Rückleuchten beim jimny.

  • Hallo zusammen,


    so wie das aussieht sind nur die unteren 3cm illuminiert, was ist mit den oberen 15cm ? Nur Deko? Ich würde die Lampen gerne mal im eingebauten Zustand sehen, Und natürlich auch gerne wenns Licht an ist. Damit man sich mal ein richtiges Bild vom aussehen machen kann.


    Gruß, Olaf

  • Der Stecker ist mit 5 Anschlüsse belegt. Zusätzlich ist da noch ein gelbes langes Kabel wovon ich noch nicht weiß ob und woran es angeschlossen werden muss. Von unten nach oben, zuerst normale Rückstrahler, dann zwei Reihen Rückfahrlicht, und darüber ist Brems und Rücklicht.

    So soll es laut Hersteller sein. Nur ich habe im Moment noch keine Zeit sie einzubauen.

    Und ja, ich habe kein E Zeichen drauf.

  • ...

    Und ja, ich habe kein E Zeichen drauf.

    Was machst Du dann damit? Nur für Show-zwecke? Alles andere scheint dann ja nicht zulässig zu sein.

    Kann man schon machen, kommt drauf an, wo man wohnt und wo man damit hinfährt.

    Wobei LED fürn FJ is schon Grenzwertig. Passt meiner Meihnung nach nicht zum Gesamtbild, fürn GJ schon eher und die schauen auch um einiges besser aus.

    Gruß

    Wolfgang

  • Laut Verkäuferbeschreibung deiner Rücklichter befinden sich auch die Blinker darin. Da aber im Stecker diese ja nicht verkabelt sind, müssen die übriggebliebenen gelben Kabel mit denen von den Blinkern in der Stoßstange verbunden werden. Oder du hast halt 2 LED-Reihen ohne Funktion.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Da ich hier ziemlich ländlich wohne, und schon in Zusammenarbeit mit meiner Werkstatt des Vertrauens so einiges über den TÜV bekommen habe, wird es schon klappen.

    Moin Poldi,


    selbst mit einer Eintragung in die KFZ Papieren wären die LED Lichter illegal, schon alleine deshalb weil das E-Prüfzeichen und die Wellenlinie fehlen.

    Würdest Du die eingetragen bekommen wärst im Fall einer Kontrolle nicht nur Du, sondern auch der Prüfer in der Klemme, aber so richtig weil von Vorsatz ausgegangen werden kann. Hier gilt dann der "Ermessenspielraum" nicht mehr, weil elementar in Europa vorgeschriebene Prüfzeichen fehlen.


    Ich würde die einbauen und mich daran erfreuen. Bei einer Kontrolle dann ganz erstaunt schauen und mit einer Mängelkarte weiterfahren. Nach dem begutachten lassen des ordnungsgemäßen Zustand ist quasi wieder alles beim alten, nur....beim nächsten Mal bist Du hier auch Wiederholungstäter.


    Gruß, Olaf

  • Fahrzeugbeleuchtung kann nicht eingetragen werden. Sie ist zugelassen oder nicht.


    Nach StVZO, also nationalem Recht, fallen u.a. Rücklichter oder Hauptscheinwerfer unter die Regelung der "Bauartgenehmigung", d.h. der Hersteller muss die Leuchten bereits beim in den Markt bringen zugelassen haben (Wellenzeichen).


    Nach UN-ECE ist das quasi genau so, nur dass es nicht das Wellenzeichen gibt, sondern die E-Kennzeichnung und die Zulassung in irgendeinem Land erfolgen kann, dass den UN-ECE-Regeln beigetreten ist. Dass das erfolgt ist, zeigt dann die E-Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer.


    Oder anders gesagt, wie soll ein Prüfingenieur die Legalität eines Scheinwerfers prüfen um sie dann einzutragen. Die haben i.d.R. kein entsprechendes Prüflabor. Zudem müssten sie dann zu allen Leuchten die entsprechenden UN-ECE-Regularien kennen und nicht nur die UN-ECE R48.


    Mehr dazu:

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    Gruß

    AchwasAchwo

  • Wenn es ganz dumm bei einer Kontrolle läuft dann wird dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt weil das ein erheblicher Mangel ist.

    Ich hätte da keine Lust drauf mit dem Taxi oder ähnlichem nach Hause fahren zu müssen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen.=O

  • Wenn es ganz dumm bei einer Kontrolle läuft dann wird dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt weil das ein erheblicher Mangel ist.

    Ich hätte da keine Lust drauf mit dem Taxi oder ähnlichem nach Hause fahren zu müssen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen.=O

    Ja, und wenn Du die Originalleuchten mitführst, dann läuft es unter Vorsatz und verdoppelt die Strafe. Gibt im Motorradsektor ja auch solche Spezialisten, welche z.B. den DB-Eater ausbauen und im Rucksack mitführen um ihn im Fall das Falles wieder einzubauen.

  • Da ich hier ziemlich ländlich wohne, und schon in Zusammenarbeit mit meiner Werkstatt des Vertrauens so einiges über den TÜV bekommen habe, wird es schon klappen.

    Richtig so, laß Dir die LED's nicht vermiesen. Ich kenn das von früher mit dem Moped ( Motorrad) wenn man was will.

    Einfach mal machen.

    Eintragen wird der Prüfer die sicher nicht, aber Tüv kann er dir trotzdem geben denn es gibt keinen Beweis das am Tag der Abnahme die Leuchten verbaut waren. Vorausgesetzt der Prüfer schätzt dich so ein, daß Du nicht bei der ersten Kontrolle sagst " ich bin so über den Tüv gekommen" weil Trottel kommen halt zu nix;)

    Ich verstehe auch die Tüv diskusionen hier teilweise nicht.

    Wer in der Stadt zu Tüv oder Dekra geht ist selber Schuld fahrt mal aufs Land, ihr werdet staunen was da alles geht.

    Mann muß sich nur trauen.

    Wenn es ganz dumm bei einer Kontrolle läuft dann wird dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt weil das ein erheblicher Mangel ist.

    Ich hätte da keine Lust drauf mit dem Taxi oder ähnlichem nach Hause fahren zu müssen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen.=O

    Das Fahrzeug wegen LED Rückleuchten an Ort und Stelle stillegen ?:D

  • Das Fahrzeug wegen LED Rückleuchten an Ort und Stelle stillegen ?:D

    Kommt drauf an, von welcher Art Wegelagerer du kontrolliert wirst!

    Ist es der Typus Dorfwachtmeister Dimplmoser, dann bleibts in der Regel mit einer Neuvorführung und einem Bußgeld.

    Aber fällst du einer geschulten Kontrollgruppe in die Hände, sind grad hier in der Rhein-/Main-/Neckarregion auf Tuner & Poser-Jagd, dann läufst du unter widrigen Umständen wirklich erstmal heim! Mußten im Odenwald schon etliche Autofahrer und Biker erleben.

    Persönlich hatte ich in so einer Kontrolle Glück, es wurde alles genau begutachtet, aber es wollte keiner die Rückfahrlichter leuchten sehn, da sind bei mir LEDs drin. 8o

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