GJ-Fahrer: Was stört Euch am GJ?

  • Was mich am Jimny nicht nur stört sondern komplett wahnsinnig macht ist dass es anscheinend in den Spiegeldreiecken beim Waschen solche Wasseransammlungen gibt dass jedesmal wenn ich die Karre gewaschen und mit nem Tuch abgetrocknet habe kurz danach wieder Wasser da rausläuft und beide Seitentüren wieder einsaut, speziell wenn danach gleich gefahren wird. Gibt dann gleich wieder Spuren des Todes die man wieder wegwischen muss und die mich komplett durchdrehen lassen.:D

  • Was mich am Jimny nicht nur stört sondern komplett wahnsinnig macht ist dass es anscheinend in den Spiegeldreiecken beim Waschen solche Wasseransammlungen gibt dass jedesmal wenn ich die Karre gewaschen und mit nem Tuch abgetrocknet habe kurz danach wieder Wasser da rausläuft und beide Seitentüren wieder einsaut, speziell wenn danach gleich gefahren wird. Gibt dann gleich wieder Spuren des Todes die man wieder wegwischen muss und die mich komplett durchdrehen lassen.:D

    Ansonsten bin ich ja eher der Typ 'Monk' :rolleyes:;)


    Aber das stört mich gar nicht - von meinem Dach kommt viel mehr und das darf es auch! ^^


    Ist ja schließlich ein Offroader! 8)

  • Kann es tatsächlich an der Bereifung des Zugfahrzeuges liegen, wenn sich der Anhänger aufschaukelt ???


    Das ist nun eine Frage und keine Feststellung meinerseits ??

    Wenn der Luftdruck am Zugfahrzeug und am Anhänger stimmt sollten die Reifen nicht die Ursache für ein Aufschaukeln sein.


    Ich hatte schon öfters 1300 KG hinten dran und bisher nur einmal kurz ein Problem mit Aufschaukeln gehabt. Das lag daran das ich mal einen Moment nicht aufgepasst habe. Bei einer 10%igen Gefällstrecke nicht auf die Geschwindgkeit geachtet und plötzlich hatte ich 102 km/h anstatt 80 km/h drauf und es kam einee Bodenwelle und etwas Seitenwind, das waren dann ein paar sehr streßige Sekunden bis ich den Anhänger wieder eingefangen hatte und vorsichtig auf 70 km/h runtergebremst hatte, das war ziemlich knapp gewesen aber nochmal Glück gehabt.

    Das werde ich zukünftig vermeiden wenn es irgendwie geht.

  • Gibt nicht viel was mich am GJ stört. Was ich aber eher....suboptimal.... finde: daß man den Tempomaten nicht auf Geschwindigkeiten um die 30km/h einstellen kann. Ich nutze an unserem Seat sehr gerne den TM wenn man irgendwo konstant in einer 30er Zone unterwegs ist.


    Ich glaube die Frage war schon mal (konnte aber meines Wissens nicht aabschließend beantwortet werden): besteht die Möglichkeit, den Arbeitsbereich des Tempomaten zu ändern? Also so, daß man ihn beispielsweise auch bei 30km/h aktivieren kann und er das Tempo dann auch hält?

  • Gibt nicht viel was mich am GJ stört. Was ich aber eher....suboptimal.... finde: daß man den Tempomaten nicht auf Geschwindigkeiten um die 30km/h einstellen kann. Ich nutze an unserem Seat sehr gerne den TM wenn man irgendwo konstant in einer 30er Zone unterwegs ist.


    Ich glaube die Frage war schon mal (konnte aber meines Wissens nicht aabschließend beantwortet werden): besteht die Möglichkeit, den Arbeitsbereich des Tempomaten zu ändern? Also so, daß man ihn beispielsweise auch bei 30km/h aktivieren kann und er das Tempo dann auch hält?

    So weit ich weiß leider Nein!

    Aber es gibt beim Jimny ja noch den Speedlimiter. Den ich mit einer Geschwindigkeit von 39 Km/H in den 30er-Zonen aktiviere, dann kann ich so viel Gas geben wie ich will ohne dass er schneller als die laut Tacho 39 fährt, so lange es keine Gefällstrecke ist.


    Warum fahre ich 39?

    Weil ich dann eine Geschwindigkeit laut GPS von 34 Km/H fahre und nach der abzüglichen Behörden-Toleranz von 3 Km/H bin ich somit nur 1 Km/H zu schnell, was in der Regel nicht verfolgt wird.

  • An dne Speedlimiter hab ich nicht gedacht, wohl weil ich ihn noch nicht genutzt habe.


    Dachte halt daß man evtl. den "Arbeitsbereich" des Tempomaten verändern kann, das wäre m.E. die elegantere Möglichkeit zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit.

  • Hinzu kommt das entsprechend auch der Versicherungsschutz erlischt.

    Welcher? Teil- oder Vollkasko?

    Der Versicherungsschutz "Haftpflicht" erlischt nie. Und man selbst ist bis zu maximal 5.000 Euro Regresspflichtig, Das hat der Gesetzgeber gedeckelt um die Existenz zu schützen.


