LED Blinker

  • Bin gespannt auf das Ergebnis des Prüfers.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Ich auch. Allerdings interpretiere ich die Erläuterungen des TÜV Süd so, dass das Ausnahmen für Teile sind, die zwar nicht den hiesigen Zulassungsvoraussetzungen entsprechen, aber zum Serienumfang von Fahrzeugen gehören und/oder nach anderen Normen geprüft sind (DOT). Wenn man damit irgendwelche Anbauteile aus dem Netz legalisieren könnte, würden sich seriöse Zubehörhersteller kaum die Mühe machen, für teures Geld Gutachten oder eine ABE zu bekommen. Aber Versuch macht klug und wieder was gelernt. Den Begriff kannte ich noch nicht. :)

  • Da bin ich auch mal gespannt.

    Wenn der TÜV Süd seine Richtlinien anwendet, dann müsste es sich m.M.n. hier um einen importierten GJ handeln, bei dem diese Blinker bereits Serienmäßig so verbaut waren oder im Herstellerland als geprüftes Zubehör verbaut wurden und eine entsprechende Kennzeichnung daran vorhanden ist.:/

  • Hab ich mir schon gedacht aber Versuch macht Kluch.


    Danke für die Rückmeldung.;):thumbup:

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • ...in etwa so wie erwartet...

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