Anhängerkupplung für den GJ?

  • ja, die Zahlen finde ich bestimmt gleich im Netzt. Aber der Prüfer meinte noch das ihm das neu ist das beim M1G die Höhe des Kugelkopfes egal ist.

    Er hätte das gern schriftlich. Wisst ihr wo das geschrieben steht?


    Wäre das nicht die Aufgabe des Prüfers Dir zu beweisen, daß es anders ist?



    Ich hab beim recherchieren im Netz folgenden Text gefunden (Off Road Forum):




    EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1



    Zitat:


    Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.



    Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:



    4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:


    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;


    - mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.


    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:


    - Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,


    - der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,


    - der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,


    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,


    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,


    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

  • Alles korrekt Wolfgang, aber die faulen Prüfer wollen von dir die genauen Unterlagen zur Prüfung vorgelegt bekommen!

    Hier stellt sich bei chappie nur die Frage, ob in seinem COC-Papier M1 + M1G drin steht, dann braucht er eigentlich nicht zum TÜV und kann direkt zum STVA für eine Änderung gehen.

    Steht in seinem COC nur M1, dann benötigt er eine Bescheinigung von Suzuki aus der hervorgeht, dass der FJ alle Bedingungen der Einstufung M1G erfüllt.

    Rückt Suzuki, aus welchem Grund auch immer, eine solche Bescheinigung nicht raus, dann geht es nur über TÜV, KÜS oder einem freien KFZ-Sachverständigen, die die Berechtigung eine solche Abnahme vorzunehmen.


    Achtung!

    Nicht jeder Prüfer beim TÜV ist dazu berechtigt, bei Dekra (BRD-West) und GTÜ besitzt niemand eine solche Berechtigung.

  • ...

    Rückt Suzuki, aus welchem Grund auch immer, eine solche Bescheinigung nicht raus, dann geht es nur über TÜV, KÜS oder einem freien KFZ-Sachverständigen, die die Berechtigung eine solche Abnahme vorzunehmen.


    Achtung!

    Nicht jeder Prüfer beim TÜV ist dazu berechtigt, bei Dekra (BRD-West) und GTÜ besitzt niemand eine solche Berechtigung.

    Das stimmt so nicht mehr ganz, bei der GTÜ z.B. gibt es mittlerweile Prüfer die das jetzt auch dürfen. Da hat sich in der Prüforganisation einiges geändert und nun können das nach erfolgter Ausbildung auch einige Prüfer anderer Prüforganisationen.;)

  • Servus,


    ich verstehe eure Aufregung wegen der Eintragung M1G nicht.

    Wenn das Auto die oben aufgeführten Kriterien erfüllt entspricht es doch einem Geländewagen. ob dieser in den Papieren so genannt wird oder nicht ist doch sekundär.

    Ich fahre seit 19 Jahren Pickup´s und höhergelegte Allradfahrzeuge, zugelassen als LKW (nationale 10) oder PKW (nationale 01) oder Kombilimousine (M1) und noch niemand hat daran gezweifelt daß es sich um Geländewagen mit o.g. Kriterien handelt.

    Genauso auch jetzt bei meinem FJ (M1) mit CoC (M1 / M1G) und Höherlegung in Verbindung mit einer AHK.

  • Malouk

    Ich habe mich im letzten Monat bei Dekra und GTÜ gemeldet und wegen einer Abnahme für die M1G-Umwidmung nachgefragt und die oben genannte Antwort erhalten.

    Bei dieser Abnahme ist es anders geregelt als bei den normalen Anbauabnahmen, wie für Fahrwerk, Reifen & Co. und darf deshalb nicht von jedem durchgeführt werden.


    OffRoad-Ranger

    Es gibt seit einiger Zeit vermehrt Korinthenkacker, die bei fehlender Eintragung einem deshalb eine OWI auf's Auge drücken und um sich den Ärger im Vorfeld zu ersparen sehen nun hier einige genauer nach, ob sie laut Gesetz mit Höherlegung noch einen Hänger ziehen dürfen oder nicht. Wer sich dann lieber auf die sichere Seite begeben will, den sollte man dann dabei auch mit Rat & Tat unterstützen.

