Land und Forst Schilder

  • Hallo Liebe Würfel Kollegen


    Bin am Samstag Auf Forst Live Messe in Offenburg wo ich Gut an Schilder dran kommen kann auch unterm andren Blanko Original der Landwirtschaft wem ich was Besorgen soll kann sich gerne Melden bei mir LG sebi

  • Vorsicht, Amtsanmaßung oder gar Urkundenfälschung können unangenehme Folgen haben, ich empfehle diese sehr wirkungsvolle Markierung des Würfels, fällt sogar die Polizei drauf rein....


    35893850zp.jpg


    Für die jüngeren hier, das ist ein historischer Jägermeister Werbeaufkleber, das Logo sah früher so aus....

  • Hallo Liebe Würfel Kollegen


    Bin am Samstag Auf Forst Live Messe in Offenburg wo ich Gut an Schilder dran kommen kann auch unterm andren Blanko Original der Landwirtschaft wem ich was Besorgen soll kann sich gerne Melden bei mir LG sebi

    Da wäre ich mal ganz,ganz vorsichtig . Nicht das Du ungebetenen Besuch bekommst;)

  • Moin


    Ich Weiß wodrauf ihr ihr hinaus wollt wahr nur ein Angebot von meiner Seite da ich auch so an gewisse schilde dran komme


    auf der Messe ist die Firma Martens die im Internet kontrolliert nach Berechtigung bzw. auf der Messe halt nicht und alles ohne Berichtigung schein anbietet Zum Beispiel Blanko Landwirtschaft ist gemeint das innen Hinterm Schild Kein Stempel von der Kammer drauf ist wo nur Landwirte und deren Betriebe zugriff drauf


    Anhängerkupplung ich zum mein Teil Brauche es Ja selber Offiziell das ist Ja wieder was was anderes dann;)


    es War nur ein Angebot von Meiner Seite aus da ich des Öfteren für den einen oder andren was besorgt hatte

  • Ich hatte die zwei drei Mal Glück bzw. wohlgesonnene Ordnungshüter, welche mich ohne Scheine oder Schilder gewähren ließen, da ich nur mit Schrittgeschwindigkeit und Warnblinke unterwegs war und ich mit meinem B-Kennzeichen im BGL-Revier als Ortsunkundiger mit korrektem Fahrzeug belächelt wurde. Wenn man nicht gerade im Nationalpark, hinter einer Beschrankung oder total rasend und unhöflich daherkommt, ist schon einiges Möglich

  • Ich hatte die zwei drei Mal Glück bzw. wohlgesonnene Ordnungshüter, welche mich ohne Scheine oder Schilder gewähren ließen, da ich nur mit Schrittgeschwindigkeit und Warnblinke unterwegs war und ich mit meinem B-Kennzeichen im BGL-Revier als Ortsunkundiger mit korrektem Fahrzeug belächelt wurde. Wenn man nicht gerade im Nationalpark, hinter einer Beschrankung oder total rasend und unhöflich daherkommt, ist schon einiges Möglich

    Da haste echt Glück gehappt so bald Jagt Aufseher und Förster ins spiel kommen würd es Kritisch auch nicht schlecht die Variante

  • ........das befahren von waldwegen ist eine ordnungswidrigkeit.Nicht jeder der im wald mit einer grünen hose und einem Gewehr rumläuft hat auch was zu sagen.Der Förster und der jagdaufsichtsberechtigte (Jagdschutzberechtigt) haben was zu melden .Alle anderen Lakaien ,begehscheininhaber,Kirrdeppen und sonstige Freiluftmetzger haben gar nichts zu melden.Denken die zwar aber stimmt nicht.Wenn euch mal einer im wald dumm anmacht fragt wer er denn sei ,falls er Jagdausübungsberechtigter (also der Revierpächter)ist MUSS er einen eintrag im Jagdschein haben.Fragt danach und wenn er ihn nicht vorweisen kann ruft die Polizei .Er hat auch keine besonderen Rechte.Wenn es der Förster ist seid brav und einsichtig.

    Natürlich gilt der Jedermann § für jeden ..... .

    ...sage nicht alles was du weißt aber wisse alles was du sagst ;) Numquam Retro

  • ..........grundsätzlich hat der Jäger mehr Pflichten als Rechte.im Zweifelsfall einfach an die untere Jagdbehörde wenden wenn euch jemand im Wald anmacht.Auch dass aufhängen von Wildkameras MUSS durch Schilder Achtung Videoüberwachung gekennzeichnet werden.Findet ihr eine Kamera im Wald (die hängen meistens dort wo mais oder kisten mit Mais auf dem Boden sind ca. 30 m vom Hochsitz) könnt ihr eine Anzeige machen..Dokumentiert diese mit einem Foto und gps Daten (Smartphone).Und dann Meldung an die Untere Jagbehörde ( Googeln) und an die Polizei.Die finden ganz schnell raus wer da der Pächter ist.


