Beobachter23 - Umbauten / Anbauten ....

  • Also mein Wissensstand ist auch, dass beim Jimny die AKH (zumindest die originale) ab muss, wenn sie nicht benutzt wird, da das Kennzeichen verdeckt wird.


    Unabhängig davon, KANN die gegnerische Versicherung versuchen, dir eine Teilschuld zu geben, da wie oben schon gesagt, der Schaden ohne AHK kleiner gewesen wäre. Allerdings glaub ich kaum, dass das hier Interessant wird.



    Auch wenn der Jimny optisch nix hat, würde ich nen Schaden geltend machen, zum Händler fahren, Auto Checken lassen und schauen lassen ob die AHK traverse noch gerade ist und die Mechanik einwandfrei arbeitet, vielleicht gibt's auch nen neuen Haken^^.


    Liebe Grüße

    Julian

  • Unabhängig davon, KANN die gegnerische Versicherung versuchen, dir eine Teilschuld zu geben, da wie oben schon gesagt, der Schaden ohne AHK kleiner gewesen wäre. Allerdings glaub ich kaum, dass das hier Interessant wird.

    Damit macht sich die Versicherung in meinen Augen jedoch sehr unglaubwürdig!


    Denn es gäbe dann nicht weniger Schaden, sondern mehrere Schäden, da der GJott defekte Rückleuchten, platte Stoßstange usw. hätte und die Schäden beim Benz wären nicht nur punktuell, sondern auch großflächiger, da dann wohl auch die Scheinwerfer, Blinker usw. was abbekommen hätten.

  • Es steht in der stvo zwar nicht explizit geschrieben dass sie ab muss, aber Paragraph 30c sagt aus: Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

    Und damit kann es so ausgelegt werden, dass es durchaus vermeidbar ist den Verkehr zu gefährden und die Kupplung abzunehmen ist wenn kein Anhänger dran ist.

    Immer mache ich das zugegebenermaßen auch nicht, versuche es aber schon meistens einzuhalten. So gibt es im Zweifel weniger Stress.

  • Naja, wenn die AHK jetzt wirklich nen Ladeluftkühler und nen Kühler durchbohrt hat, vielleicht bis in den Motorraum gekommen ist...


    Der GJ am Rahmen verzogen ist, wegen AHK....


    Ansonsten wären es vielleicht 2 mal Stoßstangen und 2 Jimny Rücklichter....


    Richtig, der Schaden ist großflächiger, hat seine Energie aber in den Stoßstangen abgeben können.


    Hinter den meisten Stoßstangen ist mittlerweile viel Styropor.


    Jetzt stell dir mal vor, du nimmst ein Schwert und sticht in einen großen Styroporblock, 50cm dick, dann kommst du durch, wenn du mit deiner kompletten Körperfläche dagegen rennst, nicht, das ist dort genau das gleiche Energie auf Fläche verteilen.




    Grüße

  • Naja nur das die jimny stosstange nichts aufnimmt. Wenn du sie herunten hattest siehst du hinten weder einen querträger noch styropor.... da bist mit ner AHK sicher besser drann.

  • ...ist ja alles easy, wenn ich beim rückwärts ausparken jemandem das Auto mit der AHK zerstöre, aber hallo? Der Unfallverursacher hätte weniger Schaden, wenn die AHK nicht gewesen wäre? Er hätte weniger Schaden, wenn er mir nicht reingefahren wäre!

    Das fällt für mich unter victimshaming - auch wenn das wollen völlig anderen Gebiet zugeordnet ist. Wäre ja fast, als würde jemand, der mit mit der Faust ins Gesicht schlägt sagen "ich hab jetzt aber auch etwas Schmerzensgeld verdient, weil das ohne deine Zahnspange nicht so weh getan hätte"

    Entbehrt für mich jeglicher Logik, weswegen ich bei Anbringen dieses Punktes aus Prinzip dagegen angehen müsste :thumbdown:

  • Es hat ja niemand gesagt, dass die Gesetze Sinn machen... ;)

    Wenn ich mit deutlich mehr wie 130 km/h auf einer freigegebenen Autobahn fahre und ich fahre einem hinten drauf der zum Überholen auf die linke Spur wechselt und mich nicht sieht, dann bekomme ich unter Umständen auch eine Mitschuld. Obwohl man so schnell fahren durfte.

  • Also.......

    Ich bin froh das ich die AHK dran hatte. Da der Aufprall nur relativ gering war bleibt an meinem Jimny nur ein Kratzer an der AHK. Ohne wäre womöglich mein geliebtes 3D-Kennzeichen ramponiert. Evtl. noch Kratzer an der Stoßstange oder gar mehr. So erfreue ich mich weiterhin an meinem unbeschädigten Jimny und mit Reperatur/Versicherung muß ich mich auch nicht rumärgern. Sollte von der Gegenseite noch was kommen werde ich natürlich berichten.


    Die AHK bleibt natürich dran....

