Gebremster Anhänger für Gartenabfälle und Camping mit Dachzelt

  • Hallo zusammen,


    habe keinen passenden Thread zu dem Thema gefunden. Falls es einen solchen doch bereits gibt: Sorry.


    Ich bin auf der Suche nach einem gebremsten 1300kg Anhänger für den GJ, um die max. Anhängelast ausnutzen zu können.


    Der Anhänger soll das Jahr über für Gartenabfälle und in der Ferienzeit möchte ich ihn umbauen können für’s Camping.


    Wichtig wäre mir, dass er nicht „schräg“ am GJ hängt, weiß allerdings nicht auf welche Daten ich da genau schauen muss.


    Mein Favorit ist bisher der STEMA STL 1300. Allerdings ist hier das Zubehör mMn recht teuer.


    Hat jemand Erfahrungen mit einem Dachzelt auf einem normalen Anhänger? Habe schon recht viel gegoogelt aber keine richtigen „HowTo’s“ dazu gefunden..

    Halten die normalen Hängerabdeckungen den Belastungen stand und auf was genau muss man achten, um ein Dachzelt befestigen zu können?


    Bin über jeden Tipp/Link/etc. dankbar. (vor allem bebilderte Umbauten wären super)


    Viele Grüße

    Kevin

  • Ein Dachzelt schraubt man am besten auf einen Deckel Anhänger mit massiven Deckel und Reling, wo der Träger rauf kann, der wiederum das Dachzelt trägt.

    So etwas gibt's z.B. von Anssems oder Koch...


    Beispiel :


    https://anssems.com/shop/gtb-1200-251x126-vt1/


    Was das Gewicht angeht, würde ich auf 1200 gehen, da darfst Du mit dem Würfel den Anhänger mit 100 ziehen, gerade für'n Urlaub interessant...


    Wenn's offen sein soll, auf jeden Fall was stabiles, wie z.B. ein Koch Alu Anhänger, der hat eine umlaufende Reling, für die man einen Querträger zur Zeltmontage bauen kann.


  • Mit dem Thema bist du bei den Dachzeltnomaden gut aufgehoben. FB/IG

    Da findest du einiges über Installation und Material.


    Grundsätzlich würde ich dir auch raten die zulässige Anhängelast nicht auszureizen.

    1000 kg sollten auch reichen.


    Und nicht beim Anhänger sparen - wenn es der Tip noch sein darf ;)

  • Also laut 100km/h Anhänger-Rechnern dürfte ich mit einem 1300kg Hänger und eines Gewichts des GJ von 1175kg ziehen, oder verstehe ich da etwas falsch?

  • Ist es nicht so, dass das reale Gesamtgewicht des Anhängers nicht den errechneten Wert überschreiten darf?

    Also meinen 1,3 t zGG Anhänger mit 100er Zulassung darf ich dann bis maximal 1,249 t Gesamtgewicht beladen?

    Mein Jimny FJ hat laut Schein eine Leermasse von 1,135 t (1,135 t X 1,1 = 1,249 t) ??


    Ich darf ja auch einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zGG mit dem Jimny ziehen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht die 350 kg plus Stützlast nicht überschreiten.

  • Wer unbedingt mit einem günstigen Anhänger fahren möchte der sollte auf die 100km/h-Zulassung verzichten und nur 80 km/h fahren.

    Wie oft fährt man denn mit dem Teil wirklich 100 km/h, mit dem GJ vorne dran?

    Das dadurch Gesparte kann dann in die Qualität des Anhängers fließen.;)

  • Für meinen Anhänger habe ich ein sogenanntes Laubgitter, wenn man oben drauf 2 Querträger montiert, eventuell noch verstrebt, dann könnte ich mir ein Dachzelt ganz gut da oben vorstellen.

  • Ja, aber dann ist drunter verlorener Raum, da es nass werden kann.

    Es gibt da so Kunststoffplatten, ca. 8 mm dick, innen geschäumt oder wie Wellpappe aufgebaut. Sind Problemlos zu schneiden.

    Auf allen 4 Seiten in den Laubgitter-Rahmen (also direkt aufs Gitter) und oben auf den Rahmen mit Distanz zu Gitter damit das Wasser abfließen kann.

  • Ist es nicht so, dass das reale Gesamtgewicht des Anhängers nicht den errechneten Wert überschreiten darf?

    Also meinen 1,3 t zGG Anhänger mit 100er Zulassung darf ich dann bis maximal 1,249 t Gesamtgewicht beladen?

    Mein Jimny FJ hat laut Schein eine Leermasse von 1,135 t (1,135 t X 1,1 = 1,249 t) ??


    Ich darf ja auch einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zGG mit dem Jimny ziehen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht die 350 kg plus Stützlast nicht überschreiten.

    Man könnte aber noch höher - weil wir ein M1G Fahrzeug haben


    4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)

    4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:


    • mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    • mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

    • der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
    • der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    • der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    • die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
    • die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
    • die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

    Bei diesen Fahrzeugen ist die Erhöhung auf das Anderthalbfache des zulässigen Gesamtgewichts möglich, maximal jedoch 3,5 Tonnen. Auch bei M1G- Fahrzeugen bleibt die Stützlast wie gehabt. Ob das SUV ein „M1G“ ist, findet man im Zulassungsschein unter den Punkt J (rechts, zweite Spalte).



    Die Kriterien sind in der Richtlinie 2007/46/EG, ANHANG II, Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, geregelt. Im Abschnitt 4 finden sich endlich die genauen Bestimmungen


    _————————————



    Das sind nur Voraussetzungen für eine mögliche Erhöhung. Ich glaube nicht, dass es entsprechende Kupplungen für den GJ auf dem Markt gibt.

    Viele Grüße aus der Heide


    Thorsten


    ... jeder hat ein Recht auf meine Meinung ...

  • Danke Sprotte für deine Info, das unten habe ich von der Humbaur Seite:


    Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

    • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
    • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
    • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer

    Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.


    Die Angabe tatsächlich zulässiges Gesamtgewicht ist ja dann ein Widerspruch in sich.