Wartezimmer Jimny Nutzfahrzeug

  • im Moment hab ich erst mal eine Versicherungsrechnung bekommen.


    Mit VK und 150€ SB sind es 380€ im Jahr für den Nutzi. TK 0€ SB.


    Geht🤑

  • Versicherung und Steuer ist hier getrennt.


    Aufbauart...Hubraum...CO2 ...man zahlt gleich für 1 Jahr.

    Versicherungen sind Privatunternehmen. Steuer ist direkt an den Staat zu zahlen.

    Anders wie bei uns in Österreich...

  • Wenn das Gitter ab Werk verbaut war, dann würde ich davon ausgehen daß so auch die ABE für das Fahrzeug erstellt wurde. Vielleicht sollte man mal bei Suzuki direkt nachfragen ob das Gitter vorhanden sein muß? Momentan würde ich davon ausgehen daß es drin sein muß, anders macht es m.E. keinen Sinn, die bauen das ja nicht zum Spaß ein, beim Viersitzer war das Gitter ja auch Zubehör. Warum sollte es also beim Nfz plötzlich im Lieferumfang enthalten (und montiert!) sein wenn es nicht erforderlich wäre? Daß das Gitter geschraubt ist stellt für mich jetzt keine Legitimation zum Ausbau dar, Sicherheitsgurte sind z.B. auch geschraubt und müssen trotzdem drin sein.


    Bin mir gerade auch nicht sicher ob man beispielsweise bei einem Transporter die Trennwand zw. Fahrerkabine und Laderaum ausbauen darf (zumindest, wenn das Fahrzeug eine Nfz-Zulassung hat). Könnte mir gut vorstellen daß es da zu Schwierigkeiten kommen kann, doof sind die Polizeibeamten ja auch nicht (sollte man mal in eine Kontrolle kommen). Und die TÜVer kennen sich damit bestimmt auch aus. Wer schon mal nen Bus zum Transporter (Lkw-Zulassung) umgebaut hat weiß was ich meine.

  • Was ist, wenn man das Gitter nach hinten verschieben kann, so hat man mehr Platz. Da sagt keiner was oder? Ein bissen basteln... Die schrauben sind doch vorhanden :saint:

    Ganz schön kompliziert diese Wirrwarr Gesetze...:rolleyes:

  • Es soll ja auch Menschen bei der Polizei geben, die auch gerne GJ fahren...ich persönlich kenne 3 davon.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, das Polizisten, sich auch neben dem allgemeinen Wissen auch spezielles Wissen aneignen und das dann gezielt umsetzen...sollte also bekannt werden, das bei dem NFZ ein Gitter mit dem Abstand XY drin sein muss und man trifft zufällig denjenigen in einer Kontrolle, der das weiß...🤔

    Mir ging das bei 2 anderen Fahrzeugen in der Vergangenheit schon so, da hatte sich halt einer drauf eingeschossen und genau die Punkte kontrolliert, die gerne "abgeändert" wurden.


    Zur schwarzen Farbe...ich finde sie auch gut und habe schon so einige nicht GJ Fahrer gehört, die meinten, in schwarz sehe er dem MB "G° sehr ähnlich...also deutlich mehr wie in den anderen Farben.

  • Für die, die auf den Nutzi warten oder ihn schon haben, ist hier eine tolle Info für euch!

    Der GJott hat die Bezeichnung für die Variante B74V, bei den Linkslenkern ist es soweit ich weiß B74W und wird weltweit als JB74 angegeben.

    Der Nutzi hat die deutsche/europäische Bezeichnung HJott und seine Bezeichnung für die Variante ist B74B (siehe Bild) und gilt somit auch als JB74.

    Dies bedeutet alle Anbauteile für den GJott müssten auch für den HJott verwendbar sein!

    Bei den Reifendealern im Netz werden bei der Felgenauswahl daher überall über die Fahrzeugauswahl "GJ/HJ" angezeigt.

    41309023xz.png

  • Der HJ ist in wirklichkeit auch ein GJ und hat somit auch die gleiche Homologation.

    Alle Anbauteile vom GJ können auch an den HJ angebaut werden.


    Das Thema mit dem leidigen Trenngitter ist so, dass wenn es geschraubt ist, darf es entfernt werden.