    Jeder Bürger hat das Recht den Wald zu Ruhe und Erholungszwecken (kein Privatgelände,Schilder beachten) zu betreten .Erwünscht ist es bei Nacht (Dunkel) nur auf den Wegen zu bleiben.Das Bundeswaldgesetz ist je nach Bundesland verschieden.

    Früher gab es noch den Bestätigten Jagdaufseher mit Dienstabzeichen und Ausweiß als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft.Auch hatte früher der Pächter /Jagdausübungsberechtigte/Jagdschutzberechtigte mehr Rechte ,ebenso mit einem Dienstabzeichen .Begehscheininhaber haben auch nur den Status Jagdgäste.:)Aber alles schnee von Gestern.Macht euer Ding ,laßt euch nicht von irgendeinem Kasper für Dumm verkaufen.Schaut ins Bundeswaldgesetz und kennt eure Rechte.:thumbup::thumbup:

    ...sage nicht alles was du weißt aber wisse alles was du sagst ;) Numquam Retro

  • Jeder Bürger hat das Recht den Wald zu Ruhe und Erholungszwecken (kein Privatgelände,Schilder beachten) zu betreten .

    Achtung: Es ist nicht erforderlich, ein privates Gelände als solches mit Schildern auszuweisen!

    Es besteht ein grundsätzliches Betretungsverbot. Kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Anderes, sollte etwas passieren.


    Quelle: OLG Bamberg, Aktenzeichen: 6U 23/09

    Man würfelt nicht nur, um eine Sechs zu bekommen 8)

  • Um mal auf die Schildchen des Eingangsthread zurückzukommen: haben diese einen amtlichen Chrakter? Wenn da z.B. "Forstbetrieb" oder sowas draufsteht - ist das ein geschützte Bezeichnung bzw. welche Berechtigung sollte da erforderlich sein, damit das ins Auto gehängt werden darf?


    Ich habe selbst so ein Ding im Auto, allerdings habe ich einige hektar eigenen Wald und fahre auch nur dorthin, wo ich einen Holzschlag habe. Von daher sollte da keiner was dagegen haben dürfen (hatte bisher auch noch nie jemand was dagegen, kein Jäger, Förster, etc.). Allerdings wüsste ich auch nicht, daß man für so ein Schild einen Antrag stellen müsste bzw. daß man dafür bestraft werden kann, wenn man so etwas "unberechtigt" im Auto hat.


    Was anderes wäre es natürlich, wenn die Aufschrift suggeriert, daß da irgendein "Amtsinhaber" unterwegs wäre (z.B. mit entsprechenden Wappen, Abzeichen, entspr. Bezeichnungen, etc.)

  • ..........grundsätzlich hat der Jäger mehr Pflichten als Rechte.im Zweifelsfall einfach an die untere Jagdbehörde wenden wenn euch jemand im Wald anmacht.Auch dass aufhängen von Wildkameras MUSS durch Schilder Achtung Videoüberwachung gekennzeichnet werden.Findet ihr eine Kamera im Wald (die hängen meistens dort wo mais oder kisten mit Mais auf dem Boden sind ca. 30 m vom Hochsitz) könnt ihr eine Anzeige machen..Dokumentiert diese mit einem Foto und gps Daten (Smartphone).Und dann Meldung an die Untere Jagbehörde ( Googeln) und an die Polizei.Die finden ganz schnell raus wer da der Pächter ist.


    Jeder Bürger hat das Recht den Wald zu Ruhe und Erholungszwecken (kein Privatgelände,Schilder beachten) zu betreten .Erwünscht ist es bei Nacht (Dunkel) nur auf den Wegen zu bleiben.Das Bundeswaldgesetz ist je nach Bundesland verschieden.

