Zusatzscheinwerfer Fernlicht - zulässige Referenzzahl berechnen?

  • Ich habe zwei Zusatzscheinwerfer Osram VX250 auf dem Dach. Diese LED-Bar hat eine E-Nummer und ist für zusätzliche Fernscheinwerfer im Straßenverkehr zugelassen. In der Anleitung steht, dass ein maximal zulässiger "Ref-Value" (Referenzzahl) zu berechnen ist und ein Wert von 100 für alle Scheinwerfer zusammen nicht überschritten werden darf. Dazu müsste man aber wissen, welchen Wert das serienmäßige H4 Fernlicht hat.

    Wenn ich das Datenblatt richtig lese, haben die VX250 einen Wert von jeweils 30, macht 60 zusammen. Somit wären noch 2 x 20 für die serienmäßigen H4 frei.

    Da diese Referenzzahl nichts mit der (elektrischen) Leistung zu tun hat, wäre es auch eine Frage, ob diese Angabe für jeden Scheinwerfertype bzw. Auto individuell ist. Dann wäre die für den Jimny klein, weil er ja nun bekanntlich nicht das beste Licht hat.


    Weiß das jemand genau?


    Es ist schon interessant und eigentlich eine unmögliche Regelung, weil man demnach nicht so einfach zwei zusätzliche Fernscheinwerfer dran schrauben darf, sondern muss erst rechnen. Das wiederum verlangt die genaue Kenntnis der serienmäßigen Scheinwerfer am Auto. Wer hat die schon? Weiterhin ist die Frage, ob dieser Ref-Wert nur für die gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer gilt, oder für alle am Auto montierten, wie z.B. Nebenlampen..

    Prinzipiell gehe ich aber davon aus, dass man mit H4 keine zu hohen Werte erreichen wird, weil H4 heutzutage der unterste Standard ist.

  • Servus,


    die Referenzzahl der Serienscheinwerfern steht auf der dem Motorraum zugewandten Seite des Scheinwerfergehäuses wo auch die E..-Nummer zu finden ist.


    Um das Ganze zu vereinfachen hat man Referenzzahlen eingeführt. Mit denen kann jeder auch ohne jegliche Lichtkenntnisse die Zulässigkeit der Zusatzscheinwerfer prüfen.

    Vier Zahlen addiert = Summe kleiner gleich 100 ergibt: zulässig!

  • Der R-Wert der Serienmäßigen Scheinwerfer ist entweder auf dem Scheinwerferglas oder dem Scheinwerfergehäuse zu finden, sofern die Scheinwerfer auch eine E-Nr. haben.

    Beim GJ ist er auf dem Gehäuse zu finden und beträgt 12,5 pro Scheinwerfer.



    Somit kann man beim GJ noch Zusatzfernscheinwerfer von insgesamt R75 anbauen, z.B. zwei Scheinwerfer mit je 37,5 R-Wert.

    Beim FJ haben die Originalen bestimmt auch nicht mehr wie 12,5? Aber schau einfach nach, der R-Wert muss irgendwo drauf stehen.;)

  • Die Referenzzahl


    Die Regelung ist simpel, nur kennen muss man sie. Alles nachzulesen in der UN-ECE R48.


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    Die Referenzzahls steht immer auf dem Fernscheinwerfer und gilt nur für den Fernscheinwerfer.


    Die Referenzzahl ist nicht die einzige Limiterung (auf 430.000 cd = Ref 100).


    Fernscheinwerfer dürfen nur paarweise montiert werden und nur bis die Referenzzahl 100 erreicht wurde. Du kannst ein oder zwei Paar zusätzlich montieren. Bei drei Paar Fernscheinwerfer, darf ein paar nur als Lichthupe zu verwenden sein, die anderen müssen abgedeckt sein.


    Sie müssen paarweise einzuschalten sein, aber alle müssen zusammen ausgehen.


    Es gibt Fernscheinwerfer, die sehen aus wie einer, sind aber zwei. D.h. zwei Referenzzahlen auf einem Gehäuse. Bei Osram heißen die "Singlemount".


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Alles klar, TÜV darf gucken!

    Der Referenzwert von 17,5 steht auf dem Scheinwerferglas.

    Somit ergeben 2 x 17,5 + 2 x 30 = 95 und damit bin ich im grünen Bereich 8)

    Generell sind der Osram VX250SP eine echte Empfehlung. Die werfen so viel Licht in die Ferne, dass reflektierende Straßenschilder schon blenden. Zudem haben die mit 27 W (gemessen) pro Stück auch in etwa die halbe Stromaufnahme, wie übliche Halogen.


    https://www.osram.de/ecat/Ligh…PS01_3438276/ZMP_4061645/

  • Die Regelung ist simpel, nur kennen muss man sie.

    Die Referenzzahls steht immer auf dem Fernscheinwerfer und gilt nur für den Fernscheinwerfer.


    Stimmt, aber das kann man Osram anlasten, denn da steht nur drin, dass man die Zahl 100 nicht überschreiten darf. Das diese Zahl auf den Scheinwerfern zu finden ist, steht da ebensowenig drin, dass das nur für Fernlicht gilt.

