Suzuki Jimny 5 Türer in Deutschland Zugelassen!

  • xenosch


    Ich habe deine Formulierungen nicht als persönlichen Angriff empfunden. Wir kennen uns schon lange genug um zu wissen wie was gemeint oder ausgedrückt wurde.


    Tomny


    So wie du es beschreibst, kann es also schon sein das Suzuki etwas in der Software der Steuergeräte verändert hat, welches man entsprechend neu programmieren muss.

    Demnach kommt es eben genau darauf an wie man sich mit einem Import beschäftigt hat und auf welchen aktuellen Stand der Technik man ist.



    BlackCat


    Nicht die Fahrerlaubnis läuft ab, sondern das "gedruckte Papier" hat ein Verfallsdatum.

    Das es aus Sicherheitsgründen ab einem gewissen Alter Gesundheitsüberprüfungen gibt, ist auch der wachsenden Verkehrsdichte geschuldet.

    In anderen EU Länder müssen Rentner regelmäßig zur "Fahrtauglichkeits- Untersuchung".

  • mpetrus: Suzuki hat nichts „bewusst“ verändert um die EU-Importe zu unterbinden. Fahrzeuge die nicht für die EU bestimmt sind haben einfach grundsätzlich eine andere Zugänglichkeit über den OBD. Je nach Markt für den das Fahrzeug gedacht ist gibt es da Unterschiede. Importiert man sein Fahrzeug und macht man eine ordentliche Einzelabnahme stellt man das fest und muss für eine gültige Abnahme das anpassen. Dann ist alles EU konform.

    Suzuki Jimny 5-Türer - Import aus Südafrika

    Rechtsgelenkter Handschalter

    195er AT-Bereifung

    Spurverbreiterung Eibach 50mm/Achse

  • Ich sage auch was dazu, auch zu den beiläufigen Aussagen zu den anderen angeschnittenen Themen.


    OBD II Standard ist fest definiert und kann von den Herstellern beliebig erweitert, aber nicht beschnitten werden. Außer (leider) immer weniger relevanter DIN, gibt es EU Normen, SAE, japanische, chinesische und andere regionale Normen. Diese beinhalten alles mögliche, aber vor allem Abgasverhalten und deren Kontrolle. OBD II und deren Funktionalität ist dafür überall festgeschrieben. Das ist ein Beispiel, wie man es machen kann, wenn man es wirklich möchte: weltweit standardisieren.


    Deswegen stufe ich die Aussage von diesem Händler als Gerücht ein.


    Hersteller können nicht so einfach Privatpersonen irgendwas verbieten, den Unternehmen - schon.


    Es gibt zwar Ausnahmen wie Ferrari, welche schon geschafft haben die durch private Personen ohne Absprache veränderte Fahrzeuge konfiszieren zu lassen, aber z.B. in der USA sind sie damit kläglich gescheitert, da deren Verfassung privat Eigentum vorbildlich schützt.


    Suzuki ist rechtlich nicht in der Lage rechtmäßig zugelassene Fahrzeuge von der Straße zu bekommen. Egal wem sie welche Briefe schreiben würden. Grund dafür: bei der Einzelabnahme übergeht die Verantwortung für die Erteilung der Betriebserlaubnis vom Hersteller zu der Prüforganisation.

    Wenn jemandem sein rechtmäßig (ohne "Vitamin B") zugelassenes Fahrzeug, bzw. deren Zulassung entzogen wird, kann die Prüforganisation auf Schadensersatz verklagt werden.

    Der Vergleich mit Dieselgate ist hier nicht richtig, da es der Hersteller war, welcher KBA Betriebserlaubnis "unrechtmäßig" erlangt hat. Genau deswegen konnte man dann den Hersteller wegen arglistiger Täuschung auch auf Schadensersatz verklagen.


    Was diese ganze Geschichte mit dem Dieselgate in Wirklichkeit ist: zu 100% eine politische Aktion, welche immer noch nachwirkt, aber völliger Humbug ist.

    Alles, was Hersteller früher gemacht haben war den Zulassungsbehörden bekannt und geduldet. Ausnahmslos alle Hersteller haben es so gemacht. Warum es fast ausschließlich VW getroffen hat und einwenig Mercedes? VW ist teilweise ein Staatsunternehmen und Mercedes ein deutsches Statussymbol.

    Opel war am Anfang auch im Visier, da er damals dem GM gehörte, war beim Opel alles "sauber", obwohl die Grenzwerte um 15 mal überschritten wurden.


    Warum das Problem mit unkontrollierter Beschleunigung bei Toyota Prius III ausschließlich in USA vorkam und Toyota Vorstand damals "vor dem amerikanischen Volk" sich in tiefer Verbeugung mit den Worten "Wir haben verstanden" entschuldigt hat? Der US Präsident war damals der gleiche: B. Obama.

