Wartezimmer Jimny Nutzfahrzeug

  • So ein J7 Buschtaxi kostet frei Rotterdam etwas über 30t€, nach Zoll, Steuern und Umrüstung für die EU sind es dann 50t€, schönes Auto, aber mit 15l Verbrauch bei Spritpreisen nah der 2€ einfach nicht mehr zeitgemäß....

    Solange mein Geldbeutel sowas möglich macht, wären auch 3€ zeitgemäß. Zeitgemäß ist ansichtssache und relativ.

  • Der Jimny ist übrigens zumindest für den Fahrer gemütlicher als der J7, man sitzt recht eng an der Tür, nicht so extrem wie beim alten Landy, aber ähnlich....


    In den Ländern, wo der J7 offiziell angeboten wird, interessiert der Spritverbrauch niemanden, solange der Tank groß genug ist...


    Ich persönlich hatte schon immer ein Problem damit, wenn mein Auto mehr als 10l / 100km verbraucht hat, obwohl ich einige hatte ( T4 VR6, Ducato, Patrol )....


    Ich bin froh, das es solche Autos überhaupt noch gibt, bald wird auch das wohl zumindest hier vorbei sein ( Euro7 2025 )....


    Zurück zum Jimny, hat denn schon jemand eine geändertes Trenngitter erfolgreich eintragen lassen?

  • So ein J7 Buschtaxi kostet frei Rotterdam etwas über 30t€, nach Zoll, Steuern und Umrüstung für die EU sind es dann 50t€, schönes Auto, aber mit 15l Verbrauch bei Spritpreisen nah der 2€ einfach nicht mehr zeitgemäß....

    Wenn du so einen in der Schweiz möchtest kommt noch 21964.75 CHF CO2-Steuer drauf 8|

  • So ein J7 Buschtaxi kostet frei Rotterdam etwas über 30t€, nach Zoll, Steuern und Umrüstung für die EU sind es dann 50t€, schönes Auto, aber mit 15l Verbrauch bei Spritpreisen nah der 2€ einfach nicht mehr zeitgemäß....

    Wenn du so einen in der Schweiz möchtest kommt noch 21964.75 CHF CO2-Steuer drauf 8|

    21964,75????

    ...sage nicht alles was du weißt aber wisse alles was du sagst ;) Numquam Retro

  • Wenn du so einen in der Schweiz möchtest kommt noch 21964.75 CHF CO2-Steuer drauf 8|

    21964,75????

    https://www.bfe-anw.admin.ch/b…n=370&zulassungsjahr=2021

    Die Steuer wird oft umgangen indem man z.B. Elektroautos "gegenverrechnet", aber bei Kleinimporten geht das nicht.
    Toyota verkauft das Buschtaxi nicht in der Schweiz darum musst du den selber importieren oder lässt ihn importieren.

  • Mal eben ummelden funktioniert nicht mehr so einfach wie einst. Dafür muss das Fahrzeug bauliche Bedingungen erfüllen (Suzuki baut nicht aus Jux und Dollerei das Trenngitter ein und Airbags aus). (...)

    gerade in Deutschland benötigt es für jede noch so kleine Änderung am Auto eine Eintragung - lediglich das Tanken und das Nachfüllen von Öl sind davon wohl noch ausgenommen 🤔😉


    bin gespannt bis der/die/das erste hier im Forum davon berichtet, dass er/sie/es von der Rennleitung auf Grund des fehlenden Trenngitters im HJ beanstandet wurde;

  • Nun ja, wer einmal z.B. einen Bus auf LKW umgebaut hat kennt das Spiel: Sitze und Gurte hinten raus, Trennwand rein. Glücklicherweise durfte ich damals meine Glas-Scheiben drin lassen. Hätte ich die Trennwand rausgemacht, dann wärs eben kein LKW mehr gewesen und damit Steuerhinterziehung. Heute kommt noch dazu, daß man - wenn das Fahrzeug eben kein LKW mehr ist - eigentlich gar keine Zulassung mehr hat (also: erloschene ABE) weil eben die CO2 Geschichte noch hinzu kommt.