    Ich kannte das noch nicht. Früher hat man einfach ein paar zusätzliche Halogen mit E und ~ angeschraubt und fettich.

    Aber nun bin ich beruhigt. Da ich neben diesen Fernscheinwerfern auch Arbeitsscheinwerfer auf den Dachträger von Horntools montiert habe, muss ich ja damit rechnen, dass man da mal genauer hinschaut. Auch deswegen habe ich die Broschüre der Dekra "Lichttechnische Einrichtungen am Kfz" im Handschuhfach. Dort sind auch die Arbeitsscheinwerfer erwähnt. Aber nun bin ich beruhigt.


    Anekdote am Rande: Bei meiner ersten Version mit einer simplen Dachträgertraferse von Lidl und montierten Hella Fernlicht und Arbeits-LED hat mal der TÜV gestutzt und gesagt, "Und wie soll ich da nun das Fernlicht nachmessen?" Ich habe da nur gesagt, wie bei LKW und deren Dachlampen - gar nicht. So war das abgehakt und wohl aus Frust monierte er aber die Einstellung der Nebellampen, was die Werkstatt sofort erledigte.


    Nachtrag: Vielen Dank für eure Beiträge. Sie halfen innerhalb einer Stunde zu klären, was mir schon seit Wochen auf dem Magen drückt.

  • Das Fernlicht darf eh nicht oben leuchten, wenn unten es leuchtet. Es kann nur in einer Reihe zusammen leuchten. Die anderen müssten abgedeckt sein. Also oben und unten gleichzeitig ist nicht vorgesehen für den Straßenverkehr.

  • Das Fernlicht darf eh nicht oben leuchten, wenn unten es leuchtet. Es kann nur in einer Reihe zusammen leuchten. Die anderen müssten abgedeckt sein. Also oben und unten gleichzeitig ist nicht vorgesehen für den Straßenverkehr.

    Darf ich fragen, woher diese Information stammt? Sowohl die StVZO §50 als auch die UN-ECE R48, ersteres ist nationales Recht, letzteres die heute geltenden UN-ECE-Regeln beschreiben keine Einschränkung bei der Anbauposition, außer dass sie vorne sein müssen. Fernscheinwerferpaare und Lightbars bei zahlreichen Geländewagen drücken das auch aus.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Das ist Quatsch. Es gibt keine Regeln wo die Fernscheinwerfer angebracht sein müssen. Nur die maximale Anbauhöhe ist 4 m.

    Das hat der Experte im Video auch ausdrücklich so erwähnt. Nur die Anzahl und Referenzzahl ist vorgegeben. Sie müssen nur symetrisch zur Fahrzeugachse montiert sein.

    Man hat aber die Wahl, das Fernlicht der serienmäßigen Hautscheinwerfer abzuklemen und dafür 2 oder 4 Stück Zusatzscheinwerfer strahlen zu lassen.

    Ich habe mein Dachlicht mit 2 Fern- und 2 Arbeitslichtern 9 Jahre gefahren. Bislang hat noch nicht mal der TÜV gemeckert, zu dem mein Würfel auch zu diversen Abnahmen zusätzlich zum TÜV war.

    Ich will nicht verhehlen, dass der Prüfer möglicherweise etwas den Kopf geschüttelt hat und sein Missfallen ausdrücken wollte.


    Nachtrag: Den Dachia Duster und den VW Amarock kann man sogar ganz normal über das Zubehörprogramm mit Dachscheinwerfern bestellen. Beim Dachia sieht das aber billig gemacht aus.

    Ich poste in Kürze mal ein Foto von meinem.

  • Kann man auf dem Dach bauen nur sollten unten die dann nicht leuchten. Anders hab ich nicht gesagt.


    https://herman-unterwegs.de/zusatzscheinwerfer-rechtlich/


    Paragraph 50 Absatz 2


    Da steht mega viel drin, aber nur ein Satz, dass nur eine Reihe leuchten darf. Die andere soll sogar abgedeckt sein.


    Demzufolge existiert diese Reihe ja nicht und man hat wieder 100 Referenzpunkte zur Verfügung.:/

    Ist meine Persönliche Interpretation. Also vier Fernlichter auf dem Dach;)?

  • Der genannte § 50, Abs 2 ist falsch interpretiert worden. Der gilt nicht für normale LKW und PKW:


    Zitat:

    ...

    Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

  • Ich kenne Sabine und Michael privat und alles gut, ich mag die beiden, aber das stimmt nicht. Sie sind auch keine rechtlich-verbindliche Quelle. Ebenfalls in der UN-ECE R48 ist die Verschaltung aufgeführt. Fernscheinwerfer dürfen (nicht müssen) paarweise nacheinander eingeschaltet werden, müssen aber alle zusammen ausgehen.


    Wenn es ein drittes Paar Fernscheinwerfer gibt, dürfen die nur als Lichthupe verwendet werden und die anderen Paare müssen abgedeckt sein. Die Position vorne ist egal.


