Jimny GJ Totalschaden Versicherungsfrage

  • Ein Freund hat einen GJ+, den er Ende 2020 für knapp 30k gekauft hat (nur so war noch der GJ+ in seiner Wunschfarbe zu bekommen, Preise sind ja allen bekannt.


    Nun wurde der Jimny bei den aktuellen Hochwasserkatastrophen komplett überschwemmt. Wagen hat quasi noch nichts gelaufen.


    Frage: Was meint Ihr bezahlt die Vollkasko?


    1. Listenpreis


    2. den Preis den er bezahlt hat


    3. Wiederbeschaffungswert (der dürfte aktuell bei ca 35k liegen)


    4. oder komplette Instandsetzung, also alles neu was durch das Wasser beschädigt wurde



    Er würde ihn auch gerne waschen, und einen Entfeuchter reinmachen um weitere Schäden zu vermeiden, da ein Gutachter anscheinend erst in einigen Monaten kommt (sehr viele Schadensmeldungen aktuell).

    Darf er das oder doch besser das ok von der Versicherung einholen, Fotos sind ja gemacht.

  • wenn der Wagen Totalschaden hat, braucht da auch niemand einen Entfeuchter reinstellen, geschweige denn das Auto waschen:/ sonst gilt wohl der Widerbeschaffungswert

  • Bei so vielen Schäden betreiben die Versicherungen ohnehin vereinfahtes Verfahren. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, fertig.. Ich würde den Wagen wegstellen und die Fenster offen lassen und nach Abwicklung als Totalschaden verkaufen oder beim Händler lassen der den neuen verkauft.

  • 1. Ich werfe mal nur den Zeitwert in den Raum ( Listenpreis nach DAT )

    Bei so vielen Schäden betreiben die Versicherungen ohnehin vereinfahtes Verfahren. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, fertig.. Ich würde den Wagen wegstellen und die Fenster offen lassen und nach Abwicklung als Totalschaden verkaufen oder beim Händler lassen der den neuen verkauft.

    2. Das wird nicht in dem Fall möglich sein, weil das Wrack nach Abwicklung durch den Versicherer Eigentum derer ist.

  • 1. Ich werfe mal nur den Zeitwert in den Raum ( Listenpreis nach DAT )

    Bei so vielen Schäden betreiben die Versicherungen ohnehin vereinfahtes Verfahren. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, fertig.. Ich würde den Wagen wegstellen und die Fenster offen lassen und nach Abwicklung als Totalschaden verkaufen oder beim Händler lassen der den neuen verkauft.

    2. Das wird nicht in dem Fall möglich sein, weil das Wrack nach Abwicklung durch den Versicherer Eigentum derer ist.

    2. Eben nicht.. Was soll der Versicherer mit den hunderten Autos. Ich hab 2013 sowas mitgemacht bei einem Hagel. Der Restwert wird abgezogen und damit bleibt der Wagen beim ursprünglichen Eigentümer.

  • Totalschaden bei einem Auto:


    Da gibt es Unterschiede, in den USA z.B. ist ein Totalschaden nach der Regulierung Eigentum der Versicherung und diese verwertet das Fahrzeug, also verkauft es als Ganzes ins Ausland, da es dort verboten ist ein als "totalled" gelistetes Fahrzeug wieder für den Straßenverkehr wieder herzurichten oder es werden Teile als gebrauchte Ersatzteile, bzw. an Eisenhütten für das Einschmelzen des Stahls zur Herstellung von neuem Stahl.


    In Deutschland wird von den Versicherungen meist der Restwert abgezogen, dann verbleibt das Fahrzeug beim Halter und dieser ist dafür verantwortlich sich den Restwert bei einem Händler durch Inzahlungnahme oder beim Verwerter zu holen, bzw. durch den Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen den Restwert zu kassieren.

    Das einzige Problem bei der Eigenverwertung für den Halter ist die Einhaltung der gesetzlichen Umweltauflagen bei der Entsorgung umweltgefährdender Stoffe (Motor-/Getriebe-Öl, Kühlwasser, Batterie usw.), sowie die Lagerung des Wrackes.

  • Sollte das Fahrzeug Totalschaden haben, wird das Fahrzeug von den Versicherer in einer Börse angeboten um den restwert zu ermitteln.

    Der Meistbietende wird bei der Abwicklung dem Besitzer genannt. Der entscheidet das Fahrzeug an diesen zu verkaufen, oder eben den Betrag den der Meistbietende genannt hatte als Abzug in Kauf zu nehmen.


    Aber wenn der Jimny "nur" überflutet wurde, dürfte man den wieder hin bekommen. Es gibt ja genug Jimnys die in "Freizeitparks" versenkt wurden und trotzdem noch laufen.

    Also wenn der Schaden abgewickelt wurde, Auto auseinander bauen, waschen, trocknen und dann wieder zusammenbauen. Wechsel von allen Flüssigkeiten nicht vergessen.

  • Sollte das Fahrzeug Totalschaden haben, wird das Fahrzeug von den Versicherer in einer Börse angeboten um den restwert zu ermitteln.

    Der Meistbietende wird bei der Abwicklung dem Besitzer genannt. Der entscheidet das Fahrzeug an diesen zu verkaufen, oder eben den Betrag den der Meistbietende genannt hatte als Abzug in Kauf zu nehmen.


    Aber wenn der Jimny "nur" überflutet wurde, dürfte man den wieder hin bekommen. Es gibt ja genug Jimnys die in "Freizeitparks" versenkt wurden und trotzdem noch laufen.

    Also wenn der Schaden abgewickelt wurde, Auto auseinander bauen, waschen, trocknen und dann wieder zusammenbauen. Wechsel von allen Flüssigkeiten nicht vergessen.