    Natürlich kann es nun sein daß wieder der eine oder andere schreibt "Jaaaa, bei miiir hat der TÜV/die Polizei/der Kaiser von China aber nix gesagt und ich fahre jetzt schon xx Jahre ohne Trenngitter rum". Mag sein, aber streng genommen erlischt beim entfernen die LKW Zulassung da eben Fahrgastraum und Laderaum voneinander getrennt sein müssen. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Und Suzuki baut das Ding sicher nicht aus Jux und Dollerei ein.

  • Nun ja, wer einmal z.B. einen Bus auf LKW umgebaut hat kennt das Spiel: Sitze und Gurte hinten raus, Trennwand rein. Glücklicherweise durfte ich damals meine Glas-Scheiben drin lassen. Hätte ich die Trennwand rausgemacht, dann wärs eben kein LKW mehr gewesen und damit Steuerhinterziehung. Heute kommt noch dazu, daß man - wenn das Fahrzeug eben kein LKW mehr ist - eigentlich gar keine Zulassung mehr hat (also: erloschene ABE) weil eben die CO2 Geschichte noch hinzu kommt.


    Natürlich kann es nun sein daß wieder der eine oder andere schreibt "Jaaaa, bei miiir hat der TÜV/die Polizei/der Kaiser von China aber nix gesagt und ich fahre jetzt schon xx Jahre ohne Trenngitter rum". Mag sein, aber streng genommen erlischt beim entfernen die LKW Zulassung da eben Fahrgastraum und Laderaum voneinander getrennt sein müssen. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Und Suzuki baut das Ding sicher nicht aus Jux und Dollerei ein.

    Ich habe am Montag mit meinem TÜV Menschen gesprochen, er sagte mir das es früher so war mit der Trennwand und Laderaumtrennung.

    Das ist wohl heute nicht mehr, wenn die Fahrzeuge eine EG Typengenehmigung haben.


    Er hatte leider keine Zeit gehabt am Montag um die Sachen raus zu suchen.


    Ich versuch neben bei zu recherchieren.


    Ich glaube was gefunden zu haben, allerdings kann ich die Norm nicht kostenlos finden :(

    In der Norm DIN ISO 27955 sollte das drin stehen.

  • Da liegt der TÜV Mensch nicht ganz richtig. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzfahrzeugzulassung finden sich hier (Anhang II Kap. 3)

    https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A32018R0858

    Darin steht

    3.2. Der (die) Bereich(e), in dem (denen) sich die Sitzplätze befinden, ist (sind) grundsätzlich vollständig vom Ladebereich zu trennen.

    Grundsätzlich bedeutet, dass es auch Ausnahmen gibt. Wenn auf die feste Laderaumabtrennung verzichtet wird, muss die Ladung so gesichert werden, dass die Anforderungen der Norm DIN ISO 27955 (Ladungssicherung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen unabhängig von deren Klassifizierung) erfüllt werden. Da geht es darum, wie und womit gesichert wird, Festigkeit und Zahl von Zurrpunkten und die Prüfung der Befestigungseinrichtungen. Eine Gummispinne aus dem Baumarkt, liebevoll selbst verbaute Airlineschienen oder phantasievoll angetüddelte Netze werden dem eher nicht genügen.

    Zudem ist der Fahrzeughersteller für die Einhaltung der EU Verordnung und die technische Umsetzung verantwortlich. Suzuki hat sich für das Trenngitter entschieden, das damit zum homologierten Serienstand gehört und daher nicht nach Belieben entfernt werden darf.

  • Genau da hast du recht. Hab mich grade mal etwas durch gelesen. --> Quelle


    Seite 68 Punkt 3

    Aber das gilt doch allgemein für Ladungssicherung.




    Wenn der GJ eine Waschmaschine transportiert hat er ja auch die Sitze umgeklappt und keine Trennwand.


    Bei dem HJ würde ich persönlich nur das Gitter entfernen und das Trennblech unten drin lassen.

    Somit hätte ich eine Trennwand. Zusätzlich kommen noch eh einige Zurrpunkte dran.


    Da die meisten den Jimny eh nicht gewerblich nutzen entfällt eigentlich auch die DIN ISO 27955 (Ladungssicherung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen unabhängig von deren Klassifizierung).

    Somit ist dann nur eine normale Transportsicherung nötig.