An die Jäger: Mit BGS im Revier im Dachzelt campen

  • Darf ich als Begehungsscheininhaber im Revier im Dachzelt übernachten?

    Damit meine ich nicht die Erlaubnis vom Revierpächter oder das Stehen auf bestellten Flächen. Oder ist dies nur in oder bei der Jagdhütte erlaubt? Also unter dem Focus von Wildcampen, was ja in Deutschland untersagt ist.

  • Du sagst es schon, Wildcampen ist das Stichwort. Jedes Bundesland hat dazu noch eigene Gesetzesregelungen.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Da Du beim Übernachten das Wild beobachtest oder jagst, zwinker, ist es dir erlaubt.


    Ich übernachte auch ab und zu auf einer Schlafkanzel.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Grundsätzlich darf man auch im Auto ein Nickerchen machen. Und ich übernachte nicht im Dachzelt aus touristischen Gründen, sondern weil ich mir davon Jagderfolg verspreche. Ich wünsche jedenfalls allen Waidgesellen morgen früh viel Anblick und Waidmannsheil.


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  • Ich wünsche jedenfalls allen Waidgesellen morgen früh viel Anblick und Waidmannsheil.

    Waidmannsdank, Schmalreh allerdings schon geschossen da wir ab dem 1. April Böcke und Schmalrehe auf haben.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • MIr wäre das mit dem Dachzelt zuviel Gerödel - ich würde es ansonsten einfach machen. Ist ja noch kein richtiges Campen ;)


    Wenn du nicht mitten auf dem Stoppelacker campierst, wird das auch keinen großen Geist interessieren. Mein Favorit ist - wenn die Luft raus ist - zur nächsten Schlafkanzel und dann mit dickem Ansitzsack eine Pulle Schlaf nehmen ... und warten, bis die borstigen Freunde auftauchen.