    Also ich kenne das auch so, mein Onkel hatte einen Totalschaden mit seinem Vitara, der wurde von der Versicherung auf einer Börse angeboten und der Händler bzw. Verwerter der das höchste Gebot im Zeitraum X abgab, war auch verpflichtet den Wagen zu kaufen.

    Die Differenz zum ermittelten "Wert" (keine Ahnung ob Widerbeschaffungs- oder Zeitwert) zahlte dann die Versicherung aus.


    Wie ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert für einen fast neuwertigen weisen GJ Plus...? im Netz steht KEINER zum Angebot?


    Ich könnte mir vorstellen, das die Gebote auf dieser Börse noch recht hoch sind.

  • Farbe spielt da keine Rolle, dann wird ein grüner oder grauer zum Vergleich heran gezogen....

    Oder jede andere Farbe und der Aufpreis für metallic oder schwarzes Dach wird eben abgezogen....

    Ob die Farbe gar keine Rolle spielt denke ich nicht, gerade bei einem Wagen der Europaweit nicht mehr zu bekommen ist (ich habe keinen neuwrtigen weisen Jimny mit "50km" auf der Uhr gefunden und es war ja auch seine Wunschfarbe als Arzt).

    Deshalb würde ich eher denken, z.B. es wird der Wert anhand der Angebote diverser Plattformen ermittelt und dann die Umlackierung von grün nach weis hinzu addiert (obwohl das dann auch eine Wertmiderung ist, da nicht original Lackierung)...schließlich soll er ja einen Ersatz (Wiederbeschaffung) für sein Fahrzeug bekommen.

    Oder möchte jemand der Männer hier ein "rosafarbenes" Fahrzeug mit roten Herzchen 😁 haben, nur weil das dann gerade allen anderen Faktoren entspricht?

    Da wäre ich aber schnell beim Anwalt.


    Ich schätze den Wiederbeschaffungswert deshalb auf 35-38k...soviel dürfte der Wagen kosten, wenn er denn irgendwo noch eins zu eins angeboten würde oder halt einer der aktuellen Angebote plus Lackierung liegt km gleichen Bereich - ein Austausch aller Teile, die Sanierung der Hohlräume und hohe Arbeitsaufwand vermutlich ebenfalls.

  • Alles Spekulatius. Warten wir es ab. Ich glaube nicht das die Versicherer bei einem aktuellem FZG. Liebhaberpreise jenseits 35 Ocken bezahlen.

    der wurde von der Versicherung auf einer Börse angeboten und der Händler bzw. Verwerter der das höchste Gebot im Zeitraum X abgab, war auch verpflichtet den Wagen zu kaufen.

    Die Differenz zum ermittelten "Wert" (keine Ahnung ob Widerbeschaffungs- oder Zeitwert) zahlte dann die Versicherung aus.

    Ich tippe immer noch auf den Zeitwert. Das mit den Börsen ist korrekt. Aber in ein paar Wochen sind wir dann schlauer;)

  • Unter der Beschreibung von Zeitwert, ist zu finden, das der Wiederbeschaffungswert oft damit bezeichnet wird und neben den üblichen Faktoren wie Alter, km, Zustand etc., auch die Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine Rolle spielt.

    Naja in einigen Monaten werden wir es wohl wissen.

  • Ich fürchte, ohne Streit wird der tatsächliche Wiederbeschaffungswert von der Versicherung nicht ausgezahlt. :/:cursing:


    Es sei denn es bestände eine Vollkasko mit entsprechenden Zusatzvereinbarungen :suspekt:

  • Man kann ja immer nachberechnen.. Wenn der geschädigte zum Autohaus geht, den alten hinstellt, einen neuen bestellt und der dann da ist, dann bezahlt die Versicherung einfach die Zeche. Ist natürlich nicht ganz einfach übers Autohaus was zu finden, ob dann der Transport quer durch D z. B. Abgedeckt wäre weiß ich nicht.


    Mein Hagelschaden war damals 1/3 teurer als begutachtet, die Rechnung hat die Werkstatt direkt eingeschickt und die Versicherung hat bezahlt. War dann ganz knapp am Totalschaden mit deutlich über 10t Euro

  • Wir hatten auch mal (dank meines Bruders) einen Totalschaden in der Familie.

    Die Farbe gab es natürlich bei einem Auto mit ähnlicher Laufleistung etc. nirgendwo zu bekommen.

    Dafür gab es soweit ich weiß aber keine Entschädigung. Insgesamt hat die Versicherung, dann aber doch etwas mehr als den Kaufpreis ausgezahlt, sodass alle zufrieden waren.

  • Um jetzt ein wenig off topic zu schreiben:


    Wenn der derzeitige Marktpreis wirklich bei 30K € sein sollte, wird auch der Wert für den Totalschaden höher.

    Sollte die Reparatur also nur 25k € kosten, kann es durchaus sein das die Versicherung nur diese Summe zahlt.


    Die Suzuki Ersatzteilpreise unterliegen Gott sei Dank nicht den Spekulationen.

  • Ich denke mal gelesen zu haben, das bis zu 135% der Versicherte einen Anspruch hat, den Wagen wieder in Stand setzen zu lassen.


    Mein Freund ärgert sich gerade massiv über die HUK ....bei den meisten Nachbarn, die woanderst versichert sind, waren schon die Gutachter, nur diese Versicherung kriegt es anscheinend nicht auf die Reihe und plant "irgendwann" dann eine Sammelbegutachtung...bin echt mal gespannt.


    Sein Anwalt steht auch schon in den Startlöchern um ein Gegengutachten machen zu lassen, der geht schon jetzt davon aus, das es notwendig sein wird.


    Schade, soviele Schäden und wenn dann die Versicherungen ran müssen, trennt sich die Spreu vom Weizen.