Unterlassungserklärung gegenüber Ordnungsamt

  • In Darmstadt (Hessen/D) ist das Ordnungsamt der Meinung, daß jedes Auto mit D4-Einstufung nur der EUR2-Norm entspricht. Mein 99er-2WD ist aber laut Steuerbehörde mit EUR3 eingestuft. Nach jeder Durchfahrt des Citytunnels flattert mir durch die illegale Kennzeichenerfassung ein Schreiben ins Haus mit "blabla", so daß ich Widerspruch mit einer Kopie meiner Steuereinstufung einlegen muß, um Ruhe zu haben. Nun überlege ich mir, beim nächsten Mal eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung hinzuzufügen, möglichst im 5-stelligen Bereich ( daß ist deren Schmerzgrenze). Oder sollte dies besser via Anwalt, auch wieder mit mit Kosten verbunden, geschehen?

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

    Einmal editiert, zuletzt von Ex-Samurai ()

  • Kurze Erklärung: In Darmstadt dürfen in bestimmten Bereichen nur Benzinfahrzeuge ab E3 bzw. Diesel ab E5 fahren, dies wurde so mit der klagefreudigen "Deutschen Umwelthilfe" ausgehandelt. Trotz entgegensprechender Gerichtsurteile werden dennoch alle Kfz-Kennzeichen in dieser Zone via Blitzersäulen erfaßt. :rolleyes:

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Bei der nächsten Knolle wie gehabt Einspruch einlegen und auf die vorangegangenen Einsprüche hinweisen.

    Am besten die ganzen Einsprüche als Kopie beifügen und sollte es Schreiben geben, wo deine Einsprüche angenommen wurden, diese auch als Kopie beifügen.

    Dann darf dort auch sehr gerne der Satz

    "Sollten sie (das Ordnungsamt) mich weiterhin illegal auf diese Weise belästigen, dann werde ich für jede zukünftige und unberechtigte Forderung über meinen Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 50.000 € an den/die jeweilige(n) Sachbearbeiter(in) übersenden. Sollten die Forderung ohne Nennung einer sachbearbeitenden Person mir zugestellt werden, dann geht die Haftung direkt auf die Leitende Person des Ordnungsamtes über."


    Sollte das Ordnungsamt nicht innerhalb von zwei Wochen gehen diese zukünftige Forderung widersprechen, bei der nächsten Knolle mit den gesammelten Werken einen Anwalt aufsuchen und den direkt mit der Eintreibung der Abmahngebühr, sowie dem erneuten Einspruch beauftragen.

  • Das klingt schon mal gut, so in etwa hatte ich auch mir vorgestell! :thumbup:


    Material hab ich eh schon zusammen! 2x 2019 & 3 x 2020 dürfte genügen. Beim letzten Widerspruch wurde schon auf die vorherigen Fälle hingewiesen, da war der Sachbearbeiter schon ziemlich kleinlaut!

    Aber es braucht jetzt mal einen dauerhaften Dämpfer, der denen richtig weh tut!

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Was ich seit Jahren bei diversen Papiere kriegen mit Behörden mache ist dass ich mit einem Satz beiläufig erwähnen dass ich es mir Vorbehalte sämtlichen Schriftverkehr der RTL Mediengruppe zur Verfügung zu stellen. Der Druck in den Medien zu negativ da zu stehen ist meistens dann relativ groß und beeinflusst unter Umständen die Entscheidung. Viel Erfolg Gruß Frank


    Gesendet von meinem SM-A505FN mit Tapatalk

  • Halt uns auf dem laufenden und richte ein Spendenkonto ein.8o

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Reichsbürger ick hör dir trappsen...

    Darmstadt war doch nie freie Reichsstadt, deswegen würde ich deren Beamte nicht als Reichsbürger bezeichnen. ;)

    Und die Beamten trappsen doch auch gar nicht, sie fotografieren unbescholtene Verkehrsteilnehmer... ;)=O

  • zumindest nicht an den Sachbearbeiter gerichtet, der ist für die Ausführung seiner Behördentätigkeit ja nicht persönlich haftbar ?(

    einen Schrecken wird er davon auch nicht bekommen - höchtens einen Lachanfall.


    Ich würde den Anwalt einschalten, dass der denen freundlich mitteilt, dass sie sich doch einen Postit an die Stirn kleben mögen Kennzeichen xy nicht weiter zu behelligen. Aber wir haben auch ne Rechtsschutzversicherung, da sind so kleine "Spässe" abgedeckt.


