Probleme Eintragung Trekfinder Federn +25mm

  • Moin,

    mein Jimny steht gerade beim TÜV wegen Eintragung der Trekfinder Federn +25mm. Federn habe ich einbauen lassen und es wurde auch alles vermessen also dachte ich kein Problem ab zum TÜV und eintragen lassen. Jetzt ruft mich der TÜV Prüfer an und fragt mich wie er mit der Aussage umgehen sollte, es steht im Gutachten: Anhängerlast streichen oder neu festlegen. Wie er das feststellen soll mit der Anhängelast... ? Habe ich mir eigentlich nicht wirklich vorher drüber Gedanken gemacht . Kann mir bitte jemand von euch helfen wie ich da weiter vorgehen soll ? Eintragung gab es nämlich jetzt keine. Er hat sich das das Gutachten mitgenommen und will sich mit Trekfinder auseinander setzen.


    Grüße aus Nordhessen


    Mario

  • Die Anhängelast dürfte sich durch die Federn nicht verändern.

    Weil meine 2" Trekfinder haben sogar eine höhere Achslast als die originalen Federn. (Habe dies aber nicht in den

    Papieren ändern lassen)

    Wenn sich die Achslasten (zulässiges Gesamtgewicht des Jimny) durch die Federn wirklich verändert, verändert sich resultierend daraus dann leider auch die max. Anhängelast / Zug-Gespanngewicht weil dies nach der Berechnungsformel benötigt wird.

    Was auch in Bezug auf AHK gemeint sein kann, ist die grundsätzliche Zulassung der AHK wegen der Kugelkopfhöhe.

    Die ist beim original Jimny schon relativ hoch. Wenn das Fahrzeug noch höher kommt, kann die max. Zulassungshöhe des Kugelkopfs überschritten werden.

    Um das Kriterium wieder weg zu bekommen, musst du dein Jimny von Fahrzeugklasse M1 in M1G umschlüsseln lassen.

    Diese Auswahl steht in den COC Papiere.

  • Na da bin ich ja mal gespannt :/:rolleyes:

    Meine Treckfinder +25 mm liegen noch in der Garage und warten auf den Einbau.

    Werde mal bei einer Prüforganisation vorbei schauen und hören was die dazu sagen:whistling::saint:

  • Da gabs beim TÜV in Darmstadt keinerlei Probleme mit den 25ern Trekfinder.


    36010425nq.jpg


    Es ist ja im Teilegutachten klar und deutlich nur als Eintragungsbeispiel (!) vermerkt, also nicht zwingend vorgegeben!

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Vielleicht hilft dir das weiter:


    36012204un.jpg

    Beim TÜV haben sie mich ohne Achsvermessung vom Hof gejagt, bei der DEKRA hat der Prüfer kurz die Nummern verglichen und mir anstandslos den Zettel ausgedruckt. Muss erst bei der nächsten Änderung (z.B. Adresse) in den Fahrzeugschein nachgetragen werden.

    Die vorausgegangenen zulässigen Änderungen sind Dotz Dakar 6x15 ET0, Trailmaster Lenkungsdämpfer und Hofmann Spurplatten 30mm (Stahl UND Alu Variante eingetragen).

    Allerdings wundere ich mich jetzt auch gerade ob die Fahrzeughöhe nicht auch korrigiert werden müsste...

    Bin gespannt wenn im September das erste Mal die HU fällig ist.


    Gruß Jojo

    Mehr Grip bringt auch bessere Bodenhaftung mit sich!

  • Littlebigjoe1

    Ich hab mal irgendwo gelesen das die Bescheinigungen nicht unbegrenzt gültig sind.

    Weil du deine Papiere nicht geändert hast.

    Somit kann es sein, das du kein TÜV bekommst.

    Deine Abnahmebescheinigung ist ja schon zwei Jahre alt, in diesem Zeitraum hättest du bestimmt mal die Zeit gefunden die Papiere zu ändern.

  • Laut dem Papier ist eine Änderung "erst nötig, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen mit den FZ-Papieren zu befassen hat."

    Habe bei meinen die ich vor einer Woche bekommen habe auch mal nachgeschaut...und genauso steht es drin.:saint:

  • So war mit meinem Würfel diese Woche beim TÜV um die Trekfinder +25 mm den Horntools Dachträger und die Horntools Rockslider eintragen zu lassen.

    Hat alles wunderbar geklappt. In den Papieren wurde die Fahrzeughöhe ( Federn+Dachträger) und das Leergewicht (Rockslider) geändert und damit war der Drops gelutscht :):saint:

  • Habt ihr das Leergewicht nachgewogen oder einfach die Rockslider dazugerechnet?

    Hast du die aus Alu oder die Stahlvariante?

    Nachgewogen... war hier beim örtlichen Abfallunternehmen auf der Wage hat 6€ gekostet.

    Habe die Stahlvariante

  • Der TÜV Prüfer meinte das der Dachträger grundsätzlich nicht eingetragen werden muss, weil es sich um "Ladung" handelt.

    Aber weil der Horntool Dachträger mit dem Dach verschraubt ist und nach Gebrauch nicht abgenommen wird, wird im Fahrzeugschein die neue (höhere) Fahrzeughöhe eingetragen.

  • Aber weil der Horntool Dachträger mit dem Dach verschraubt ist

    :/ups ...


    Ob Du wohl bitte mal ein oder zwei Bilder von der "Schraubstelle" zeigen könntest ?

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Wenn du ein FJ besitzt, ist die "Schraubstelle" die Befestigungstelle der Dachreeling.

    Ah jetzt ;)


    Die Schraubpunkte der (ehemaligen) Dachreling werden für den Dachgepäckträger gernutzt.


    OK - beim FJ - das hatte ich nicht beachtet.


    Beim GJ wird auch der Horntools genauso geklemmt wie die anderen - und ist damit nicht eintragungspflichtig, weil jederzeit demontierbar ?!?

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)