Heute bin ich zum TÜV mit dem Motorrad gefahren.
Der TÜVer macht seine Runde ums Moped und prüft Fahrgestellnummer, Bremsbeläge und Reifen.
Dann steht der auf und sagt: "Kann dir kein TÜV geben, weil deine Reifengröße hinten nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt." Ich geb als Antwort, das ich vom Reifenhersteller dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe und diese von Ihm (den TÜVer) vor zwei Jahren doch auch gereicht hatte.
Darauf erwiederte er: "Es gibt seit Sep. 2018 eine neue Verordnung, wonach diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr ausreichend sind. Der Reifen müsse nach Paragraph 21 (Einzelabnahme) eingetragen werden."
Irgendwie sind mir da grad die 215/75 Reifen vom Jimny durch den Kopf geschossen.
Also hab ich nach kurzer Diskusion den Hof verlassen (der Prüfer hat auf seine Gebühren verzichtet) und bin 20km zum nächsten gefahren.
Da wurde nur nach dem Wisch vom Reifenhersteller gefragt, als ich den aus der Tasche gezogen hatte, wurde nicht mehr drauf geschaut und die Plakette geklebt.
Also, irgendwas muss sich wohl wirklich an der Verordnung verändert haben das ein "einfacher" Wechsel der Reifengröße nicht mehr so einfach ist. Angeblich auch bei eingetragener Größe aber andere Profilform bzw. die Einstufung von diese Öko Siegel sollen nicht mehr gehen. (Thema Abgaswerte der Fahrzeuge, die beim Zulassungsverfahren ja in der Praxis getestet werden. Andere Reifen, anderer Rollwiederstand ergo andere Abgaswerte.)
Nur was auch verwunderlich ist. Es gibt Prüforganisationen, die diese "Schwachsinnsverordnung" wohl ignorieren.
Diese Prüfstellen müssen gefunden werden.