Spurplatten am GJ nachrüsten - welche Breite möglich?

  • Duesseldorfer


    Gut zu wissen. Bei den 215 BFG mit 23mm ist es nicht zu 100% abgedeckt.

    Wird aber eingetragen und dann interessiert es niemand mehr...;)

    Ja klar. Habe es ja auch ohne Auflagen eingetragen bekommen. Aber mal realistisch... So wirklich Wasserdicht ist das ganze nicht. Ich will mich nicht beschweren... Ich bin froh und dankbar das es so ist. Aber mal Butter bei de Fische. Gibt es da Toleranzen?

    Der kleine plappernde Kaplan klebt poppige peppige Pappplakate an die klappernde Kapellwand.

  • Was der Tüv abnimmt und in den Papieren steht , ist für mich wasserdicht...

    ...es gibt auch herstellerseitig Toleranzen im mm-Bereich , und wer damit Erfahrung hat , weiss , dass sich die Kunststoffkotflügel im Lauf der Zeit durch Temp.und andere Einflüsse in der Form verändern können...

  • ??? Die Begründung muss ich mir einprägen. Also zur Abnahme hat es gepasst. Die verfluchte Sonne ☀️?✌?

    Der kleine plappernde Kaplan klebt poppige peppige Pappplakate an die klappernde Kapellwand.

  • Wasserdicht gibt es da leider nicht? aber wie gesagt, der Fall wird beim Jimny kaum eintreten :thumbup:

    Ich bin was Abnahmen anbelangt auch immer sehr Gewissenhaft, mein Fahrzeugschein beim Camaro besteht aus 4 Blättern aber wenn in einer Kontrolle etwas angezweifelt wird gehts ab zum TÜV und die ganze Kiste wird auseinander genommen und da wird es kaum noch mm-Toleranzen geben ;( wo ein anderer Prüfer vielleicht die Augen zugedrückt hat....

    Wie gesagt, alles theoretisch;)

  • Malouk


    Wobei Hofmann im Teilegutachten unter A3 schon drauf hinweist.

    Ich habe mal die Latte angehalten. Also bei mir steht der Reifen schon über dem Radhaus. Zwar nicht viel, aber abgedeckt ist es nicht. Jetzt die Frage.... „ausreichend abgedeckt“. Für mich ist das ausreichend. Der Prüfer hat gelacht und es wohlwollend abgenommen. Theoretisch hätte er aber auch recht, wenn er eine Verbreiterung verlangt. Oder gibt es da Toleranzen?


    Fakt ist das ich im Falle einer Kontrolle das Teilegutachten nicht vorzeige. Da muss die Anbauabnahme reichen.

    Hofmann hat noch ein Extrablatt mit Hinweisen zur Radabdeckung. Daraus geht hervor das nur die Lauffläche und ggf. seitliche Rippen des Profils abgedeckt sein müssen, nicht aber die gesamte Breite des Reifens.

    Entscheiden tut dies aber letztendlich der Prüfer.

    Wegen dem Hinweis "A3" muss man halt je nach Reifenherstellerwahl an den vorderen Radhäusern schauen ob es ausreicht und was der Prüfer meint.


    Bei meinen Yokohamas war alles ok und ich habe es in die Papiere eingetragen lassen uns somit kein Gutachten mehr dabei.


    Bei den Eibach-Hinweisen steht aber schon eine genaue breite der Abdeckung mit drin so das bei diesen es eigentlich ohne nicht mehr geht.;)

  • Dann ist die Firma Hoffmann nicht ganz auf der Höhe der Zeit und gibt den Sachstand der früheren nationalen Zulassung wieder. Da waren zwar die Winkel der Abdeckung größer, aber es wurde nur die Lauffläche betrachtet.

    Bei EG-Zulassung, und damit auch beim Jimny, richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der ganz nüchtern und ohne Toleranzen hervorgeht:

    „In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

    Gerade bei den Geländereifen ist der Breitenunterschied zwischen Lauffläche und Flanke schon beträchtlich.

  • Dann ist die Firma Hoffmann nicht ganz auf der Höhe der Zeit und gibt den Sachstand der früheren nationalen Zulassung wieder. Da waren zwar die Winkel der Abdeckung größer, aber es wurde nur die Lauffläche betrachtet.

