BlackCat hat es fast richtig erklärt.
Fahrzeuge über 3,5t müssen in den ersten 72 Monate nach Erstzulassung alle 2 Jahre zur HU.
Mit Beginn des 73. Monats muss das Fahrzeug dann alle 12 Monate zur HU.
Das mit der Angabe "Monate nach Erstzulassung" ist der Knackpunkt.
Denn rechnerisch könnte ich ja im 71. Monat zur HU und würde so nochmal für 2 Jahre die Plakette bekommen.
Aber, da die Vorschrift nach Monate rechnet, muss ich trotzdem 84 Monate nach EZ zur HU.
Also EZ, 24M, 48M, 72M, 84M, 96M usw.
Das einzige was da hilft, die max. Busgeldtoleranz (bis 2 Monate = 15€, Überziehung) ausreizen.
Die Gasprüfung beim WoMo/WoWa ist unabhängig alle 2 Jahre der HU durch zu führen.
Allerdings muss eine (noch) gültige zum Zeitpunkt der HU vorhanden sein.
Für mich bedeutet das, das ich nächstes Jahr zu den 200€ HU noch die Gasprüfung (60€) bezahlen muss.
Dafür gibt es dann so eine schöne goldfarbige Plakette an den Stoßfänger.
Ja Ja, Camping/Wohnmobilurlaub ist nicht billig.
Da kommen zur Anschaffung, KFZ-Steuer, die KFZ Versicherung, TÜV und Gasprüfung, Inspektionen und evtl. Stellplatzgebühren dazu.
Da kann man für den Urlaub auch ein WoMo mieten, wenn man noch Berufstätig ist.
Da hat man ja nur max. 30 Tage Tarifurlaub plus die Feiertage/Wochenenden für Urlaub.
Also max. 60 Nutzungstage, der Rest steht das WoMo ungenutzt rum.







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