Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen

  • Heute bin ich zum TÜV mit dem Motorrad gefahren.

    Der TÜVer macht seine Runde ums Moped und prüft Fahrgestellnummer, Bremsbeläge und Reifen.

    Dann steht der auf und sagt: "Kann dir kein TÜV geben, weil deine Reifengröße hinten nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt." Ich geb als Antwort, das ich vom Reifenhersteller dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe und diese von Ihm (den TÜVer) vor zwei Jahren doch auch gereicht hatte.

    Darauf erwiederte er: "Es gibt seit Sep. 2018 eine neue Verordnung, wonach diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr ausreichend sind. Der Reifen müsse nach Paragraph 21 (Einzelabnahme) eingetragen werden."


    Irgendwie sind mir da grad die 215/75 Reifen vom Jimny durch den Kopf geschossen.

    Also hab ich nach kurzer Diskusion den Hof verlassen (der Prüfer hat auf seine Gebühren verzichtet) und bin 20km zum nächsten gefahren.

    Da wurde nur nach dem Wisch vom Reifenhersteller gefragt, als ich den aus der Tasche gezogen hatte, wurde nicht mehr drauf geschaut und die Plakette geklebt.


    Also, irgendwas muss sich wohl wirklich an der Verordnung verändert haben das ein "einfacher" Wechsel der Reifengröße nicht mehr so einfach ist. Angeblich auch bei eingetragener Größe aber andere Profilform bzw. die Einstufung von diese Öko Siegel sollen nicht mehr gehen. (Thema Abgaswerte der Fahrzeuge, die beim Zulassungsverfahren ja in der Praxis getestet werden. Andere Reifen, anderer Rollwiederstand ergo andere Abgaswerte.)


    Nur was auch verwunderlich ist. Es gibt Prüforganisationen, die diese "Schwachsinnsverordnung" wohl ignorieren.

    Diese Prüfstellen müssen gefunden werden.

  • Nein, er stand nicht im Fahrzeugschein.

    In der Vergangenheit hatte es immer gereicht vom Reifenhersteller diese

    Unbedenklichkeitsbescheinigung (die wie eine AEB angesehen wurde) mitzuführen.


    Ich hab jetzt für zwei Jahre mein TÜV und warte mal ab ob sich die Verordnung wieder ändert, bzw ob ich in zwei Jahren neue Reifen brauch.

    Dann kommt die Größe wieder drauf wie eingetragen.

    Bei meiner Deauville hab ich, wenn die Verordnung bleibt, das Problem das sogar ein bestimmter Reifentyp von Michelin in dem Fahrzeugschein drin steht.

    Da müsste ich dann wirklich eine Einzelabnahme machen müssen.

  • Ist auch bei uns in Österreich eigentlich so. Die Eintragung ist eigentlich nicht extrem schwierig aber es muss halt in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein, deswegen stehen da ja die Dimensionen drin und wenn dann was anderes montiert ist kanns halt kompliziert werden.

  • Die "Verordnung" scheint eine TÜV-Nord interne Idee zur Verbesserung der Einnahmensituation zu sein.

    https://www.mopedreifen.de/New…-T%C3%9CV-NORD.html?id=16

    Bei nicht ganz so alten Motorrädern, die nach EG Bestimmungen in den Verkehr gebracht wurden, lohnt ein Blick ins CoC (Konformitätsbescheinigung). Andere, seitens des Motorradherstellers freigegebene Reifendimensionen, finden sich dort und nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein). In der steht nur noch die kleinste Dimension. Auf das CoC können Prüforganisationen und Polizei zentral zugreifen und es muss nicht mitgeführt werden. Aber Menschen neigen dazu, sich die Arbeit leichter zu machen und suchen ungern selbst. :)

    Bei der Reifen(fabrikats)bindung ist auch diese Prüforganisation praxisgerechter. Es ist nach einigen Jahren auch kaum möglich, ursprünglich vorgegebene Reifen noch zu bekommen. Die Hersteller entwickeln nun mal fleissig weiter und es dient kaum der Fahrsicherheit, mit dem Stand der Reifentechnik von anno dunnemals zu fahren.

    https://www.tuev-nord.de/de/pr…reigabe-fuer-motorraeder/