Das kann man so nicht sagen, es kommt darauf an ob Suzuki zu so einer Umprogrammierung seinen Segen gibt oder nicht.
Bei der Erteilung des Segen haftet danach Suzuki für Schäden und bei Nichterteilung haftet der Händler selber.
Suzuki wird dazu nie sein Okay geben...
Ich wüsste nicht , welche Schäden am Getriebe , Motor und Antrieb entstehen sollten , wenn er den 4. früher freigibt...
Der Hintergrund , übrigens bei anderen Herstellern auch , ist , dass in der Kaltlaufphase durch eine erhöhte Drehzahl das Abgasreinigungssystem schneller auf Betriebstemperatur kommt , und das ist schlicht Bestandteil der Zulassung bzw. Homologation...