    Er ist ein Jurist des grüner Lobby gewesen und hat alles, was weltweit als grüne Ideologie bekannt ist, als noch sehr junger Jurist rechtlich formuliert, begründet und in die Gesetzentwürfe gegossen, welche seinen Auftragsgebern Billionen von Dollars gebracht hat. Genau deswegen ist er aus dem Nichts Präsident der USA geworden. Eigenes Geld für die Wahl hatte er nicht. Das war seine Belohnung, welche den Demokrats auch sehr gut in den Kram passte.

    Das sind keine Gerüchte, sondern harte und bittere Fakten.


    So genannte Thermofenster sind absolut nötig und ohne kann kein Motor konstruiert werden. Das ist ein Grund von vielen, warum heutige Kats und Partikelfilter so riesig und kompliziert gesteuert sind im Vergleich zu früher: sie sollen ab dem Motorstart funktionieren, was physikalisch nicht möglich ist. Ein Kat funktionierte früher erst ab ca. 300°C Kerntemperatur, heute ab ca. 160.

    Das ist eine "never ending story" und weniger technisch, als politisch. Deswegen höre ich hier auf.


    Noch eine Anmerkung zu den Führerscheinen.

    Die Aussage von jemanden zu der C1 Klasse (ehemalige Klasse 3) ist hier falsch gewesen.

    Alle C1 Fahrer dürfen auch mit dem neuen befristeten Führerschein weiterhin 7,5 Tonnen fahren. Nur Berufskraftfahrer ab 50 müssen ärztliche Atteste beibringen. Die C1E ist hier tatsächlich betroffen: 19,2 Tonnen Gesamtgewicht mit dem 7,5 + Doppelachsanhänger wird nicht mehr gehen. Aber ein Umzugs LKW mieten darf man auch weiterhin. Auch sein 7,5 Tonnen Wohnmobil darf man weiter fahren.

    Die Erweiterung Klasse B auf 4,5 Tonnen sollte übrigens nur wegen den "umweltfreundlichen" elektrischen SUV kommen, da diese teilweise über 1 Tonne Batterie im Unterboden haben. Wie vorher gesagt: nichts außer Politik. Wenn irgendwelche Lobby Arschlöcher etwas wollen, dann verbiegen sie alles. Geld stinkt ja nicht...

  • Servus, ich kann es mir nicht vorstellen und wünsche es keinen Jimnybesitzer, das der Würfel vom KBA aus dem Verkehr gezogen wird.


    Aber aus eigener Erfahrung, kann ich sagen, dass es prinzipiell Möglich ist, Teile oder Fahrzeuge, welche per Einzelabnahme zugelassen wurden, nachträglich untersagt wurden und das Fahrzeug außer Betrieb genommen wurde.


    Ich hatte auf meinem Pick Up Felgen der Firma TUFF aus den USA. Richtig teuer aber mega geil. Habe es als Einzelabnahme in die Papiere eingetragen lassen. 1,5 Jahre alles gut. Dann Polizeikontrolle…. Die beiden Polizisten, welche die Kontrolle durchführten, haben dann die SOKO KFZ dazu gerufen. Die wollten dann meinen Pick Up sofort stilllegen und in die Sicherheitverwahrung abschleppen lassen. Mit viel geschleime meinerseits, haben sie mich zum nächsten TÜV eskortiert. Dort wurde mir alles schriftlich gegeben.

    Irgendwo auf der Welt, muss eine dieser Felgen gebrochen sein, und schon darf man sie in Deutschland nicht mehr fahren.


    Leider ist das kein Einzelfall. Gerade in der Szene der US Pick Ups oder US Cars, kommt das öfter vor 🤬


  • Das tut mir sehr leid in deinem Fall, aber du kannst dies nicht ganz miteinander vergleichen.


    Denn in deinem Fall hätte die Felge wahrscheinlich von Anfang an eine Festigkeits-Prüfung in Deutschland nie bestanden und wurde deshalb nachträglich stillgelegt.


    Im Falle der Zulassung per Einzelabnahme der importierten Jimny durch den TÜV wurde genau deshalb für alle zulassungsrelevanten Bestandteile eine eigene Prüfung mit entsprechenden Gutachten erstellt. Dazu gehört Abgas, Bremsen, EMV, Geräusch etc. Erst wenn das alles deutschen Standards entspricht, kann die Einzelabnahme erstellt werden, worauf basierend die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt. Deshalb gibt hier auch nicht der Hersteller, sondern der TÜV die „Homologation“ für das Fahrzeug.