    Anekdote am Rande:

    Mein Mann hatte mal nen Schreiben mit einer Strafanzeige wegen zu schnellen Fahrens bekommen - 6km/h in der 80er Zone auf der Autobahn. (glaub aus ZH) war dem Anwalt schon häufiger untergekommen, dass eine derartige unverhältnismässige Strafe aufgebrummt werden sollte. erst bei +25*km/h würde es eigentlich strafrechtliche Folgen geben, wenn ich mir die Zahl richtig gemerkt hab - jedenfalls weit über 6 - der Anwalt hat das geklärt und die dennoch gerechtfertige Rechnung inkl. Bearbeitungsgebühr bezahlt und es war noch Guthaben auf dem Konto für jährliche "Rechtsspässe".

    Im Studium zählten sich einige Vertreter der Juristerei zu meinem Bekanntenkreis, die hatten allesamt eine Rechtsschutzversicherung und haben diese wärmstens empfohlen und niemals eine (völlig berechtigte) Strafe für zu schnelles Fahren bezahlt - nicht, dass ich hier jemanden zu derartigem Unfug anstiften möchte...


    *habs nachgeguckt

  • lullyfy

    In der BRD haftet jeder Sachbearbeiter persönlich!

    Die sogenannte Staatshaftung gibt es seit über 30 Jahren nicht mehr.

    Eventuell übernimmt die Dienststelle des Sachbearbeiters die Forderung, erfolgt meisten bei Polizisten, aber wenn die Verwaltung nein sagt, dann ist der Sachbearbeiter zahlungspflichtig.

    Von welchen Umständen redest du?

    Wenn der Sachbearbeiter seinen Job völlig korrekt ausführt, wofür soll er dann haften? Kann auch noch gut sein, dass es jedes mal ein anderer ist, wegen tatsächlich bisher nicht aufgefallen ist, dass sich dieser Vorgang schon häufiger als fehlerhaft herausstellte.

    Selbst wenn nicht:

    Für was genau soll der Sachbearbeiter dann haften?

    Er bekommt die Meldung vom System: Fehlverhalten und lässt die Nachricht an den Besitzer raus: Fehlverhalten.

    Weder hat er den Nummernschildleser aufgestellt, noch sich ausgedacht, dass es diese Zonen gibt, noch was die Folge für Fehlverhalten sein wird.

    Untermn Strich mMn als würde man den Vollzugsbeamten, der einen in die Zelle bringt dafür verklagen, dass man zu Unrecht im Knast sitzt - obwohl der Fehler eindeutig an einer anderen Stelle liegt. Noch dazu wenn einen jedes mal ein anderer abends zurück in die Zelle bringt und man einfach den letzten davon für büssen lassen will.

    • Offizieller Beitrag

    Der Sachbearbeiter hat seinen Job gemacht...mehr nicht.


    Jeder Rechtsbeistand kann dir helfen einen entsprechenden Brief an die ausstellende Behörde zu verfassen.

    Hier im Forum hast du viele Meinungen aber ob da was bei ist was dir im Fall eines Rechtsstreites auch wirklich hilft kann ich nicht beurteilen.

    Dazu ändert sich zu viel in zu kurzer Zeit.

    Total langweiliger original GJ Automatik in der Aufbauphase ...


  • interessant ist indes, dass eine Stadt etwas mit der sogenannten Deutschen Umwelthilfe ausgehandelt hat. Ist es schon soweit, dass Städte gegenüber selbsternannten Ökoterroristen klein beigeben???

    Ein Thema, dass gerade in einem Autoforum wie unserem mehr Beachtung finden sollte.

    Wichtiger wäre es doch, wie man solchen Scharlatanen die Platform entzieht, derartige Klagen und Forderungen überhaupt durchzusetzen.

    Meine Meinung.

  • Ob und was in einer Stadt, in einer Region geschieht Bzw nicht geschieht, dies bestimmt einzig und allein die Politik - durch Politiker welche vom Souverän, dem Volk gewählt werden;


    nachdem es sich hierbei ja um ein Suzuki Jimny Forum handelt in dem man sich über alles, was mit Suzuki 4x4 Fahrzeugen zu tun hat, austauschen kann - wie es hier Eingangs schön geschrieben steht - finde ich, dass es für Politik wohl geeignetere Foren gibt 🙂👍

  • Um Politik gehts mir dabei gar nicht, sondern um die Pauschalisierung der Schadstoffstufe Alt zu Neu, die halt mal nicht 1:1 umsetzbar ist. Und ja, dies betrifft auch andere Jimnyfahrer ebenso!

    Inzwischen weiß ich auch, daß ein gewissenhafter Sachbearbeiter bei korrekter Nachfrage auch die aktuelle, steuerliche Schadstoffeinstufung mitgeteilt bekommt. Und dazu wäre er auch verpflichtet bei ungenauer Sachlage! Das Problem tritt nämlich auch bei etlichen Oldtimern auf.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17