    Prominentes Beispiel dafür ist der teuerste Verkehrsunfall in der Geschichte der BRD 2004 auf der Wiehltalbrücke, A4, bei Bergisch-Gladbach. Ein toter LKW Fahrer, rund 30 Mio. Euro Sachschaden, da die gesamte A4-Autobahnbrücke saniert werden musste.


    Was war passiert? Zwei junge Brüder unter Drogeneinfluss, der Fahrer, 26, ohne Führerschein, bringen auf dieser 60 Meter hohen Brücke einen Tanklastzug mit 32.000 Litern Benzin zum Absturz. Der schlägt neben einem Wohnhaus ein.


    Fahren ohne Führerschein aber mit Drogen, modifiziertes Fahrzeug (BMW) ohne ABE stand noch in einigen Zeitungsartikeln (ob das wahr ist weiß ich nicht). Der Versicherer muss trotzdem zahlen. Deshalb ja auch Haftpflicht, die geschädigten sollen geschützt sein, in jedem Fall. In diesem Fall musste auch die Versicherung geschützt werden, es sprangen dann noch Rückversicherer mit ein und es wurde in einen großen Topf gegriffen, der die Versicherer in solchen Fällen stützt.

    Der verantwortungsvollen Fahrer kann, wenn der Versicherer nicht dann auch noch diese Kosten und Mühen scheut, das ganze Spiel mit 5.000 Euro gegenfinanzieren.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde:

    die Uhren in dem Infodisplay und dem Bildschirm in der Mitte sind nicht synchronisiert. Lasse ich die Uhr auf einem Bildschirm über GPS einstellen, läuft die andere trotzdem falsch.

  • Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde:

    die Uhren in dem Infodisplay und dem Bildschirm in der Mitte sind nicht synchronisiert. Lasse ich die Uhr auf einem Bildschirm über GPS einstellen, läuft die andere trotzdem falsch.

    stimmt - und wurde auch bereits hier im Forum erwähnt;

  • Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde:

    die Uhren in dem Infodisplay und dem Bildschirm in der Mitte sind nicht synchronisiert. Lasse ich die Uhr auf einem Bildschirm über GPS einstellen, läuft die andere trotzdem falsch.

    ja, ist mir auch aufgefallen.


    Vielleicht gilt auch hier:

    Ist's not a bug, ist's a feature.

    Damit lassen sich unterschiedliche Zeitzonen abbilden ^^

  • Ich weiß nicht, ob das hier schon geschrieben wurde:

    die Uhren in dem Infodisplay und dem Bildschirm in der Mitte sind nicht synchronisiert. Lasse ich die Uhr auf einem Bildschirm über GPS einstellen, läuft die andere trotzdem falsch.

    Radio hat eine eigene Uhr, die sich wohl über GPS einstellen lässt.

    Im Kombiinstrument ist eine fahrzeugeigene Uhr und diese wird über das Menue, man erreicht es durch gleichzeitiges Drücken der Knöpfe links und rechts am Display, einstellen.

  • ja, das mit den 2 Zeitzonen (2 voneinander unabhängige, nicht synchronisierte Uhren) im Jimny ist wirklich schon etwas schrullig. Aber genau dafür liebe ich meinen Jim! <3

  • weils grade passt hab ich das hier auch reinkopiert ;)


    Versicherungen sehen bei uns (A) auch gerne nach nicht eingetragenen Dingen nach einem Verkehrsunfall. Wenn sie etwas finden zahlen sie zwar aber holen sichs wieder zurück.

    auch Haftpflicht steigt bei uns in Österreich bei grob fahrlässigen Dingen aus. Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gehört dazu....


    und in Deutschland ist es sicher ähnlich :evil:, denn was Paragraphen anbelangt schenken sich unsere Länder nichts ;(


    Lg Jim1

  • Versicherungen sehen bei uns (A) auch gerne nach nicht eingetragenen Dingen nach einem Verkehrsunfall. Wenn sie etwas finden zahlen sie zwar aber holen sichs wieder zurück.

    Wie gesagt, in DE bei 5.000 Euro gedeckelt. Die Haftpflicht kann bei uns nicht raus, das der Geschädigte in jedem Fall geschützt sein muss. Deshalb HaftPFLICHT.


    Mehr können sie nicht holen. §5 KfzPflVV - KFZ Pflichtversicherungsverordnung. Sie kann sich im Einzelfall auf max. 10.000 Euro verdoppeln, wenn zwei jeweils mit 5.000 Euro gedeckelte Obliegenheitspflichten verletzt wurden. In einem Fall wurde erst ein Auto ohne Führerschein gefahren und danach begann der Fahrer Unfallflucht, was zwei getrennten Pflichten entspricht. Hier sah ein Landgericht gerechtfertigt, dass die Versicherung sich den Gesamtschaden von knapp 10.000 Euro zurückolen durfte.


    Das ist dann aber auch das Maximum.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Deutschland, das Land der Glückseligen ;)

    ich kann es zwar fast nicht glauben aber wird schon so sein.

    bei uns wird da hart durchgegriffen.


    Lg Jim1

  • Dafür landet man in der BRD nach so einem Fall auf einer BlackList und dann hat man große Schwierigkeiten überhaupt eine neue Versicherung zu bekommen/finden!