    Hat der TÜV korrekt gearbeitet und alles ordnungsgemäß geprüft, kann auch nichts vom KBA und schon gar nicht vom Hersteller selbst stillgelegt werden. Wie gesagt, es muss halt alles ein komplett sauberer Prozess und keine Gefälligkeitsgutachten sein.

    Suzuki Jimny 5-Türer - Import aus Südafrika

    Rechtsgelenkter Handschalter

    195er AT-Bereifung

    Spurverbreiterung Eibach 50mm/Achse

  • Da ich dein Fall im Detail nicht kenne, kann ich nur mutmaßen.


    1. Ein von sehr vielen Rechtsanwälten bestätigter Fakt: Polizei ist überdurchschnittlich oft voreingenommen und missbraucht ihre Macht und Auslegungsrecht.

    Heutige Anti-Auto Politik ermutigt sie stark dazu.

    2. Ein TÜV Prüfer ist kein Gott, kann sich irren und nutzt nicht immer sein Auslegungsrecht als Ingenieur, wovon er sehr viel besitzt. Besonders wenn Polizei schon im Spiel ist, zeigt er sehr oft übertriebene Eifer.

    3. Wenn deine Einzelabnahme tatsächlich sachgemäß verlaufen ist, du eine vernünftige Rechtschutzversicherung hast und auch einen potenten Anwalt kennst, würde ich auf deiner Stelle nicht das Ganze hinnehmen, sondern alle, aber wirklich alle Register ziehen. Inkl. Dienstausichtbeschwerden gegen jeden einzelnen beteiligten Polizisten.


    Auch wenn ein TÜV Prüfer oder ein Polizist meint, können sie die Betriebserlaubnis nicht entziehen, das kann nur ein Gericht. Das Fahrzeug mit sauberen Papieren auf der Stelle versuchen stillzulegen - das ist eindeutig Machtmissbrauch. Nur beim Verdacht, dass die Papiere gefälscht sind, darf so hart eingegriffen werden.


    Dein Fall ist ein guter Beispiel für Behördenwillkür und beweist nur, dass stille hinnehmen von solchen "Maßnahmen" nur anderen (den nächsten Opfer der Behördenwillkür) schadet.


    Auch wenn am Ende ein Gericht (und davon gibt es mehrere Instanzen) deine Felgen tatsächlich austragen würde, die Vorgehensweise der Polizei ist hier zu tadeln und sollte für sie massive Konsequenzen haben.


    Es gibt sehr viele Beispiele, welche meine Sichtweise belegen, hier ist es aber fehl am Platz. Recherschiere dazu mal selbst im Netz.

  • Das ist so leider nicht richtig.


    Die Polizei und auch ein Prüf-Ingenieur dürfen und müssen teilweise sogar Fahrzeuge stilllegen. Dazu braucht es keinen Richter.

    Selbst die Prüfstelle, zu welcher die Polizei das Fahrzeug abschleppen lässt, sucht die Polizei aus. Selbst schon bei einem Mitarbeiter von mir erlebt. Da war es ein F150. Er hat damals geklagt und vor Gericht verloren!


    Die Betriebserlaubnis entziehen sie natürlich nicht. Aber diese erlischt von selbst, wenn Dinge verbaut werden, welche keine Zulassung haben. Oder man einen Mangel nicht beseitigen lässt, auf welchen einem der Hersteller auffordert (Rückrufaktion).


    So erlebt bei meinem Tabbert Wohnwagen. Da gab es nach 6 Jahren das Problem, dass sich die äußeren Scheiben aller Fenster lösen könnten. Leider hatte ich die Aktion schleifen lassen und so kam eine Polizeistreife, hielt mir die Schreiben vom KBA vor die Nase und legte den Wohnwagen still.


    Muss allerdings dazu sagen, das ich in Hessen wohne. Hier gab es bis vor kurzem eine Bündelungsbehörde, welche bei Einzelabnahmen nach eigenem Ermessen entschieden hat, was zulassungsfähig ist und was nicht.


    Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst und habe einen Fuhrpark unter mir. Daher habe ich Einzelabnahmen generell in einem anderen Bundesland machen lassen und die Fahrzeuge mit Tageszulassung gekauft.

  • Die Polizei und auch ein Prüf-Ingenieur dürfen und müssen teilweise sogar Fahrzeuge stilllegen. Dazu braucht es keinen Richter.

    Ja die POLIZEI darf stilllegen, aber nur wenn die zuständige Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Zwangsstilllegung mittels Fahndung ausgeschrieben hat und dann darf die POLIZEI auch nur die Zulassungsplakette entfernen.

    Der Prüfer kann im eigentlichen Sinne kein Fahrzeug stilllegen, was er kann ist die Sicherheit anzweifeln und dementsprechend die HU-Plakette entfernen, weshalb man dann das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr nutzen darf.