  • Es hat ja niemand gesagt, dass die Gesetze Sinn machen... ;)

    Wenn ich mit deutlich mehr wie 130 km/h auf einer freigegebenen Autobahn fahre und ich fahre einem hinten drauf der zum Überholen auf die linke Spur wechselt und mich nicht sieht, dann bekomme ich unter Umständen auch eine Mitschuld. Obwohl man so schnell fahren durfte.

    Du solltest dich mit dem Thema "Richtgeschwindigkeit" befassen.

  • Es hat ja niemand gesagt, dass die Gesetze Sinn machen... ;)

    Wenn ich mit deutlich mehr wie 130 km/h auf einer freigegebenen Autobahn fahre und ich fahre einem hinten drauf der zum Überholen auf die linke Spur wechselt und mich nicht sieht, dann bekomme ich unter Umständen auch eine Mitschuld. Obwohl man so schnell fahren durfte.

    Du solltest dich mit dem Thema "Richtgeschwindigkeit" befassen.

    Wie meinst du das jetzt? Jimny Jack schrieb ja, daß eine nicht geschwindigkeitbeschränkte Autobahn kein Freibrief fürs Schnellfahren ist. Dementsprechend gehe ich davon aus, daß er damit sagen will: 130km/h ist die Richtgeschwindigkeit (sofern nix anderes angegeben ist). Fahre ich nun 180 oder 220 oder noch schneller und bin in einen Unfall involviert, dann kann ich immer eine Teilschuld bekommen, wenn das selbe bei 130km/h vermutlich nicht passiert wäre. So hab ich ihn wenigstens verstanden.


    Oder lieg ich jetzt komplett verkehrt?

  • Er hat das ja in den Zusammenhang mit der Auffassung gestellt, dass Gesetze nicht immer Sinn machen müssen. Daraus lässt dann schon eher ein Unverständnis für die Teilschuld aufgrund der Gefährdungshaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ableiten. Die für einen nicht unerheblichen Teil der Autofahrer ein Begriff ohne Inhalt zu sein scheint, wie die tägliche Praxis auf der Autobahn oder ein Blick in Foren für schnellere Autos als der Jimny zeigt.

  • *Wolfgang*


    Irgendwo in der StVO, ich glaube § 1, steht drin man hat sich so zu verhalten ohne das man sich oder andere gefährdet.

    In anderen Gelegenheiten heißt es in der StVO man darf so schnell fahren wie man will, wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, aber man muss innerhalb seiner Sichtweite anhalten können.

    Daher gibt es irgendwo auch eine Formel, die ausrechnet wie schnell man bei welcher Sichtweite fahren darf, diese gilt besonders bei Nebel-Fahrten.


    Nein du liegst nicht komplett verkehrt!

    Wenn ich mit Tempo 300 über die Bahn fliege und du setzt mit Tempo 100 zum Überholen an und ich knalle dir hinten rein dann bin ich wahrscheinlich nicht nur mitschuldig, sondern trage eher die Hauptschuld, da ich ja jederzeit mit einem anderen Verkehrsteilnehmer rechnen muss der selber überholen will.

  • Nun, ich bin ebenfalls der Auffassung daß Gesetze (bzw. deren Kernaussage) nicht in jedem Fall sinnvoll bzw. nachvollziebar sind. Vielleicht auch ein Grund, weshalb diese im Bedarfsfall auch mal geändert oder angepasst werden. Das aber nur am Rande.


    Er (Jimny Jack) bezog das auf die Sache mit der AHK (bzw. mit dem nicht abgenommenen Kugelhals). Hierüber darf man durchaus geteilter Meinung sein.


    Thema Richtgeschwindigkeit ist nochmal was anderes, zudem handelt es sich meines Wissens nach um ein Gebot, nicht um ein Gesetz. Es kann nur im Schadensfalle eben so sein, daß man selbst an der finanziellen Regulierung eines Unfallschadens beteiligt wird, wenn die Geschwindigkeit deutlich zu hoch (und damit nicht angepasst) war. Für einen Jimny Fahrer wird die Richtgeschwindigkeit kein großes Thema sein, für den Fahrer eines Autos mit deutlich mehr Leistung und "autobahngeeigneter" hingegen schon.


    Anders gesprochen: auf ner Landstraße gelten z.B. 100km/h. Nun regnet es aber stark, es ist neblig oder meinetwegen glatt. Deswegen sind 100km/n nicht per se verboten, ein verantwortungsbewusster Autofahrer wird aber die Geschwindigkeit anpassen und z.B. nur 60 oder 70 anstelle von 100km/h fahren! Die Polizei kann Dir aber nichts, solange Du die 100km/h nicht überschritten hast bzw. es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Ob es sinnvoll ist so schnell zu fahren steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt (ich sage - nein!).


    Edit: sehe grade, Black Cat hats auch schon so oder so ähnlich umschrieben.

  • Vielleicht, wollt ihr das wo anders, als in einem Umbauthread diskutieren ;)


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    (...) lass nur - vielleicht hat ja hier jemand vor seinen Jimny von einer Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h auf 240 km/h umzubauen ??