    Das kann jeder in der StVZO und der UN-ECE R48 selbst nachlesen. Ich nutze dafür das Buch "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen" und das "Was ist wie"-Kompendium und das FEE, die Sammlung aller UN-ECE-Regelungen, Sonderblätter usw. aus dem Kirschbaumverlag, Bonn, die von Prüfingenieueren und Juristen für Prüfingenieure geschrieben und aktualisiert werden, damit diese ohne Studium der Gestze eine HU, Zulassung usw. durchführen können. Der Kirschbaum-Verlag ist einer der beiden deutschen Fachverlage, die diese anerkannten Werke herausgeben. Das Buch "Lichttechnische Einrichungen..."kann jeder für ca. 60 Euro kaufen: http://shop.kirschbaum.de/shop…3f-a251-fc6c20646cb1&IA=1


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Genau so kenne ich das auch.

    Der genannte Abs. 2 gilt nur für Arbeitsmaschinen usw. Da gelten offenbar abweichende Regelungen. Das darf man aber nicht im Umkehrschluss interpretieren, dass bei anderen, normalen PKW ect. andere Konstellationen nicht zulässig sind.

    In den Lichttechnischen Einrichtungen ist ja im Schaubild bei den Bemaßungsstrichen beschrieben, keine besondere Vorschrift.


    Mir hat aber letztes Jahr ein Prüfer gesagt, dass die Arbeitsleuchten am PKW nicht gerne gesehen werden, wenn das Fahrzeug nicht offensichtlich für den Arbeitsdienst genutzt wird. Aber ich kenne keine Vorschrift, wo es eine Definition dazu gibt. Daher dürfte diese Aussage auf tönernen Füßen stehen, weil die gesetzliche Vorgabe das nicht hergibt.


    So ist zumindest mein Wissensstand. Aber ich gehe auch davon aus, dass ein gekennzeichneter Jagdwagen mit Waffenhalterungen und Rödelkram am Trenngitter doch eher als Arbeitsgerät angesehen werden kann, auch wenn es zulassungstechnisch ein normaler PKW ist.

  • Mir hat aber letztes Jahr ein Prüfer gesagt, dass die Arbeitsleuchten am PKW nicht gerne gesehen werden, wenn das Fahrzeug nicht offensichtlich für den Arbeitsdienst genutzt wird. Aber ich kenne keine Vorschrift, wo es eine Definition dazu gibt. Daher dürfte diese Aussage auf tönernen Füßen stehen, weil die gesetzliche Vorgabe das nicht hergibt.

    Ja, das ist mir auch schon begegnet. Das kann daran liegen, dass Prüforganisationen schon auch Einfluss nehmen können uns sollen. So sollen z.B. VW Golf, die zum H-Kennzeichen anstehen aber vergammelt sind, sprich nicht erhaltungswürdig, kein H-Kennzeichen bekommen. Der Grund ist schlichtweg, dass man verhindern möchte, dass nur aus steuerlichen Gründen Leute sich H-Kennzeichen holen, die nichts für den Wagen tun. Da es vom Golf noch viele gibt, ist der einzelne Wagen, gerade wenn vergammelt und nicht gepflegt, auch nicht erhaltungswürdig.


    Ein Jagdwagen ist sicherlich kein Arbeitsgerät (da auch für viele andere Zwecke verwendbar und möglicherweise auch verwendet), aber die Arbeitsscheinwerfer können so gerechtfertigt werden. Anderes Beispiel: Winde an Geländewagen, wird u.A. zum Holzrücken benutzt. Und schon ist ein Arbeitszweck definiert.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • aber die Arbeitsscheinwerfer können so gerechtfertigt werden.

    Es wäre ja auch die Frage, ob es dafür einen Bestandsschutz gibt. Wenn das künftig tatsächlich neu und verschärft geregelt wird, wird das nur für neue Fahrzeuge gelten können und nicht für bislang damit ausgerüstete.

  • So, ich habe in einem anderen Forum ein zur Frage passendes Schaubild gefunden. Das klärt es, und zwar genau so, wie wir das auch interpretiert haben.

    https://www.jeep-forum.de/thre…-dach.117554/post-1273264


    Zusätzlich steht in der Einleitung der o.g. Broschüre, dass generell alle Lampen symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs montiert sein müssen.

    Ich habe weitere Beiträge gefunden, die das Gleiche aussagen. Interessant ist, früher war die maximale Referenzzahl 75, nun gilt 100. (Gelesen in einem Beitrag aus 2008.)


    BTW: Man könnte bei z.B. den Osram Ledbar als Fernlicht auch getrost auf das serienmäßige Fernlicht verzichten. Man sieht das gar nicht mehr :D

  • Der genannte § 50, Abs 2 ist falsch interpretiert worden. Der gilt nicht für normale LKW und PKW:


    Zitat:

    ...

    Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

    Dem aufmerksamen Leser dürfte auch auffallen, dass es sich hier um vollwertige Scheinwerfer handelt und nicht nur um Fernlicht.


    Wobei so 4-faches Abblendlicht sähe bestimmt auch nicht schlecht aus :/^^