Bestell-/Lieferübersicht (nur Info !)

  • Info zur Anpassung der Warteliste :)


    Hallöle :)


    Mein Jimny, 7.12.2018 bestellt, ist nun auch endlich beim Händler (Mecklenborg-Berlin) 7.1.20 eingetroffen und wurde 8.1.20 von mir begutachtet.

    *kniefall* ich hatte es echt nicht mehr geglaubt.

    Einige Anbauten müssen noch getätigt werden und die Anmeldung.

    vermutlich ab dem 20.1.20 kann ich ihn abholen.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden :)

    gruss Steve


    Ich bin dankbar das es dieses Forum gibt.:thumbup:

    7.12.2018 Jimny Comfort Plus bestellt :) und am 15.01.20 erhalten ... und grinse ohne Ende :)

  • Hallo,

    Listennummer 106 bitte aus der Liste streichen.


    Ich habe gestern schriftlich die Nachricht erhalten, dass mein bestellter Jimny nicht mehr geliefert wird.

    Nun werde ich durch eine RA-Kanzlei Schadensersatz in Höhe 25 % des vereinbarten Kaufpreises geltend machen und dann weiter schauen.

    Alle anderen Wartenden drücke ich beide Daumen. ;)

  • Hallo Sulzfluh,


    das schockt mich gerade. Bin auf Platz 86 und warte auch noch, immer noch nichts. Mit welcher Begründung storniert dein Händler? Hast du damals einen Rabatt verhandelt, den die sich jetzt sparen wollen?
    Auf welcher Rechtsgrundlage basiert deine Schadensersatzforderung? Ich würde im Fall der Fälle ebenfalls klagen. Halt uns bitte auf dem laufenden wie es weitergeht.


    viele Grüße

    California

  • Hallo California,

    ja ich habe meinen Jimny mit einem Nachlass bei einem Onlinehändler bestellt.

    Dieser Händler hat vermutlich mit dem, im Sommer insolvent gewordenen Autohaus Dirkes in Köln zusammengearbeitet.

    Die angeblichen Bemühungen des Händlers, das Fahrzeug über Suzuki zu bekommen waren erfolglos.


    Ich habe den Händler 9 Wochen nach Überschreitung der unverbindlichen Lieferzeit per Einwurfeinschreiben zur Lieferung innerhalb 14 Tagen aufgefordert.

    Daraufhin erhielt ich die schriftliche Absage.


    Nun habe ich eine Wirtschaftskanzlei aus dem Frankfurter Raum beauftragt Schadensersatz in Höhe 25 % geltend zu machen.


    In den AGB`s meines Kaufvertrags heisst es:


    IV. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.


    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Auffor­derung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.


    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.


    Ich werde weiter berichten...



  • Ich rechne für 2020 mit vielen solcher Stornierungen , das ist der Anfang und da werden so einige die sich freuen auf einen der "4000" Jimnys noch große Augen und einen dicken Hals bekommen.


    Nachdem ich schon einiges an negativen Erfahrungen mit einer der größten MB Niederlassungen in Deutschland machen durfte, halte ich es mit dem Sprichwort " Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei" -


    Wer geht hier wirklich den Rechtsweg bis zum bitteren Ende, vermutlich am Anfang ist der Ärger und Frust groß und man macht sich verständlicherweise Luft, die dann in der selbigen verpufft, spätestens wenn der eigene Anwalt einem erklärt, wie die Chancen tatsächlich stehen.

  • Nun werde ich durch eine RA-Kanzlei Schadensersatz in Höhe 25 % des vereinbarten Kaufpreises geltend machen und dann weiter schauen.


    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.


    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.

    Es ist ärgerlich und ich verstehe Deinen Unmut.


    Was Du bekommst entscheidet letztendlich ein Gericht. Ich habe Dich zitiert um den begriff leichte Fahrlässigkeit hervorzuheben.

    Es wird für Deinen Anwalt schwierig sein dieses so dar zu legen, das ein Gericht daraufhin entscheidet.


    Die Insolvenz von Dirkes als Lieferant Deines Händlers war wegen Insolvenzverschleppung durch diesen nicht vorhersehbar.

    Eine leichte Fahrlässigkeit ist hier nicht vorhanden, und wenn dann Absatz 2 Verzugsschaden höchstens 5 Prozent.

    Die Beweislast das Du einen Schaden erlitten hast liegt bei Dir. Dieser muss dann glaubhaft dargelegt werden.

    Ich hätte gerne einen GJ, bekomme aber keinen, reicht da nicht. Anders bei einer Anzahlung, da bekommst Du diese zurück.

    Selbst wenn ein Richter Deine Argumentation folgt, geht der Händler in Revision und das Spiel von vorne los.


    Es ist natürlich Deine Entscheidung, ich hätte da keinen Bock drauf aber ich glaube auch nicht an 4000 Euro nur weil ich keinen Jimny bekomme.

    Wird Dir aber vor Gericht erklärt, trotzdem viel Glück.

  • Ich rechne für 2020 mit vielen solcher Stornierungen , das ist der Anfang und da werden so einige die sich freuen auf einen der "4000" Jimnys noch große Augen und einen dicken Hals bekommen.

    Na, hoffen wir 'mal nicht. Ich habe mich auch erschrocken, als ich das Posting von Sulzfluh las. Allerdings ist sein Fall durch die Bestellung über einen Online-Händler, der wiederum über einen anderen Händler abwickelt, ein Einzelfall und - zum Glück - nicht mit Bestellungen bei einem regulären Suizuki-Händler vergleichbar.

  • Ich habe dann doch noch einmal besorgt beim Händler angerufen. Berichtete Absagen machen einen ja irre :)


    Alles im grünen Bereich; mein Händler erwartet ihn nächste Woche Freitag bzw. die Woche danach. In jedem Fall noch ein wenig misslich, weil ich zu den Terminen im Winterurlaub bin. Aber egal, ich warte seit dem 23.11.2018 und meine Geduld war langsam erschöpft. Jetzt sehe ich endlich Licht am Ende des Tunnels :thumbup:

  • Also ich habe letzte Woche einen neuen Jimny bestellt und auch direkt bekommen ! vielleicht kann ich euch Weiterhelfen :)

    ich bin neu im Forum


    Viele Grüße

    Willkommen im Forum


    Glückwunsch zum Würfel


    Grüße vom Rande der Nordeifel

  • Es ist jetzt auch bei mir soweit. Heute hat mich mein Händler informiert, dass mein Kleiner für den Transport zum Autohaus eingetaktet ist. Es kann noch etwas dauern, aber er kommt.:thumbup::thumbup:

    Anfang der Woche so:evil: und Ende der Woche so:love:. Damit will ich den Wartenden Mut machen.;) Glaubt an euer persönliches Wunder und gebt nicht auf!!!

    Eine lange Zeit des Wartens neigt sich dem Ende und ich sag mal Danke für eure Unterstützung und den endlosen Informationen in unserem Forum. Einfach Klasse!!!!