    Einzig die Zulassungsstelle, bzw. eine berechtigte Person dort kann ohne Beschluß/Urteil eines Richters ein Fahrzeug aufgrund von technischen Mängeln oder sonstigen relevanten Gründen zwangsstilllegen und direkt die Zulassungsplakette entfernen.


    Wenn POLIZEI und/oder Prüfer der Meinung sind eine Zwangsstilllegung sei notwendig, dann haben sie dies mittels KBA-Meldungen zu Tuning-Zubehör und entsprechenden Paragraphen zu begründen.

    Ohne die Nennung eines Grundes und/oder Paragraphen, was im besten Fall ein Video und/oder Zeugen bestätigt, da hat jeder das Recht rechtlich dagegen vorzugehen und auch auf Schadensersatz zu pochen, wobei gegenüber Polizisten sollte man nicht nur einen Strafantrag stellen, sondern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, denn diese wird mitunter den Beamten in Zukunft etwas sensibler agieren lassen oder er befasst sich noch noch genauer mit Thema um zukünftig wegen des Thema Tuning keine weitere DAB zu kassieren.

  • Wohei

    Dein Beispiel ist nicht das richtige, da Polizei in dem Fall nur ausführenden Behörde ist und diesem Fall richtig handelt. Wenn sie einen Gerichtsurteil oder einen "KBA Wisch" vollstrecken, dann ist das auch i.O. Dafür heißen sie auch Vollstreckungsbeamten.

    In dem ursprünglichen Beispiel mit den Felgen ist es ganz anders. Kein Polizist und auch nicht ein TÜV Prüfer darf eine amtliche Eintragung für nichtig erklären. Das darf eben nur ein Gericht. KBA als Behörde - teilweise auch, aber dafür müssen gravierende Gründe vorliegen, wie z.B. "unrechtmäßig erteilte Typ Zulassung" wie im Fall des Dieselgates.


    Gehört zwar nicht hierher, aber der beste Beispiel für Behördenwillkür und dass es bekämpfbar ist, ist der Verbot von "Compact Magazin" durch frühere Justizministerin. Das Gericht hat das Verbot wieder kassiert. Egal wie man zu dem Compact steht, aber wenn Unrecht zum Recht wird, wird Widerstand zum Pflicht. Hat, glaube ich, Bertold Brecht mal gesagt.

  • Zumindest die "Bündelungsbehörde" in Hessen gibt es wohl nicht mehr. Das war meiner Ansicht nach ohnehin so eine Einrichtung welche zu keiner Zeit eine Daseinsberechtigung hatte.

  • Das Ende der Bündelungsbehörde habe ich auch nur durch Zufall mitbekommen.

    Aber du hast du hast vollkommen recht. Den Sinn hat keiner so wirklich verstanden. Die meisten Hummerfahrer oder K30 Besitzer sind von uns aus in die Pfalz gefahren um ihre Kisten zuzulassen.

    Diese Behörde hat gerade bei Fahrzeuge wo die Schlüsselnummer genullt ist, ganz genau hin geschaut 🤨

  • 1. Ein von sehr vielen Rechtsanwälten bestätigter Fakt: Polizei ist überdurchschnittlich oft voreingenommen und missbraucht ihre Macht und Auslegungsrecht.


    Durch die Medien wurde uns jahrzehntelang eingeimpft das die Polizei unser Freund und Helfer ist.

    Ich kann jedem zu Vorsicht raten.

    Wer schon mal mit den Cops zu tun hatte weis, dass die von Beginn an auch bei Opfern überall genau hinschauen ob man nicht irgendetwas findet das man gegen sie verwenden kann.

  • Rechtanwälte leben davon, gegenteilige Rechtsauffassungen zu vertreten, egal wie aussichtslos eine Klage ist. Ihr Honorar bekommen sie immer. Gäbe es es nur Erfolgshonorare, würden wohl viel weniger solche "Fakten" bestätigen.
    Hier geht aber nicht um Staatsverdrossenheit und Verschwörungstheorien, sondern um die Frage ob zulassungsrechtliche Genehmigungen widerrufen werden können. Das ist totz aller Entrüstungsbekundungen der Fall. Wäre ja auch fatal, wenn z.B. man Leute mit Felgen herumfahren ließe, bei denen eine Bruchgefahr besteht obwohl sich herausgestellt hat, dass der Hersteller nach der Erteilung der ABE mit minderwertigem Material weiterproduziert hat, ein Prüfer bei der Einzelabnahme pflichtwidrig auf einen Festigkeitsnachweis verzichtet oder gar Produktfälschungen durchgewunken hat.