    Früher gab es noch den Bestätigten Jagdaufseher mit Dienstabzeichen und Ausweiß als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft.Auch hatte früher der Pächter /Jagdausübungsberechtigte/Jagdschutzberechtigte mehr Rechte ,ebenso mit einem Dienstabzeichen .Begehscheininhaber haben auch nur den Status Jagdgäste.:)Aber alles schnee von Gestern.Macht euer Ding ,laßt euch nicht von irgendeinem Kasper für Dumm verkaufen.Schaut ins Bundeswaldgesetz und kennt eure Rechte.:thumbup::thumbup:

    Alles wunderbar ausgeführt. :thumbup: Meine Meinung: Einfach normal verhalten, normal reden, freundlich sein und wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus. ;) Und ab und an mal auf jeder Seite ein Auge zudrücken und denken, wie würde ich es an deren Stelle machen. WMH allerseits. :)

  • Um mal auf die Schildchen des Eingangsthread zurückzukommen: haben diese einen amtlichen Chrakter? Wenn da z.B. "Forstbetrieb" oder sowas draufsteht - ist das ein geschützte Bezeichnung bzw. welche Berechtigung sollte da erforderlich sein, damit das ins Auto gehängt werden darf?


    Ich habe selbst so ein Ding im Auto, allerdings habe ich einige hektar eigenen Wald und fahre auch nur dorthin, wo ich einen Holzschlag habe. Von daher sollte da keiner was dagegen haben dürfen (hatte bisher auch noch nie jemand was dagegen, kein Jäger, Förster, etc.). Allerdings wüsste ich auch nicht, daß man für so ein Schild einen Antrag stellen müsste bzw. daß man dafür bestraft werden kann, wenn man so etwas "unberechtigt" im Auto hat.


    Was anderes wäre es natürlich, wenn die Aufschrift suggeriert, daß da irgendein "Amtsinhaber" unterwegs wäre (z.B. mit entsprechenden Wappen, Abzeichen, entspr. Bezeichnungen, etc.)

    Moin Wolfgang der Shop hier ist auf der messe MARTENS Forsttechnik Online Shop (martens-forsttechnik.de) wo ich praktisch die Ganze Palette auf der Messe mit gebracht würd zum kauf Angeboten würd meine Erfahrung sind mit dir fast ähnlich da ich mal ne Zeitlang führ ne privat Forst Verwaltung unterwegs wahr

  • Um mal auf die Schildchen des Eingangsthread zurückzukommen: haben diese einen amtlichen Chrakter? Wenn da z.B. "Forstbetrieb" oder sowas draufsteht - ist das ein geschützte Bezeichnung bzw. welche Berechtigung sollte da erforderlich sein, damit das ins Auto gehängt werden darf?


    Ich habe selbst so ein Ding im Auto, allerdings habe ich einige hektar eigenen Wald und fahre auch nur dorthin, wo ich einen Holzschlag habe. Von daher sollte da keiner was dagegen haben dürfen (hatte bisher auch noch nie jemand was dagegen, kein Jäger, Förster, etc.). Allerdings wüsste ich auch nicht, daß man für so ein Schild einen Antrag stellen müsste bzw. daß man dafür bestraft werden kann, wenn man so etwas "unberechtigt" im Auto hat.


    Was anderes wäre es natürlich, wenn die Aufschrift suggeriert, daß da irgendein "Amtsinhaber" unterwegs wäre (z.B. mit entsprechenden Wappen, Abzeichen, entspr. Bezeichnungen, etc.)

    Hab ich auch im Auto, da ich auch etwas Privatwald habe. Soweit ich es bisher weis ist dieses Schild nicht geschützt und bedarf keines Antrags oder ähnlichem.

    Es gibt aber auch Schilder mit Landeswappen drauf und diese dürfen dann nur von Berechtigten genutzt werden.:)

  • Genau Richard so Schaut es aus der Verkauf ist ja auch Legal bzw. wenn ich Jetzt da auf der Messe Jetzt mal ein Groß Einkauf starte und Einigen so eins Mit Wappen mit Bringe spielt das im Endeffekt keine Rolle Kommt ja immer auf die Verwendung Drauf an und Auf berechtigen Führen das ist Ja immer ne andere Geschichte;)

  • Ich hab sowas in der Art:


    https://martens-forsttechnik.d…=2&refertype=1&referid=18


    Da hat sich noch nie jemand beschwert und Amtsanmaßung dürfte da wohl auch keine Rolle spielen (zumindest dann, wenn man auch tatsächlich Wald hat). Fahr ich mit dem Bulldog in den Wald, dann beschwert sich da auch keiner (auch ohne Schild in der Scheibe). Beim PKW machts meiner Ansicht nach schon Sinn, die meisten Leute stellen sowas nicht infrage und schon deswegen lohnt sich das. Aber bei nem Auto wie dem Jimny fragt eh schon kaum jemand nach. Natürlich sollte man sich vernünftig aufführen, angemessen fahren, etc. Aber das setze ich jetzt mal sowieso voraus!