Reifen mit POR Kennzeichung

  • von da kommen wir


  • Das hier habe ich dazu im Netz gefunden:

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    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).


    Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.

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    Die Frage ist nun halt, gilt ein Jimny in privater Hand als Spezialfahrzeug?

  • Das kommt darauf an, was in der Zulassung steht. Bei mir steht da "Fahrzeug zur Personenbefürderung / Kombilimousine" - eher kein Spezialfahrzeug.

    Bei den Jeeps steht allerdings "Geländefahrzeug" drin - das wäre ein Ansatz (aber ich fürchte, die meinen damit eher Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen wie Autokrane etc,)

  • Habe mir mal den vollständige Text angeschaut :

    „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für


    1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,

    2.einspurige Kraftfahrzeuge,

    3.Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,

    4.motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung,

    5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und

    6.Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.


    Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder


    1.der permanent angetriebenen Achsen und

    2.der vorderen Lenkachsen

    mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.


    Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus

    1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,

    2.während der Fahrt

    a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,

    b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."


    Danach hieße das ja, die Fahrzeuge dürften zwar fahren, aber maximal 50 ...

  • so lese ich das auch - aber ich fürchte, ein normaler Geländewagen fallen nicht unter die Punkte 1-6, und sind auch nicht Klasse m2, M3 oder N2, N3 ... der "Neue GJ" soll ja N1 sein ..

    Andersrum halte ich das für eine eher philosophische Diskussion - es gibt ja in D ausreichend Reifen, die das Alpine Symbol drauf haben. Ich find es nur schade, die originalen Dueler wegwerfen zu müssen, weil sie das nicht drauf haben... Aber egal, ein Satz neuer Reifen ist billiger als ein Satz zusätzlicher Felgen. Diesen Winter komm ich dank Lockdown und Homeoffice (und wenig Winter bis jetzt in meiner Gegend) mit den Duelern durch, und nächsten Herbst kommen Ganzjahresreifen G015 drauf, fertig..

  • Jau - ich sag mal so, selbst die Insa Turbo Sahara MT´s, die ich auf dem TJ drauf hab, haben ein Alpine - Symbol drauf ... und die möchte ich im Winter bei Eis nicht fahren ;).

    Die Dueler sind garnicht soo übel, ich würd damit auch bei Schnee und Eis fahren, zumindest hier bei uns im Flachland. Auf dem Samurai hatte ich die drauf, bis sie nach 80.000 km verschlissen waren ... Nur in Schlamm und auf nassem Gras haben sie kaum Grip.

    In Österreich wären sie ja auch zulässig ..