Alles anzeigenFindet ihr eine Kamera im Wald (die hängen meistens dort wo mais oder kisten mit Mais auf dem Boden sind ca. 30 m vom Hochsitz) könnt ihr eine Anzeige machen..Dokumentiert diese mit einem Foto und gps Daten (Smartphone).Und dann Meldung an die Untere Jagbehörde ( Googeln) und an die Polizei.Die finden ganz schnell raus wer da der Pächter ist.
Jeder Bürger hat das Recht den Wald zu Ruhe und Erholungszwecken (kein Privatgelände,Schilder beachten) zu betreten .Erwünscht ist es bei Nacht (Dunkel) nur auf den Wegen zu bleiben.Das Bundeswaldgesetz ist je nach Bundesland verschieden.
Früher gab es noch den Bestätigten Jagdaufseher mit Dienstabzeichen und Ausweiß als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft.Auch hatte früher der Pächter /Jagdausübungsberechtigte/Jagdschutzberechtigte mehr Rechte ,ebenso mit einem Dienstabzeichen .
Kurzer Zusatz: Konfrontation suchen würde ich nur dann wenn ich zuerst angemacht werde. Persönliche Meinung. Viele von uns sind ja sowool Jimnybesitzer als auch Jäger. Ich wurde auch schon von anderen übermütigen Grünröcken angeranzt. Schön ist das nicht, aber wer regelmäßig im Wald ist kann das irgendwann nachvollziehen.
Das Betreten von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Wildäcker, Kirrstellen), sowie Dickungen und Wiederaufforstungsflächen ist zumindest in NRW per Landesforstgesetz verboten. Auch dürfen im Wald mit Zufahrtserlaubnis üblicherweise nur Waldwirtschaftswege befahren werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Den bestätigten Jagdaufseher gibt es immer noch. Er ist weiterhin von der UJB bestätigt und hat immer noch den Status des Hilfsbeamten (zumindest in NRW).
Also immer locker durch die Hose atmen und falls doch mal einer über die Stränge schlägt, Meldung an die örtliche Polizei oder die Untere Jagdbehörde mit Angabe von Ort und Datum/Kennzeichen. Die genauen Bezeichnungen der einzelnen Jagdreviere findet man üblicherweise über die Geodatenportale beim jeweiligen Kreis.
in RLP ist das auch so!
Letztens erst traf ich eine Frau mit ihrem Hund mitten auf in der Kirrung an. Ich habe sie freundlich darauf hingewiesen das sie doch bitte auf den Wegen bleiben möchte. Die Kirrung ist gut 300 bis 400 Meter vom Weg entfernt und man muss erst noch eine Fichtendickung durchqueren, also eigentlich nicht zu sehen vom weg aus. Auch der Sitz ist nicht vom weg zu sehen.
Die gute Frau ist einfach quer Feld ein gelaufen und das geht halt auch einfach nicht! Das ist eben auch verboten!
Gerade jetzt wo viele Tiere ihren Nachwuchs bekommen kann man unbewusst Nester usw zerstören.
Ich finde das nicht so toll!
Auf den Wegen ok aber querfeldein geht nicht!
Trozdem bin ich freundlich und höflich geblieben.
Musste mir dann ne Standpauke über ihre rechte und meine nichtvorhandenen rechte Anhören danach verließ sie den wald auf dem weg!
Ich glaube aber nicht das sich ihre Einstellung zum Wald geändert hat!
Das gleiche Problem haben unsere Landwirte auch, da wird durch Saaten getrampelt wiesen und Getreide usw und jeder denkt er ist im Recht!
Bitte wenn ihr unterwegs seit, bleibt auf den Wegen und nimmt euren Müll wieder nach Hause mit!
Danke