Arbeitsscheinwerfer - Kein TÜV bekommem

  • Wenn alles rechtens ist dann wird der TÜV den Fehler einsehen.

    Es ist halt so das solche Anbauten sehr speziell sind und die dortigen Mitarbeiter auch nicht alles wissen können.

    Ihr seht ja selbst wie viele Gesetzte und Richtlinien es gibt, nicht ganz einfach das passende zu finden.

    Es ist halt nicht immer einfach mit Ihnen aber dafür sehr spannend.


    :)

  • Bau die Lampen ab, fahr zum TÜV zur Nachkontrolle und bau dann die Lampen wieder auf dein Auto. :)

    Das würde ich nicht empfehlen falls es, theoretisch, tatsächlich nicht zulässig wäre würde das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verlieren.

    Beim Unfall, auch unverschuldet, würde das bedeuten, kein Versicherungsschutz und volle Schuld.

  • Das würde ich nicht empfehlen falls es, theoretisch, tatsächlich nicht zulässig wäre würde das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verlieren.

    Beim Unfall, auch unverschuldet, würde das bedeuten, kein Versicherungsschutz und volle Schuld.

    Das ist doch schwachsinn...

    1. Würde er bei den meisten anderen Prüfstellen damit durchkommen also warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?

    2. Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).


  • Ich sehe das so: der Jimny fällt mit den Anbauten und der roten Motorhaubenhutze ohnehin auf. Da ist die Wahrscheinlichkeit, mal rausgezogen zu werden ähnlich wie bei den Sportwagentunern. Dann möchte ich gewappnet sein und alle Zweifel zerstreuen können und alles was verbaut ist legal zu haben. Schon alleine für den guten Ruf der stets hilfsbereiten Offroader.


    Die Lampen demontieren um die Prüfung zu bestehen ist doch schummeln (zumal ich davon ausgehe, Montag den Anruf zu kriegen, dass das geregelt ist) (und ich danach die Details zur Legalität nochmal zusammenschreibe für alle anderen, die mal danach suchen ^^)

  • Zum einen sagte ich theoretisch. Und nicht das es so ist. Wenn alles rechtens ist erlischt ja die Betriebserlaubnis nicht.



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  • Ja aber selbst wenn sie erlöschen würde siehe Punkt 2...

    Es sei denn sie würden auf der Straße benutzt werden und es kommt zum Unfall, aber dann kriegst du auch Probleme, wenn die Leuchten legal sind

  • Hallo,


    Ich verstehe die ganze Aufregung hier wegen der Arbeitsscheinwerfer nicht, was für TÜV-Prüfer habt Ihr denn????

    Und sind die bei Euch "Heilige"???


    Heute im I-Net gefunden:


    "Zusatzstrahler auf dem Dach sind daher als Arbeitsleuchten zu deklarieren. Es existieren keine Bestimmungen darüber, dass sie nicht auch nach vorne leuchten dürfen, aber sie brauchen dann selbstverständlich eine eingenständige Schaltung.


    Außer der separaten Schaltung solltest Du Leuchten verwenden, die keine E-Kennung als Fernscheinwerfer haben. So erleichterst Du dem zuständigen TÜVer die Unterscheidung und untermauerst Deine Argumentation, die Scheinwerfer nicht im Straßenverkehr einsetzen zu wollen. Geländewagenfahrer mit Seilwinde sind hier im Vorteil.


    Verantwortlicher
    Michael Quadflieg Internet Dienstleistungen
    Hoffeldstr. 135
    40721 Hilden
    Deutschland


    hallo@herman-unterwegs.de
    Link zum Impressum: https://herman-unterwegs.de/impressum/"


    Ich habe übrigens meine Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach paarweise (innere bzw. äußere einzeln) geschaltet, genauso die am Bügel / Seilwinde vorne montierten.

    Um die Eindeutigkeit der Schaltung als Arbeitsscheinwerfer zu untermauern, habe ich an den Schaltern Aufkleber mit folgendem Text angebracht:

    "Arbeitsscheinwerfer - NICHT im Bereich der StVZO schalten".

    Das hatte mir mein GTÜ'ler empfohlen mit dem Zusatz "dann interessieren die Scheinwerfer keinen Ordnungshüter oder Prüfer!"


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)

    • Offizieller Beitrag


    Ist doch alles schon gesagt worden....;)

  • Hallo!


    Ich hatte kürzlich problemlos TÜV für meinen Jimny bekommen, der sowohl sechs Dach-Scheinwerfer auf dem Horn-Träger als auch eine Hecktürleiter hat. Darüber hinaus sind größere 205er Reifen drauf (General Grabber AT2).


    Bin ich damit aus dem Schneider, falls dies von den Freunden und Helfern in grün bemängelt werden sollte?

  • Bin ich damit aus dem Schneider, falls dies von den Freunden und Helfern in grün bemängelt werden sollte?

    Nein, die bewerten immer den aktuellen Zustand.

    Die können ja nicht wissen, wie der Zustand am HU Tag war.

    Manche böse Buben haben ja zur HU quasi ein serienmäßiges Auto da vorher alles zurück gerüstet wird und danach die nicht legalen Teilen wieder montiert werden.

    So hat mein Arbeitskollege einen fast neuen HU Schalldämpfer für seine KTM.

    Wird ja nur ein paar Tage alle 2 Jahre montiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan9xx ()

  • Jetzt sagte der Prüfer, die Richtlinie 76/757/EWG sei 2016 aufgehoben worden und verweigert weiterhin die Plakette. Natürlich findet man darüber auch nichts online -


    Also verkabel ich morgen nach seinem Wunsch, lasse die bisherige Leitung abgesichert liegen, hole mir die Plakette, schreibe dann die TÜV Nord AG an, was ich zu beachten habe wenn ich mir Lampen montieren wollen würde und falls mir der TÜV bestätigt, dass ich recht hätte, mach ich den Prüfer lang :cursing:

  • Wo greife ich denn jetzt am besten den Steuerstrom für die Relais ab? Muss ja mindestens auf Standlicht sein...

    Servus,


    am Nebelscheinwerferschalter kann man das Standlicht abgreifen, rot/gelber Draht an Pin 5 und 6.

    Es sind bei mir 2 rote gewesen. Bilder folgen. Hab erst ein Rot-Gelbes gesucht und gefunden, das war es aber nicht. Scheiß fummelei in der Kälte..