    Ist es geschweisst, wie bei den meisten Tranportern, muss es drin bleiben.


    Ein HJ, der nur privat zugelassen ist, kann das Gitter und das Blech raus.

    Ist er gewerblich zugelassen, nicht .


    Hoffentlich ist das Thema damit jetz allen verständlich erklärt.

  • Es soll ja auch Menschen bei der Polizei geben, die auch gerne GJ fahren...ich persönlich kenne 3 davon.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, das Polizisten, sich auch neben dem allgemeinen Wissen auch spezielles Wissen aneignen und das dann gezielt umsetzen...sollte also bekannt werden, das bei dem NFZ ein Gitter mit dem Abstand XY drin sein muss und man trifft zufällig denjenigen in einer Kontrolle, der das weiß...🤔

    Mir ging das bei 2 anderen Fahrzeugen in der Vergangenheit schon so, da hatte sich halt einer drauf eingeschossen und genau die Punkte kontrolliert, die gerne "abgeändert" wurden.


    Zur schwarzen Farbe...ich finde sie auch gut und habe schon so einige nicht GJ Fahrer gehört, die meinten, in schwarz sehe er dem MB "G° sehr ähnlich...also deutlich mehr wie in den anderen Farben.

    Es gibt bei der Rennleitung Spezialgruppen die sich zb. auf Motorräder oder Autos spezialisiert haben und diese kontrollieren.


    Wenn die mit ihrem Latein am Ende sind, wird die Kiste still gelegt und dem Prüfingenieur zb. dem TÜV vorgeführt.;)


    Wer die Kosten im Falle eines Verstoßes trägt, dürfte jedem klar sein.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Der HJ ist in wirklichkeit auch ein GJ und hat somit auch die gleiche Homologation.

    Bist du dir sicher???


    Beim ersten GJ stand unter 6 irgend etwas von März 2018, beim HJ, keine Ahnung.:/

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • PKW auf LKW für Österreich:

    Eine derartige Änderung ist nur möglich, wenn dauerhafte Umbauten (zum Beispiel Sitzplätze ausgebaut) vorgenommen werden und ein Laderaum entsteht.

    Bezüglich der Gewichte ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, damit es sich nach dem Umbau um einen Lastkraftwagen handelt.


    Allgemeine Informationen zu Trennwänden und Zurrpunkten:


    Trennwand bzw. Zurrpunkte bei N1 Fahrzeugen: Um die Personen im Fahrzeug vor verrutschender Ladung zu schützen sind diese Einrichtungen gemäß ISO-Norm 27956/2009 seit dem 1.2.2013 wieder verbindlich.

    Trennwand und/oder Zurrpunkte müssen vorhanden sein und dabei dieser Norm entsprechen.

    Bei der Genehmigung von Umbauten ist dabei die Baujahrsregelung zu beachten. (ISO Norm verbindlich ab Zulassung 1.2.2013)

    Fahrzeuge welche vor dem 1.2.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen die davor gültigen Vorschriften erfüllen.

    d.h.:

    - fehlt die Trennwand, so sind beim Transport von Ladegütern diese entsprechend den gültigen Bestimmungen und Normen zu sichern

    - ist eine Trennwand vorhanden, so muss diese einer Last von 80% der Nutzlast standhalten


    Quelle: noe.gv.at deckt sich auch mit meinem Wissenstand da ich viel mit den Herren zu tun habe. Für die Polizei vor ort wenn sie dich erwischen ohne Trennwand heisst es Kennzeichen Abnahme, nova Nachzahlung wegen Steuerhinterziehung und die gleiche Summe nochmal als Strafe sind meistens mehrere Tausend bis zehntausende Euros in Summe. :D Gut überlegen ob es einem das wert ist. Von Unfällen mit Regressforderungen möchte ich garnicht reden ;). Weil die Versicherungen sind die ersten die sich abputzen.^^

  • Hast du dafür auch eine gesetzliche Quelle? Ich habe leider keine gefunden.

  • Das Fahrzeug ist keine Neuentwicklung, sondern nur wegen Abgastechnischen Tricks eine Abwandlung vom GJ.

    Daher auch keine EU-Neuzulassung.

    Du weißt aber schon das bei anderen Fahrzeugen nach einem Facelift ein anderes Homologationsdatum im Schein steht.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!