    Bei EG-Zulassung, und damit auch beim Jimny, richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der ganz nüchtern und ohne Toleranzen hervorgeht:

    „In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

    Gerade bei den Geländereifen ist der Breitenunterschied zwischen Lauffläche und Flanke schon beträchtlich.

    Genau auf diese Richtlinie (78/549/EWG und 94/78/EG) beziehen sich die Hinweise von Hofmann.

    Ist also UPtoDate und so hat es der Prüfer auch gesehen.;)

  • Puh jetzt wird es kompliziert. Ich habe es eingetragen und darauf berufe ich mich im Falle des Falles.


    Duck und weg

    Der kleine plappernde Kaplan klebt poppige peppige Pappplakate an die klappernde Kapellwand.

  • Hallo zusammen,


    hab mal ne Frage, rein Interesse halber, ist es möglich am Zuki nur hinten Spurverbreiterungen zu verbauen bzw. macht es Sinn?


    Wie würde sich da ggf. das Fahrverhalten ändern?


    Danke schon mal :)

  • Ja, bei den Hofmann-Spurverbreiterungen steht im Gutachten unter Hinweisen und Auflagen folgendes:


    "H 5) Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der

    Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an

    Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit

    18 mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 23 mm Breite. Dabei sind an Achse 2

    immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1 zulässig."


    Das betrifft alle möglichen Breiten wie 15,23 und 28mm und die Reifengrößen 195/80R15, 205/75R15 und 215/75R15.


    Zum jeweiligen Fahrverhalten kann ich nix sagen, nur zu VA und HA mit je 23mm Spurverbreiterungen und 215/75R15, da ist es einfach super!;)

  • Hatte ich zuletzt bei meinem 2015‘er Baleno zusammen mit ner Tieferlegung.
    War in den Kurven deutlich stabiler, ging Richtung Gokartfeeling.
    Aber ob das bei einem Geländewagen Sinn macht?



    Gruß Roland


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    Gruß Roland


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  • Hatte ich jahrelang auf meinem 130er Defender...

    ....nur Hinterachse pro Seite +30 mm...

    ...auf der Strasse stabil , vor allem in Kurven positiv...

    ...im Gelände und Schnee mehr Rollwiderstand , da die HA nicht mehr in der Spur VA läuft , aber kann man vernachlässigen...

  • Hi

    Das Thema 215 BFG mit 23mm Spurplatte wird nun schon seit 20 Seiten hin und her

    diskutiert;

    Man dreht sich also etwas im Kreis.

    Zielführend wäre folgendes:

    Jeder der diese Kombination eingeragen bekommen hat schreibt einfach auf, bei welcher Prüfstelle er das eingeragen bekommen hat ( mit Ort und ggf. Hinweis auf den Prüfer; z. B. Herr Mü***r)

    Dann können sich diejenigen die das auch vor haben vieleicht an diese Stellen wenden.

    Wäre doch nicht schlecht,oder?

    Grüsse aus Nürnberg

  • Hier mal was mir mein Freundlicher zum Thema Spurplatten geschickt hat!


    Spurverbreiterungen sind von Suzuki nicht freigegeben da Radlager und Radaufhängung stärker belastet werden. Du kannst dich schlau machen bei www.4x4-spurverbreiterungen.de

    Ist die Firma Hofmann. Gute Firma, gutes Material.


    Hat da jemand hier auch schon mal eine ähnliche Antwort vom Händler bekommen?

  • Ich kann da aber nix von Suzuki finden, nur die Seite von Hofmann und die war schon bekannt.

    Kannst Du mal das Schreiben von Suzuki hochladen?:/

  • heißt dann also bevor ich auf Garantie etwas reklamieren möchte...... Spurplatten ausbauen ?

  • Die Bemerkung ist nur die vom Werkstattverantwortlichen und steht 1:1 im Mittelteil meines Beitrages, was Offizielles habe ich leider nicht!

    Ah ok, ich dachte Du hättest was Offizielles bekommen.

    Die Info das Spurverbreiterungen für den GJ von Suzuki nicht freigeben sind gibt es in meiner Suzukiwerkstatt nicht.

    Das dadurch Radlager und Radaufhängungen evtl. etwas stärker beansprucht werden und etwas früher verschleißen ist natürlich möglich und hängt aber auch noch von der Nutzungsintensität des Fahrzeugs mit ab.

    Und Verschleißteile sind ja sowieso nicht in der Garantie mit drin.;)