Nach meiner aktuellen Information hat Suzuki jetzt den Verkauf des 5-türers anwaltlich untersagt.
Diese Info stammt von einem Händler gegenüber einem Käufer, der jetzt kein Fahrzeug bekommt.
Nach meiner aktuellen Information hat Suzuki jetzt den Verkauf des 5-türers anwaltlich untersagt.
Diese Info stammt von einem Händler gegenüber einem Käufer, der jetzt kein Fahrzeug bekommt.
Nach meiner aktuellen Information hat Suzuki jetzt den Verkauf des 5-türers anwaltlich untersagt.
BMW musste in der Schweiz wegen etwas ähnlichem 157 Millionen CHF Busse bezahlen.
Na ja, der HJ war ja auch schon vorher homologisiert. Also kein neuer Fahrzeugtyp. Beim 5-Türer könnte das anders sein.
Servus,
die in Deutschland zugelassenen Fünftürer wurden aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht homologiert, zumindest nicht für die EU bzw. D.
Sie bekamen wohl alle eine Einzelbetriebserlaubnis.
Bedeutet eine Einzelabnahme ist wenn man Kosten und Zeit nicht scheut immer möglich?
Jain. Eine Einzelabnahme heisst immer, das nachgewiesen werden muß, das das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Gibt es Homologationspapiere, weil das Fahrzeug baugleich mit bereits in Betrieb gebrachten Fahrzeugen ist, ist eine Einzelabnahme einfach. Damit umgeht man aber höchstens solche Bestimmungen wie Strafzahlungen wie zu hohen Flottenverbrauch, weil die Fahrzeuge dann unter einer bestimmten Stückzahl bleiben - der Inverkehrbringer ist ja nicht Suzuki Deutschland.
Wenn aber zum Beispiel vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen oder so fehlen, müsste man die nachrüsten und prüfen lassen (inclusive etwaiger crashtests) - dann ist die Abnahme möglich - was im Fall des Jimny aber eher unwahrscheinlich ist. Das wäre dann ein anderes Fahrzeug ..
Gibt es etwas Neues zur Zulassungsgeschichte?
Was erwartest Du ? Da kommt nix mehr ... vorbei ...
Hallo Fabian
dann frage mal bei einer Versicherung nach wegen eines Vertrages und frage ab dem 8. Januar mal bei dem Händler an, ob er auch die Zulassung für dich übernimmt.
Wenn er es macht, dann scheint es wohl einen Weg zu geben, aber sollte er die Zulassung, auch gegen Gebühr, nicht übernehmen wollen, dann lasse lieber die Finger von dem Angebot.
Schau dann lieber nach gebrauchten GJott und HJott, bzw. den HJott mit Tageszulassung. da bist du rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Dank dir BlackCat, dass werde ich mal erfragen!
Habe die Frage in den Zulassungsthread gestellt, da war mehr los glaube ich.
Dank dir BlackCat, dass werde ich mal erfragen!
Habe die Frage in den Zulassungsthread gestellt, da war mehr los glaube ich.
Hallo ein Gesundes Neues und Gutes Jahr an alle Jimny Fans!
Die Fünftürer sind mit einer Einzelgenehmigung und Gutachten nach §13 EG-FGV Zulassungsfertig in Deutschland.
Das sollte so Funktionieren!
Display MoreDank dir BlackCat, dass werde ich mal erfragen!
Habe die Frage in den Zulassungsthread gestellt, da war mehr los glaube ich.
Hallo ein Gesundes Neues und Gutes Jahr an alle Jimny Fans!
Die Fünftürer sind mit einer Einzelgenehmigung und Gutachten nach §13 EG-FGV Zulassungsfertig in Deutschland.
Das sollte so Funktionieren!
Das wäre ein Traum! Die Frage ist nur wie schwierig es wird die CoC Papiere für das Fahrzeug (nachträglich) zu bekommen. Fahrzeuge aus Belgien zu bekommen wäre ja nicht das Problem, wobei diese aber explizit ohne verkauft werden - "Tropical version without european certificate of conformity and only for export outside European Union". Heißt: Entweder eine andere Fahrzeugquelle suchen oder man kann die Papiere bei Suzuki direkt anfordern.
Grundsätzliche Frage dazu. Wenn ich das Fahrzeug einmal in Deutschland zugelassen haben, bekomme ich das auch problemlos umgemeldet ins Europäische Ausland? Spaniern/Portugal z.B. ?
Dann fordere mal an. Wenn sie in Japan freundlich sind, schicken sie dir ein Modellprospekt . Wer soll denn bitte beim Hersteller oder Importeur persönlich mit Unterschrift die Komformität mit den europäischen Zulassungsbestimmungen erklären, wenn die nicht gegeben ist? Das ist kein unverbindliches Datenblatt.
...kann die Papiere bei Suzuki direkt anfordern... ... ...problemlos umgemeldet ins Europäische Ausland? Spaniern/Portugal z.B.?...
Servus,
es gibt dieses CoC schlicht einfach nicht, auch nicht bei Suzuki direkt.
Ein per Einzelgenehmigung zugelassenes Fahrzeug bedarf auch im EU-Ausland ein spezielles Zulassungsverfahren. Wie dieses aussieht wissen nur die Zulassungsbehörden im jeweiligen Land.
Genau und deswegen glaube ich auch nicht das eine Einzelgenehmigung mit Gutachten nach §13 EG-FGV in Deutschland möglich sind, den letzteres benötigt zwingend ein CoC Papier oder die Zulassungsbescheinigung Teil II. Beides wird man nicht bekommen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
QuoteEinzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV als Zulassungsvoraussetzung
... erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, muss es einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) erteilt worden sein. Der Nachweis, dass das fertige vollständige beziehungsweise vervollständigte Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, ist durch die Vorlage:
- der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papier genannt) bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen oder
- der Datenbestätigung des Herstellers und der Zulassungsbescheinigung Teil II, in der eine Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer eingetragen ist, bei national getypten Fahrzeugen zu führen.
Ein paar weitere Einzelheiten zu Deiner Aussage wären sehr hilfreich um das nachprüfen und ggf. in die Tat umsetzen zu können.
Die einzige Möglichkeit die ich mir da so vorstellen könnte, wäre es mit der Vorlage der kompletten Papiere eines bereits zugelassenen 5-Türers zu versuchen. Das funktioniert zumindest bei manchen Eintragsgeschichten ab und an ganz gut - allerdings ohne Gewähr.