatten bevor ich das Auto zum ersten mal sehen konnte. Ich sehe aber ein anderes Problem. Zumindest bei mir stand die AHK schon im Brief drin und wurde dann auch so im Fahrzeugschein eingetragen. D.h. selbst wenn ein Jimny keine AHK hat, könnte der Prüfer bei Höherlegung schon vorsorglich einen Eintrag zur Begrenzung machen.

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • Soweit ich mitbekommen habe sind 1300 kg Anhängelast beim GJ eingetragen. Daran ändert auch die Zulassung als M1G nix weil das eine Werksvorgabe ist. Dass die Hersteller von AHK teils höhere Werte angeben stimmt schon, der Jimny darf trotzdem nur 1300 kg.

    Mein Berlingo durfte trotz Allrad (Dangel 4x4, Untersetzung, Sperre hinten) nicht mehr ziehen als das Serienfahrzeug - einfach weil der Hersteller nicht mehr Anhängelast freigibt.

    lg Bodo

  • Ich hab ebenfalls die starre Brink montiert und für den Thule Radträger muss ich lediglich die Reserveradabdeckung abnehmen.







    Gruß Roland


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    Gruß Roland


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    Look into my eyes, you'll see who I am

    My name is Lucifer, please take my hand

    (N.I.B. by Black Sabbath, 1970)