Benutzung eines Funkgerätes während der Fahrt, in NRW, bis nächsten Sommer, erlaubt!

  • Mit Schreiben vom 21.12.2021 (432 -57.04.02) informierte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seine Bußgeldstellen über die Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 für die Verwendung eines Funkgerätes gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO).


    Demnach wird auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30.6.2022.


    Darüber informiert Stefan Scharfenstein, DJ5KX

  • Ja, es ist schon verboten während der Fahrt das Hand-Mikrofon eines Funkgerätes zu ergreifen und zu benutzen. Dafür ist nur noch eine Freisprecheinrichtung erlaubt, welche es aber immer noch nicht für alle Geräte gibt.

    Deshalb gab/gibt es in einigen Bundesländern eine Verlängerung bzw. Aussetzung des Inkrafttretens dieser neuen Regelung von 2020.;)

  • Ach so:!:

    Aber da steht doch"§ 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel":?:hatte da an Handys gedacht.


    Ohne Handy und ohne Freisprecheinrichtung darf ich dann das Funkgerät während der Fahrt benutzen:?:

  • Ähh...? Ich verstehs nicht :/

    War vorher ein Funkgerät verboten?

    Die CB-Funkgeräte sind nicht verboten!

    Verboten wurde das in die Hand nehmen des Mikrofones während der Fahrt, so wie es beim Telefonieren gilt.

    Es gibt jetzt Funkgeräte mit Sprachsteuerung, welche aber nur in wenigen Fällen gut oder gar sehr gut arbeitet, die allerdings nach Meinung von Fachleuten in der derzeitigen Variante eigentlich nicht zulässig ist.

    Seit der Einführung dieses Verbotes sind jedoch immer wieder Ausnahmegenehmigungen, wie ein Zeitraum in dem die Nutzung nicht geahndet wurde oder halt wie oben mitgeteilt eine Ausnahme für bestimmte Umstände, erteilt worden.


    Mir persönlich ist dieses Verbot egal, da ich eine Taster-basierte Freisprecheinrichtung in meinem Würfel habe und so auch ohne Ausnahme während der Fahrt mein CB-Funk nutzen darf.

  • Irgenwie steh ich auf dem Schlauch.

    Oben steht:

    das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.

    du schreibst: halt wie oben mitgeteilt eine Ausnahme für bestimmte Umstände.


    Du hast Funkgerät mit Freisprecheinrichtung,soweit klar.


    :?:Wenn ich Handy Freisprechanlage habe darf ich nicht ans Funkgerät (Handmikrofon)?

    oder darf ich trotzdem ich eine Handy- Freisprechanlage habe das CB-Funk Mikrofon in die Hand nehmen?

  • Der CB-Funk ist noch bei vielen Truckern verbreitet und nutzen es halt nicht nur zur privaten Kommunikation (mittlerweile per Handmikro verboten) zwischen mehreren LKW's in einem Convoi, sondern auch um andere Trucker in einem Gebiet vor Stau, Unfall oder Gefahrenstellen hinzuweisen und dafür darf zur Zeit noch das Handmikro verwendet werden.


    Wenn du inn deinem Würfel CB-Funk hast, dann brauchst du so gesehen zwei Freisprecheinrichtungen, eine für CB-Funk (bei den meisten eine VOX-Sprachsteuerung) und eine für dein Telefon.

    Das in die Hand nehmen des Mikros vom CB ist die im öffentliche Strassenverkehr verbotene Nutzung, so wie beim Handy.


    Bei mir ist anstelle des Handmikros, welches ich bei Bedarf montieren kann, ein Schwanenhalsmikro am Gehäuse der vorderen Innenraumbeleuchtung angebracht, um dies zu nutzen betätige ich am Armaturenbrett einen Taster, der so die Funktion der Sprechtaste beim Handmikro emitiert und durch eine Steuerung, die unter dem Armaturenbrettverbaut ist, das Schwanenhalsmikro zuschaltet und dafür am normalen Anschluß für das Handmikro angeschlossen ist.

    Diese Steuerungbox mit Schanenhalsmikro und Taster ist eine Eigenkonstruktion vom Funkshop Heerdt.

    Hier findest du Bilder und Infos zum Händler

  • Danke für die Erklärung.

  • fyi


    Nordrhein-Westfalen: „Mikrofonverbot am Steuer“ – Übergangsfrist wird letztmalig verlängert


    Mit dem Erlass VM NRW vom 29.6.2022 – 58.88.05 10-000001 – hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 II StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt. Dies gilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Darüber berichtet Stefan Scharfenstein, DJ5KX.


    :/

  • Heute habe ich mir für die Kurzwelle einen Mikrofonhalter gebaut. So ist das Mikrofon stabil und ich, oder der Beifahrer, kann mal darauf den Memorykanal wechseln oder die Lautstärke ändern. Der Halter ist von Yaesu und das Mirko wird durch eine Feder festgehalten.