  • Wegen der Korinthenkacker (hat jetzt aber nix mit Geländewagen zu tun):


    Audi A6 mit Airride und vielen weiteren Umbauten. Alles (!!!) eingetragen. Optisch ebenfalls in tadellosem Zustand (keine Ratte oder so). "SOKO Poser" holt ihn raus, filzen Kfz und Fahrer 45min. lang. Ergebnis: nix gefunden. Das kann aber in den Augen der Beamten nicht sein. Deswegen Begleitung zum TÜV zwecks Nachkontrolle. Ergebnis: wieder nix, alles eingetragen, alles passt, mit einer Ausnahme: in den Papieren wird eine Fahrhöhe angegeben und wegen des Airride ist auch ein Luftdruck in den Federbälgen benannt (dieser kann innen im Auto an einem Display abgelesen werden). Fahrhöhe war korrekt und zulässig, angezeigter Druck wich jedoch von den Vorgaben in den Papieren ab. Deswegen_ Geldstrafe und Punkt! Toll, oder? Willkommen in Deutschland. Immerhin können sich die Beamten nun auf die Fahnen schreiben, ein Fahrzeug aus dem Verkehr geholt zu haben bei welchem Mängel nachgewiesen werden konnten.

  • Ähnliche Fälle kannte ich bisher eigentlich nur, wenn der Besitzer des Fahrzeugs in irgendeiner Weise herablassend oder aufmüpfig wurde. Wenn das ganze von der sachlichen auf eine persönliche Ebene abdriftete.
    Aber schwarze Schafe (hier in erster Linie der Beamte gemeint) gibt es leider immer wieder. Ich bin eigentlich immer gut damit gefahren, den Beamten respektvoll und freundlich entgegenzutreten, auch wenn ich mich persönlich im Recht sah und ihn als kleinkarierten, unsympathischen, verbissenen, ... :saint:

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • Ich finde es Gut das es solche Ordnungshüter gibt.


    Irgendwo wurde eine Polizeigruppe "Autoposer" geründet, die genau solche Poser aus dem Verkehr ziehen.


    Vollgas in den Innenstädten und viel zu laute Abgasanlagen.


    Nicht jeder hat alles eingetragen und fährt Legal, deshalb sind Kontrollen gut!!!!!


    Die anderen haben ja nichts zu befürchten außer ein paar Minuten Lebenszeit für die Kontrolle.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Bei solchen Geschichten von einem, der einen kennt, ist immer Skepsis angebracht. Allzu oft gehen da entscheidende Details verloren, die die gewünschte Meinungsbildung stören könnten.

    Hier geht es aber ganz profan um eine einfach zu überprüfende Höhe des Kugelkopfs.

  • Ja, habe ich.


    Letztendlich war etwas nicht in Ordnung, das Manometer oder der Druck.;)


    Man weiß aus der Erzählung nicht wie freundlich der Kontrollierte vor Ort war, deshalb ist deine Aussage mit der Freundlichkeit gegenüber den Kontrolleuren nicht verkehrt.


    Das entspannt manche Situation.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Dann finde ich deinen Vergleich (Vollgas in den Innenstädten) aber daneben, weil es darum gar nicht geht. Wenn jemand viel Geld, Zeit und auch Sorgfalt in sein Auto steckt und dann eine Kleinigkeit nicht ganz dem Soll entspricht, ist das etwas völlig anderes.

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • Sorry, das sehe ich wenigstens in diesem Fall etwas anders. Zumindest dann, wenn trotz aller Eintragungen, korrekter Fahrweise, höflichen Antworten des Fahrzeugführers, vernünftigen Fahrverhaltens, etc. solange gesucht wird bis etwas fadenscheiniges gefunden und sanktioniert wird (insgesamt dauerte das dann "ein paar Minuten Lebenszeit" in Höhe von etwa anderthalb bis zwei Stunden!). Das dürfte das sein, was man als "Willkür" bezeichnet.


    Grundsätzlich bin ich aber dabei und gebe Dir auch recht: wer durch sein Fahrverhalten (zu schnell, zu laut, etc) oder ein aggressives Auftreten den Beammten gegenüber auffällig wird, der sollte selbstverständlich auch dafür gerade stehen müssen. Und es ist auch nicht so daß ich derartige Kontrollen per se für schlecht halte. Allerdings erwarte ich schon eine Verhältnismäßigkeit dre Maßnahmen!

  • Mazuki,


    Wer wägt ab ob es eine Kleinigkeit ist???


    Legal ist Legal, Illegal ist Illegal.


    Dafür sind Gesetze und Richtlinien.;)


    Und die Aussage "Willkommen in Deutschland", jeder darf dort hin ziehen wo es ihm gefällt, wenn es ihm hier nicht passt.8o


    Leider ist die Klientel "Airride" mit den von mir genannten Posern gleichzusetzen, deshalb auch die Kontrollen in diesem Milieu.


    Normale Autos werden recht selten kontrolliert, weil wahrscheinlich keine offensichtlichen Veränderungen auf Rechtmäßigkeit begutachtet werden müssen.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Jockey, ich glaub Du urteilst sehr pauschal.


    Fußballfans sind grundsätzlich Randalierer?

    Motorradfahrer sind grundsätzlich Raser?

    Autotuner sind grundsätzlich Poser?


    Liste kann beliebig fortgesetzt werden!


    Nichts gegen normale Kontrollen, die Polizei muß ja auch Präsenz zeigen, dagegen gibt es auch nichts einzuwenden, im Gegenteil!


    Hier war es Willkür, wenn man lange genug sucht findet man auch was. Sicher auch bei Dir!


    Mehr sag ich dazu nun nicht mehr!


  • Hand auf's Herz: Handelt es sich bei deinem Statement um ein auf Fakten gegründetes Urteil oder ein auf Unwissenheit basierendes Vorurteil?


    Dass Gesetze und Richtlinien gerne einmal hinterfragt werden dürfen, zeigt doch eindrucksvoll das Thema dieses Threads, dass ein "G" in den Papieren über legal oder illegal entscheidet, wenn sich am Fahrzeug selbst nichts geändert hat.

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • Nicht ganz Pauschal.


    Fahr mal hier in die Industriegebiete, Donuts und Burnout Spuren auf dem Asphalt.


    Das machen die wenigsten mit ihren Serienautos und schon gar nicht die Rentner.


    Auffällig ist da die Breiter, Härter, Tiefer Fraktion.


    Das da alles ordnungsgemäß eingetragen ist und der Sicherheit aller dient, dies öfters kontrolliert wird, befürworte ich.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Eigentlich ist die Kollektivschuld aus den Gesetzestexten verschwunden, führte es doch zu nichts Gutem.

    Nur dauert es eben manchmal etwas länger, bis es auch aus den Köpfen der Menschen verschwindet.

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • Wegen der Korinthenkacker (hat jetzt aber nix mit Geländewagen zu tun):


    Audi A6 mit Airride und vielen weiteren Umbauten. Alles (!!!) eingetragen. Optisch ebenfalls in tadellosem Zustand (keine Ratte oder so). "SOKO Poser" holt ihn raus, filzen Kfz und Fahrer 45min. lang. Ergebnis: nix gefunden. Das kann aber in den Augen der Beamten nicht sein. Deswegen Begleitung zum TÜV zwecks Nachkontrolle. Ergebnis: wieder nix, alles eingetragen, alles passt, mit einer Ausnahme: in den Papieren wird eine Fahrhöhe angegeben und wegen des Airride ist auch ein Luftdruck in den Federbälgen benannt (dieser kann innen im Auto an einem Display abgelesen werden). Fahrhöhe war korrekt und zulässig, angezeigter Druck wich jedoch von den Vorgaben in den Papieren ab. Deswegen_ Geldstrafe und Punkt! Toll, oder? Willkommen in Deutschland. Immerhin können sich die Beamten nun auf die Fahnen schreiben, ein Fahrzeug aus dem Verkehr geholt zu haben bei welchem Mängel nachgewiesen werden konnten.

    Ja, wenn die was finden wollen dann suchen sie so lange bist es soweit ist .....

    Gerade aber deswegen möchte ich das alles seine Richtigkeit hat umd dem ganzen den Wind aus den Segeln zu nehmen

    Ich habe in meinem Leben schon genug ärgen wegen denen gehabt... :)